Wochenrückblick: Corona-Regeln für den Herbst, neue Grippe in Indien, Änderungen im DAC/NRF
Mögliche Corona-Regelungen für den Herbst wurden beschlossen und müssen nur noch vom Bundestag verabschiedet werden. In Indien wurden Fälle der sogenannten Tomatengrippe gemeldet. Rezepturen im DAC/NRF wurden angepasst.
KV Schleswig-Holstein macht beim E-Rezept-Rollout nicht mit
Kurz bevor es im September in den beiden Pionierregionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe endlich losgehen sollte mit dem E-Rezept, macht die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) einen Rückzieher. Sie empfindet das Versenden von E-Rezepten als E-Mail oder SMS als nicht sicher genug und hat daher Bedenken angemeldet. Die Datenschutzbehörde Schleswig-Holstein habe diese Übertragungswege gar untersagt, denn der QR-Code, mit dem die Gesundheitsdaten übermittelt werden, habe keine Ende-zu-Ende Verschlüsselung und sei daher zu unsicher. Sollten hier Daten missbräuchlich verwendet werden, hafte zudem der Arzt, der den QR-Code erstellt und versendet habe. Die KVSH bedauert den Rückzug, sieht aber derzeit keine andere Möglichkeit. Weiter dabei ist die KV Westfalen-Lippe, die hier keine Bedenken hat mit dem E-Rezept-Rollout zu beginnen. Auch die Zahnärzte in Schleswig-Holstein möchten – anders als die Kassenärzte – am E-Rezept festhalten.
Corona-Regeln für den Herbst beschlossen
Nun steht die Marschrichtung fest, in die es im Herbst in Deutschland gehen soll, um einer weiteren Corona-Welle etwas entgegenzusetzen. Dies sind die Punkte, auf die sich das Kabinett in der vergangenen Woche einigen konnte, die aber am 8. September noch vom Bundestag verabschiedet werden müssen:
• Einführung einer bundesweiten FFP2- Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen (Kinder zwischen sechs und 14 Jahren sowie das Personal sollen auch medizinische Masken tragen dürfen)
• Masken- und Testpflicht in Kliniken und Pflegeheimen
• Schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten
• Die Länder können je nach Infektionslage entscheiden, ob eine Maskenpflicht in Innenräumen notwendig ist
• Zwingend ausgenommen von einer Maskenpflicht sind Besuche von Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie, wenn man einen negativen Test vorzeigt.
• Ausnahmen von der Maskenpflicht können auch für vollständig Geimpfte oder Genesene gelten, das Hausrecht hat hier der Veranstalter
• Es soll wieder die Möglichkeit der Home-Office Tätigkeit durch den Arbeitgeber eingeräumt werden, wenn der Arbeitnehmer das wünscht
Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten.
Verhandlungen zur Grippeimpfungs-Vergütung scheitern
Die Verhandlungen des Deutschen Apothekerverbandes und des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung sind offenbar gescheitert. Bis zum Ende dieses Monats hätten sie Zeit gehabt, sich über die Vergütung für die Grippeimpfung in der Apotheke, die in diesem Herbst beginnen soll, zu einigen. Darüber informierte der Landesapothekerverband Baden-Württemberg am vergangenen Mittwoch per Fax seine Mitglieder. Doch keine Sorge, selbst wenn du schon Grippeimpfungen für deine Apotheke bestellt hast, ihr werdet nicht leer ausgehen! Einigen sich die Parteien nicht bis zum 31. August 2022, dann wird ein Schiedsgericht bis zum 1. Oktober 2022 darüber entscheiden, welcher Betrag für diese Leistung angemessen ist und durch die Kasse bezahlt werden muss.
Wie sieht das denn in deiner Apotheke aus? Habt ihr schon fleißig bestellt und wartet auf die Lieferung, oder lasst ihr es hier lieber langsam angehen?
Tomatengrippe – reale Bedrohung auch hier?
In Indien ist eine neue Krankheit aufgetaucht, die man zuvor so noch nicht kannte – die sogenannte Tomatengrippe. Den ersten Nachweis der neuartigen Erkrankung gab es am 6. Mai 2022 in Indien, bis zum 26. Juni 2022 hatten sich in diesem Bezirk weitere 82 Menschen damit infiziert. Es wurden bereits über 100 Erkrankungen offiziell gemeldet, zwei Todesfälle bei kleinen Kindern sind bekannt. Der Name der Erkrankung hängt mit den auftretenden Symptomen zusammen, denn neben den üblichen Grippesymptomen wie Fieber, Gliederschmerzen und Müdigkeit leiden die betroffenen Kinder unter roten und schmerzhaften Blasen, die sich am ganzen Körper bilden können und bis zur Größe einer Tomate anwachsen. Bislang ist aber nicht davon auszugehen, dass sich dieses Virus so schnell verbreiten wird, dass es zu einem weltweiten Problem heranwächst. Betroffen sind nur Kinder in drei indischen Bezirken, die recht eng miteinander gespielt haben.
DAC/NRF überarbeitet Harnstoff-Cremes
Wer sich die im DAC/NRF enthaltenen Harnstoff-Cremes in das Rezepturprogramm eingespeichert hat und sie von dort aus zur Bearbeitung aufruft, der sollte gut aufpassen und sich gleich die neueste Version ansehen. Das DAC/NRF hat die gängigen Rezepturen nämlich überarbeitet – und das hat etwas mit dem Puffer zu tun. Da sich Harnstoff in wässriger Lösung zersetzt, führt das im Laufe der Zeit zur pH-Erhöhung. Unphysiologische Werte von über pH 9 können nicht mehr ausgeschlossen werden. So kommt den Pufferlösungen Natriumlactat-Lösung sowie Milchsäure eine hohe Bedeutung zu. Da sich deren Qualität im Laufe der Zeit verändert hat, wurden nun die betreffenden Harnstoff-Cremes überarbeitet und angepasst. Es handelt sich hierbei um:
• Hydrophile Harnstoff-Creme 5 % / 10 % (NRF 11.71.)
• Hydrophile Harnstoff-Emulsion 5 % / 10 % (NRF 11.72.)
• Harnstoff-Wollwachsalkoholcreme 5 % / 10 % (NRF 11.74.)
• Lipophile Harnstoff-Creme 5 % / 10 % (NRF 11.129.)
Stationsapotheker in Krankenhäusern sehr gefragt
Eine aktuelle Umfrage in Krankenhäusern, die vor allem von Chefärzten und Oberärzten beantwortet wurde, zeigt sehr deutlich, dass Intensivmediziner die Mitarbeit von Stationsapothekern stark befürworten. Gewünscht wird, neben einer durchgehenden telefonischen Konsultation, vor allem die bereitgestellten Arzneimittelinformationen. Diese Informationen, die zur Arzneimitteltherapiesicherheit beitragen sollen, werden besonders wertgeschätzt. Ärzte, die auf Intensivstationen arbeiten, die bereits pharmazeutisch betreut werden, bewerteten die Tätigkeiten der Stationsapotheker in 11 von 13 Fällen als wünschenswert bis essenziell/unverzichtbar. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V. hatte bereits im Jahr 2019 dafür geworben, in jedem Krankenhaus im Sinne der Patientensicherheit auch Stationsapotheker zu beschäftigen. Auch PTA können in einem Krankenhaus angestellt werden.
Wäre ein solcher Arbeitsplatz für dich wünschenswert?