Wochenrückblick: Corona rückläufig, neuer Speichel-Schwangerschaftstest, Meldungen zum E-Rezept

Die ABDA überprüfte Meldungen bezüglich eines möglichen Datenmissbrauchs bei E-Rezepten. Ein neuer Schwangerschaftstest soll bald die Testung per Speichelprobe ermöglichen. Corona-Fallzahlen sinken, andere Infektionen nehmen zu.

Apothekerkammern fragen: Wie steht‘s um Nachwuchsgewinnung und flächendeckende Versorgung?

Mitte dieser Woche haben die Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe eine Umfrage gestartet, mit der sie genauere Erkenntnisse über Nachwuchsgewinnung und flächendeckende Versorgung in ihren Kammerbezirken gewinnen wollen. Gefragt wird nach beruflichen Zielen ihrer Mitglieder (Apotheke oder anderes Berufsfeld, Voll- oder Teilzeittätigkeit, Inhaber- oder Leitungsfunktion, Profil/Standort der Apotheke), ob sich diese Ziele nach Altersgruppen und persönlicher, z.B. familiärer Situation unterscheiden und welche Faktoren die Berufszufriedenheit maßgeblich beeinflussen. Aus den Ergebnissen sollen ggfs. konkrete Maßnahmen zur Nachwuchssicherung in der öffentlichen Apotheke abgeleitet werden. Außerdem planen die Kammern, die Ergebnisse „zur Argumentation im politischen und institutionellen Umfeld einzusetzen“, wie es in einer Mail der Kammern an ihre Mitglieder heißt. Die Befragung ist anonym und dauert ca. 10 Minuten. Sie wurde vom Institut für Handelsforschung Köln entwickelt und ist unter diesem Link zu erreichen.

„Room of Horrors“ will für Betriebsblindheit in der Apotheke sensibilisieren

Die Patientensicherheit zu verbessern, dazu hatte sich der diesjährige CIRS-Gipfel Nordrhein-Westfalen (CIRS steht für „Critical-Incident-Reporting-System“, es handelt sich um ein Berichtssystem gesundheitsrelevanter Zwischenfälle und Fehler im Gesundheitswesen) eine besondere Aktion ausgedacht: Die „Apotheke des Grauens“. Doch keine Bange, es handelte sich nicht um eine reale Offizin, die die Seminarteilnehmer am 8. November in Münster betraten, sondern um ein Schulungsprojekt. Die fiktive Apotheke präsentierte zahlreiche Fehler und Patzer – von der falschen Etikettierung oder nicht ordnungsgemäßen Kühlung verschreibungspflichtiger Medikamente, über Namens- und Dosierungsverwechslungen bis hin zu schlichter Unordnung in Lager oder am HV-Tisch. Ziel war es, die Schnitzer zu erkennen und ihre Vermeidung zu trainieren, gemeinsam im Team und nach offenem Austausch. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, berichtete die Pharmazeutische Zeitung, hätten diese Art von Teambuilding und Weiterbildung engagiert und mit großem Erkenntniszuwachs absolviert. Das Anschauungs- und Trainingsobjekt „kleine Horrorapotheke“ geht auf eine ähnliche Initiative an der Uniklinik Münster zurück, mit der Studierende und pflegerisches wie ärztliches Personal auf mögliche Fehlerquellen in der Behandlung von Patienten hingewiesen werden sollten.

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Corona rückläufig, andere Infekte im Kommen

Gute Nachrichten in Sachen Covid19: Laut Corona-Radar des Robert-Koch-Instituts deutet in dieser Woche alles auf ein Abflauen der von vielen Experten und Gesundheitsminister Lauterbach befürchteten Herbst-Welle hin. Sowohl die 7-Tage-Inzidenz, der Positivenanteil, die Hospitalisierungsrate und die Zahl der Intensiv-Patienten nahm im Laufe der Woche ab. Selbst die Belastung der Abwässer mit Viruspartikeln sank, was Aussagen über die Verbreitung von Corona erlaubt – unabhängig von der Testbereitschaft der Menschen. Eine Entwarnung wollte das RKI indes nicht geben. Begründung: Es könne sein, dass die teilweise noch andauernden Herbstferien Einfluss auf die Testbereitschaft gehabt hätten und der Rückgang der Indikatoren nur vorübergehend sei. Zugenommen haben laut RKI dagegen Infektionen mit dem Influenzavirus und dem RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus), das vor allem für Kleinkinder eine Gefahr darstellt. Besorgt zeigte sich das RKI über die mangelnde Bereitschaft vieler Heimbewohner, sich eine zweite Auffrischungsimpfung verabreichen zu lassen. Es appellierte daher, sich zusammen mit der empfohlenen Grippeschutzimpfung auch eine solche gegen Corona abzuholen.

ABDA: Kein Datenmissbrauch der Apotheken bei E-Rezept

Die Medienberichte zu Befürchtungen des Bundesdatenschutzbeauftragten, dass es beim geplanten Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für das Einlösen von E-Rezepten zu Datenmissbrauch in den Apotheken kommen könnte, sind unbegründet. Das sagte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening am 8. November beim ABDA-Talk „Lass uns reden!“. Overwiening sagte: „Diese Aussage kann ich so nicht stehenlassen. Wir leisten alles, damit die Patientendaten und die Intimsphäre der Patienten geschützt sind. Da muss man auch beim Datenschutz ein bisschen sensibel sein, wie man da formuliert. Der dritte Weg über die elektronische Gesundheitskarte, den die Ärzte zusammen mit uns beschreiten, muss möglich sein, um das elektronische Rezept zum Fliegen zu bringen. Wir sind vertrauenswürdige Heilberufler. Wir haben eine Verschwiegenheitspflicht, wie das auch die Ärztinnen und Ärzte haben. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, auch heute mit einem rosa Papierrezept ganz vorsichtig umzugehen. Wir Apothekerinnen und Apotheker sind ein Garant für Datensicherheit und sind kein Risiko für Datensicherheit.“

Erster Schwangerschaftstest für Speichelbeprobung vor Marktreife

Das israelische Unternehmen Salignostics hat für seinen Speichel-Schwangerschaftstest die CE-Kennzeichnung erhalten und will den Test im kommenden Jahr in Europa auf den Markt bringen. Selbsttests funktionierten bisher nur mit Urin, was viele Frauen als unangenehm empfanden. Beim Salignostics-Produkt wird ein saugfähiger Stift in den Mund eingeführt und mit Speichel benetzt, danach in das Röhrchen mit der Reagenz gesteckt. Gefahndet wird nach dem Schwangerschaftshormon Beta-hCG Spezifität. Liegt es vor, erscheinen auf dem Stick zwei Streifen, gleichbedeutend mit schwanger. Ein Streifen bedeutet: nicht schwanger. Die hohe Sensitivität und Spezifität von jeweils über 95 Prozent sollen den Test sehr sicher und aussagekräftig machen. Der rund zehn Euro teure Test kann vom ersten Tag einer ausbleibenden Periode angewendet werden.

Rote-Hand-Brief zu Chlormadinonacetat und Nomegestrolacetat

In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Arzneiprodukte und Medizinprodukte informierten die Zulassungsinhaber für beide Wirkstoffe in dieser Woche über einen Zusammenhang zwischen der Verabreichung und dem Risiko für die Ausbildung von Mengineomen. Das sind in der Regel gutartige Tumore der Hirnhaut, die sich durch unspezifische Symptome wie Ohrensausen, Hörverlust, Sehveränderungen, Geruchsverlust, zunehmende Kopfschmerzen, Gedächtnisverlust oder Schwäche in den Beinen äußern können. Beide Substanzen werden gegen eine Vielzahl von Beschwerden in der Frauenheilkunde verordnet, darunter bestimmte Formen von Menstruationsproblemen und -blutungen. In niedrigen Dosierungen sind die Wirkstoffe auch in hormonellen Verhütungsmitteln zugelassen. Zunächst in französischen Studien wurde beobachtet, dass ein positiver Zusammenhang zwischen der Dosierungsdauer und -höhe und der Herausbildung von Mengineomen besteht. Nun wird empfohlen, Chlormadinonacetat und Nomegestrolacetat nur noch anzuwenden, wenn es keine Behandlungsalternative gebe. Dann sollte die Behandlung auf die niedrigste wirksame Dosis und die kürzeste Dauer beschränkt werden. Außerdem sollten Frauen unter der Gabe beider Wirkstoffe auf die Ausbildung von Mengineomen überwacht werden.