Wochenrückblick: Cannabis-Urteil, Aus für Migränemittel und Spargesetz

GKV‑Sparpläne sorgen für massive Kritik, ein Gericht stoppt problematische Cannabis‑Modelle, eine Studie zur KI-Nutzung liefert interessante Hinweise – und mit Lasmiditan verschwindet ein Migränemittel vom Markt.

Gericht stoppt „Dr. Ansay“-Rezepte: Apotheken haften bei Mitwirkung

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Apotheken, die mit der Plattform „Dr. Ansay“ im Zusammenhang mit Medizinalcannabis kooperieren, für deren rechtswidriges Geschäftsmodell mithaften. Die Bewerbung von Medizinalcannabis sowie die Ausstellung von Verschreibungen allein auf Basis eines Online‑Fragebogens seien rechtswidrig. Da diese Rechtswidrigkeit inzwischen allgemein bekannt sei, tragen Apotheken Verantwortung, sobald ihr Angebot auf der Plattform sichtbar ist und sie die Verschreibungen entgegennehmen und beliefern. 

Das Gericht sah zudem einen Verstoß gegen § 17 Abs. 8 ApoBetrO, weil erkennbarer Arzneimittelmissbrauch nicht unterbunden wurde. Die Apothekerkammer Nordrhein begrüßt das Urteil als klares Signal. Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann betont, wirtschaftlicher Druck dürfe keine Rechtfertigung für die Beteiligung an offenkundig rechtswidrigen Modellen sein; das Vertrauen in die Apotheke und der Gesundheitsauftrag hätten Vorrang. Justiziarin Dr. Bettina Mecking fordert wirksame politische Maßnahmen gegen Missbrauch, während Dr. Morton Douglas, der die Apothekerkammer auch in diesem Verfahren vertreten hat, eine konsequente Durchsetzung durch die Aufsichtsbehörden anmahnt. Spätestens jetzt müsse klar sein, dass eine Zusammenarbeit mit solchen Plattformen unzulässig ist (Az. 37 O 55/25, nicht rechtskräftig).

ABDA warnt vor Wortbruch der Koalition

Die ABDA kritisiert den aktuellen Regierungsentwurf für ein GKV‑Beitragsstabilisierungsgesetz scharf. Vorgesehen ist eine Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 auf 2,07 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel – aus Sicht der Apothekerschaft ein klarer Bruch mit den Zusagen des Koalitionsvertrags, der eine wirtschaftliche Stärkung der Apotheken vorsieht. ABDA‑Präsident Thomas Preis spricht von einem „Affront für alle Apotheken“ und warnt: „Die Koalition von Union und SPD steht kurz vor einem Wortbruch gegenüber den Apotheken und ihren Teams.“ Die geplante Maßnahme schwäche die Betriebe zusätzlich, während die versprochene Anhebung des Festzuschlags auf 9,50 Euro weiterhin ausbleibe. 

Preis verweist auf die angespannte wirtschaftliche Lage vieler Apotheken: Seit 2013 habe jede fünfte Apotheke schließen müssen, rund 20 Prozent erwirtschafteten weniger als 50.000 Euro Betriebsergebnis, sieben Prozent arbeiteten defizitär. Weitere Einschnitte seien nach jahrelangem Honorastillstand nicht mehr tragbar. „Mit jeder Schließung einer Apotheke dünnt die Gesundheits‑ und Arzneimittelversorgung der Menschen weiter aus“, betont Preis und fordert Bundestag und Regierung auf, das Spargesetz zu korrigieren und den Koalitionsvertrag umzusetzen. Die Versorgung dürfe nicht „zum Spielball von Koalitionsstreitereien“ werden.

Ärzteschaft: „Versorgungseinbußen durch GKV‑Spargesetz“

Die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kritisieren die Einigung zum GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz scharf und warnen vor gravierenden Folgen für die ambulante Versorgung. Sollten die geplanten Einsparungen und Regelungen in Kraft treten, drohten weniger Termine und Leistungen für Patientinnen und Patienten. Die ambulante Versorgung in der bisherigen Form sei dann nicht mehr aufrechtzuerhalten. Besonders problematisch sei, dass Hausärzte sowie Kinder‑ und Jugendärzte faktisch wieder in eine überwunden geglaubte Budgetierung zurückgeholt würden – etwa durch abgestaffelte Ausgleichszahlungen oberhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung.

Zugleich äußert der KBV‑Vorstand grundsätzliche Zweifel, ob das Gesetz die Beitragssätze überhaupt stabilisieren kann, solange Sozialleistungen weiterhin aus Beitragsmitteln finanziert werden und Bundeszuschüsse gekürzt werden sollen. Die Kritik sei ausdrücklich kein „Lobbyistenklagen“, sondern die logische Konsequenz des Gesetzentwurfs: Praxen müssten ihre Leistungen an schlechter werdende finanzielle Rahmenbedingungen anpassen. Die KBV kündigt an, gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Orientierung für Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen und ‑therapeuten zu geben, um den Praxen vor Ort eine Entscheidungsgrundlage zu bieten.

KI im Arbeitsalltag: Nutzungsmuster prägen Selbstvertrauen – nicht die Technik selbst

Eine Beobachtungsstudie der Neurowissenschaftlerin Sarah Baldeo zeigt, dass erwachsene Vielnutzer:innen generativer KI im Berufsalltag in hohem Maß kognitive Aufgaben an KI-Systeme auslagern – insbesondere bei Planung, Sequenzierung und Entscheidungen unter Unsicherheit. Rund 58 Prozent der Teilnehmenden gaben an, dass „die KI den Großteil des Denkens übernommen“ habe. Gleichzeitig war eine starke KI‑Abhängigkeit mit geringerem Vertrauen in die eigene Denkfähigkeit verknüpft, während aktives Überarbeiten oder Hinterfragen von KI‑Ergebnissen mit höherem Selbstvertrauen korrelierte. Viele Teilnehmende beschrieben subjektiv ein Spannungsfeld zwischen Effizienzgewinnen und einer geringeren Tiefe des eigenen Nachdenkens. 

Zugleich macht die Studie deutlich: Die Ergebnisse liefern keine Hinweise auf einen kognitiven Abbau oder eine Schädigung der Denkfähigkeit durch KI. Entscheidend ist nicht die Nutzung an sich, sondern der Interaktionsstil. Wer KI als Vorschlagsmaschine mit aktiver Kontrolle nutzt, erlebt mehr Autonomie und Ownership als jene, die Ergebnisse weitgehend ungeprüft übernehmen. Die Autorin warnt daher vor vorschnellen Alarmdebatten und ordnet die Befunde in die Forschung zur „kognitiven Auslagerung“ ein: KI verändert, wie gedacht wird – nicht, ob gedacht werden kann. Die Studie wurde im Fachjournal „Technology Mind and Behavior“ veröffentlicht und plädiert für ein bewussteres Design sowie eine reflektierte Nutzung, um aktive menschliche Beteiligung zu fördern.

Lasmiditan: Weltweites Aus für Migränemittel

Die weltweite Produktion und der Vertrieb von Lasmiditan (Reyvow®) zur Akutbehandlung von Migräne werden von Eli Lilly eingestellt. Die Auslieferung des Medikaments soll voraussichtlich am 31. Mai 2026 enden. Der Rückzug erfolgt aus strategischen und wirtschaftlichen Gründen aufgrund geringer Umsätze und steht ausdrücklich nicht im Zusammenhang mit Sicherheitsbedenken.

Lasmiditan war 2022/2023 zugelassen worden und gehörte mit seinem Wirkprinzip als sogenannter Ditan zu einer neuen Wirkstoffklasse. Dennoch hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) den Zusatznutzen als nicht belegt eingestuft, was die Marktdurchdringung zusätzlich erschwerte. In den USA bleibt das Präparat noch bis zum genannten Termin verfügbar; zum genauen Abverkauf in Deutschland sollten sich Patientinnen und Patienten an ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte wenden. Wer Lasmiditan bislang zur Akuttherapie nutzt, sollte rechtzeitig eine Umstellung auf alternative Migränemittel – etwa Triptane, sofern keine Kontraindikationen bestehen – besprechen. Es handelt sich insgesamt um eine unternehmerische Entscheidung des Herstellers.