Wochenrückblick: E-Rezept im Supermarkt, mehr Geld für Ärzte, neue Blutdruck-Kategorie

Im ländlichen Raum ist der Zugang zu Arzneimitteln mit langen Wegen verbunden. Eine Lösung könnte aber in Sicht sein. Die ADEXA hatte Geburtstag, Grund zum Feiern gab es auch für einen Apotheker aus Thüringen. Hier kommt der Wochenrückblick.

Apothekenterminal im Supermarkt – Lösung fürs Land?

Im brandenburgischen Prenzlau wurde kürzlich ein Apothekenterminal in einem Supermarkt installiert, um den Zugang zu Arzneimitteln im ländlichen Raum zu erleichtern. Kund:innen können dort E-Rezepte einlösen und Medikamente zur Lieferung oder Abholung vorbestellen. Apotheker Michael Kranz, der das Projekt unterstützt, sieht es als sinnvolle Ergänzung, um die Arzneimittelversorgung trotz sinkender Apothekenzahlen sicherzustellen. Er betreibe bereits ein ähnliches Terminal in seiner Apotheke. Kranz hofft auf den wirtschaftlichen Erfolg und plant, in Zukunft auch Abholautomaten für Medikamente anzubieten, was bisher von den Behörden nicht erlaubt wurde.

Apotheker gewinnt Zuschlags-Rechtsstreit vor Bundessozialgericht

Ein Apotheker aus Thüringen hat einen Rechtsstreit vor dem Bundessozialgericht (BSG) gewonnen. Er hatte eine juristische Auseinandersetzung mit der AOK Bayern über die Berechnung von Rezepturzuschlägen bei der Herstellung Zytostatika-haltiger Lösungen. Der Apotheker berechnete für zwei Spritzen je Verordnung zwei Zuschläge, während die AOK Bayern nur einen Zuschlag pro Verordnung für abrechnungsfähig hielt, da sie die Zuschläge an die verordnete Gesamtdosis knüpfte.

Das BSG entschied nun zugunsten des Apothekers und stellte klar, dass jede einzelne Spritze als „applikationsfertige Einheit“ gelte, die einen eigenen Zuschlag rechtfertige. Laut dem Gericht hätte eine Regelung, die die Gesamttagesdosis als Referenz nimmt, ausdrücklich in der Hilfstaxe festgelegt werden müssen. Die Retaxierung durch die AOK war somit rechtswidrig, der Apotheker hat Anspruch auf die einbehaltene Vergütung.

ADEXA feiert rundes Jubiläum

ADEXA, die Apothekengewerkschaft, hat kürzlich ihr 70-jähriges Bestehen mit 120 Gästen gefeiert. Die Veranstaltung beinhaltete Vorträge, eine Stadtführung durch die Hamburger Speicherstadt und einen abendlichen Festakt. Die ADEXA ging 2004 aus dem früheren „Bundesverband der Angestellten in öffentlichen Apotheken (BVA)“ hervor, der auf dem Deutschen Apothekertag 1954 in München gegründet worden war.

In Rückblicken wurden die historische Entwicklung der Gewerkschaft und ihre Errungenschaften im Bereich der Tarifverträge und Mitgliederbetreuung hervorgehoben. Wichtige Strukturreformen, wie die Fusion der Landesgruppen und die Gründung der Jugendorganisation JuMis, wurden ebenfalls thematisiert. Die Vorträge deckten Themen wie persönliche Motivation, Körpersprache in Hierarchien und Glück im Alltag ab. Der Tag endete mit Feierlichkeiten, bei denen die ADEXA die Fortschritte ihrer politischen Kontakte und die Bedeutung ihrer Arbeit für die Apothekenberufe unterstrich.

expopharm 2024: Viele Angebote für PTA 

Die expopharm, die vom 9. bis 12. Oktober in München stattfindet, legt in diesem Jahr einen besonderen Fokus auf PTA. Neben einer großen Ausstellung und spannenden Vorträgen, bei denen PTA auch Fortbildungspunkte sammeln können, gibt es viele Veranstaltungen speziell für diese Berufsgruppe. Ein Highlight ist die erste Deutsche PTA-Meisterschaft, bei der PTA in vier Disziplinen gegeneinander antreten: Blutdruckmessen, ein Beratungsgespräch, die Herstellung einer Rezeptur und die Erstellung eines Social-Media-Beitrags.

Ein exklusiver Bereich für PTA ist das sogenannte „PTAhome“, das wie ein Haus mit verschiedenen Erlebnisräumen gestaltet ist und den Austausch mit Kolleg:innen fördert. Insgesamt bietet die expopharm ein umfangreiches Programm mit etwa 200 Beiträgen, das Fachwissen auffrischt und die Teilnehmenden auf den neuesten Stand bringt.

Neue Blutdruck-Kategorie eingeführt

Die neue Hypertonie-Leitlinie der European Society of Cardiology (ESC) führt die Kategorie „Erhöhter Blutdruck“ (120-139/70-89 mmHg) ein. Ein Blutdruck ab 140/90 mmHg gilt weiterhin als Hypertonie. Patient:innen mit erhöhtem Blutdruck sollen demnach zunächst Lebensstiländerungen vornehmen, bevor eine medikamentöse Therapie in Betracht gezogen wird. Für Patient:innen unter blutdrucksenkender Behandlung wird ein Zielbereich von 120-129 mmHg systolisch empfohlen. Bei Hypertonie ab 140/90 mmHg wird eine Kombinationstherapie bevorzugt, beginnend mit einer Zweierkombination von Medikamenten. Bei Menschen über 85 Jahren oder gebrechlichen Personen sind individuell angepasste Zielwerte erlaubt.

Dickes Plus: Gebührenordnung für Ärzte soll überarbeitet werden 

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat einen neuen Entwurf für die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgestellt, der zusammen mit der Privaten Krankenversicherung (PKV) entwickelt wurde. Dieser Entwurf sieht ein Honorarplus von 13,2 Prozent für Ärzte in den ersten drei Jahren nach Einführung vor, was einem zusätzlichen Einkommen von 1,9 Milliarden Euro entspricht. Besonders gestärkt werden sollen ärztliche Gesprächs- und Zuwendungsleistungen. Die Erhöhung soll stufenweise erfolgen, um die Auswirkungen zu beobachten.

Der Entwurf wurde den ärztlichen Verbänden und Fachgesellschaften vorgestellt, die nun zwei Wochen Zeit haben, um Stellung zu beziehen. Danach könnte der Entwurf an das Bundesgesundheitsministerium weitergeleitet werden. Die GOÄ ist nach 30 Jahren überaltert und spiegelt den medizinischen Fortschritt nicht mehr wider, weshalb eine Überarbeitung dringend notwendig ist. Vertreter der BÄK hoffen, dass die Reform noch vor Ende der Legislaturperiode umgesetzt wird. Die offizielle Vorstellung des Entwurfs ist für den 9. Oktober geplant.

AMIRA fragt: Wann kommt die Honorarerhöhung für die Apotheken?