Wochenrückblick: Apothekenproteste am 23. März und Erhöhung des Fixums

Protesttag, Petitionen & Reformchaos: Apotheken machen Druck, Großhandel warnt, Cannabis‑Regeln wackeln – dazu neue Therapieoptionen für herzkranke Kinder und zur kardiovaskulären Prävention.

Apothekenproteste & Petition: ABDA verschärft den Druck auf die Bundesregierung

Die ABDA ruft für den 23. März 2026 zu einem bundesweiten Protesttag auf, an dem Apotheken geschlossen bleiben sollen; die Versorgung sichern lediglich die Notdienste. In mehreren Großstädten (Düsseldorf, Hannover, München, Berlin) sind Demonstrationen bzw. zentrale Kundgebungen geplant, um auf die wirtschaftlich prekäre Lage aufmerksam zu machen. Die Apothekerschaft warnt seit Langem vor massiven Kostensteigerungen bei gleichzeitig stagnierender Vergütung – ein Missverhältnis, das bereits zu zahlreichen Schließungen geführt hat. Eine von der ABDA verabschiedete Resolution fordert die Bundesregierung daher auf, die zugesagte Honorarerhöhung konsequent umzusetzen und gefährliche Reformpläne zurückzunehmen, die zeitweise Apothekenbetrieb ohne anwesende Apotheker erlauben würden.

Parallel dazu läuft die Petition „Apothekensterben stoppen – Koalitionsvertrag jetzt umsetzen!“, die Teil der Kampagne „Uns gibt’s nicht zum Nulltarif!“ ist. Sie richtet sich an Bürgerinnen und Bürger sowie an Beschäftigte im Apothekenwesen und macht auf die strukturelle Unterfinanzierung aufmerksam, die aus Sicht der ABDA das Apothekensterben beschleunigt. Unterstützen kann man die Petition unkompliziert online hier. 

ABDA-Resolution: Klare Absage an „Apotheke light“

Die Resolution der außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung, die diesen Mittwoch veranschiedet wurde, warnt vor einer gefährlichen Verschlechterung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung, da in Deutschland derzeit alle 20 Stunden eine Apotheke schließt und damit Beratung, Sicherheit und niedrigschwellige Gesundheitsangebote verloren gehen. Die Apothekerschaft fordert die Bundesregierung daher eindringlich auf, die im Koalitionsvertrag zugesagte finanzielle Stabilisierung umzusetzen und das Packungshonorar unverzüglich auf 9,50 Euro anzuheben, um die wirtschaftliche Basis der Apotheken zu sichern.

Gleichzeitig bekräftigt die Resolution, dass die persönliche Präsenz approbierter Apothekerinnen und Apotheker für die Arzneimitteltherapiesicherheit unverzichtbar ist und lehnt Reformpläne strikt ab, die eine Apotheke ohne fachliche Leitung ermöglichen oder zu einer Entprofessionalisierung führen würden.

Phagro warnt vor Unterfinanzierung des Großhandels

Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) schlägt Alarm: Steigende Kosten bei seit 2012 unveränderter Vergütung bringen den vollversorgenden Großhandel wirtschaftlich an seine Grenzen. Bereits 65 % aller verschreibungspflichtigen Arzneimittelpackungen können laut Phagro nicht mehr kostendeckend beschafft, gelagert und ausgeliefert werden, was die flächendeckende Versorgung akut gefährde. Pro Jahr versendeten die Großhändler rund 750 Millionen Packungen, von denen rund 500 Millionen defizitär seien; besonders betroffen seien niedrigpreisige Generika, die den Kern der Arzneimittelversorgung bilden. Phagro fordert deshalb eine Reform der Arzneimittelpreisverordnung, insbesondere eine Erhöhung des Festzuschlags um mindestens 30 Cent (und damit 1,03 Euro pro Packung), um die Grundkosten überhaupt decken zu können. Ohne eine solche Anpassung drohten Leistungskürzungen oder Aufgabe einzelner Standorte – mit spürbaren Folgen für Patientinnen und Patienten.

Fortbildungspflicht für Approbierte: Zwischen Kammeraufsicht und Tarifanspruch

Die berufsrechtliche Fortbildungspflicht für Apotheker:innen ist bundesweit fest verankert und gilt unabhängig von Tätigkeit, Arbeitszeit oder Einsatzgebiet. Darauf weist die Apothekengewerkschaft ADEXA hin. Während die Bundesländer bislang unterschiedlich streng kontrollierten – Mecklenburg‑Vorpommern etwa bereits jährlich –, werde derzeit ein einheitliches Vorgehen diskutiert. Die Apothekerkammern regeln Umfang und Anerkennung der Fortbildungen meist über Punktesysteme, wobei die Bundesapothekerkammer für Zertifikate mindestens 100 Punkte in drei Jahren empfiehlt. Ergänzend besteht in fast allen Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub, dessen Tage jedoch auf tarifliche Fortbildungsansprüche angerechnet werden. 

Neben der berufsrechtlichen Pflicht erklärt ADEXA die arbeitsrechtlichen Ansprüche, die sich aus Tarifverträgen ergeben: Approbierte haben – je nach Kammerbezirk – Anspruch auf sechs Tage bezahlte Freistellung innerhalb von zwei Jahren, vorausgesetzt sie erfüllen Fristen wie die einmonatige Antragstellung und können einen Teilnahmenachweis vorlegen. Unterschiede bestehen zwischen BRTV, dem nordrheinischen Tarifvertrag (TGL) und den sächsischen Regelungen, die teilweise zusätzliche Fortbildungstage oder finanzielle Anreize vorsehen. Die Freistellung kann bei dringendem Personalmangel verschoben werden, verpflichtend angeordnete Fortbildungen gelten hingegen vollständig als Arbeitszeit. Auch Rückzahlungsvereinbarungen bei kostspieligen Weiterbildungen sollten laut ADEXA sorgfältig geprüft werden.

Petitionsausschuss diskutiert über geplante Verschärfungen beim Medizinalcannabis

Im Petitionsausschuss des Bundestags wurde das überarbeitete Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) diskutiert, nachdem eine Petition mit knapp 60.000 Unterschriften gegen die geplanten Verschärfungen eingereicht worden war. Die Petition wendet sich insbesondere gegen das vorgesehene Versandverbot für Cannabisblüten sowie die Pflicht zum persönlichen Arztkontakt bei Erstverschreibungen. Petent Henning Todt warnt vor einer deutlichen Verschlechterung der Versorgung, vor allem für Patientinnen und Patienten in ländlichen Regionen oder mit eingeschränkter Mobilität. Online-Kontakte und Versandoptionen seien für viele Betroffene essenziell, da nur wenige Ärztinnen und Ärzte Cannabis verschreiben und bereits jetzt Versorgungsengpässe bestehen. 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) begründet die geplanten Regeln mit einem steigenden Missbrauchspotenzial seit der Teilfreigabe von Cannabis vor zwei Jahren. Patientinnen und Patienten würden häufig auf Telemedizin und private Anbieter ausweichen, da sich viele Praxen scheuen, Cannabis zu verordnen oder die aufwendigen Kassenverfahren zu übernehmen. Todt betont jedoch, dass Missbrauch eingedämmt werden müsse, ohne Ärzt:innen und seriöse Anbieter unter Generalverdacht zu stellen. In der Anhörung wurde deutlich, dass das MedCanG vor allem die Balance zwischen Missbrauchsprävention und einer realistischen, wohnortnahen Versorgung neu austarieren muss. 

Colchicin erhält neue Indikation zur kardiovaskulären Prävention

Colchicin, bislang vor allem als Gichtmittel bekannt, wird ab März 2026 erstmals in Deutschland zur Prävention schwerer kardiovaskulärer Ereignisse bei Risikopatienten zugelassen. Das neue Präparat Colxi™ (0,5 mg) soll bei Patienten mit koronarer Herzerkrankung und kürzlich erlittenem Herzinfarkt ergänzend zur Standardtherapie eingesetzt werden. Grundlage für die Indikationserweiterung sind Studien wie LoDoCo2, die eine Verringerung des Risikos für Ereignisse wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder kardiovaskulären Tod um 31 % belegen. Auch Metaanalysen und internationale Leitlinien unterstützen den Einsatz, der jedoch bislang noch wenig verbreitet ist.

Kindgerechtes Spironolacton erstmals als Fertigarzneimittel verfügbar

Ab März 2026 wird mit Qaialdo® (Apocare Pharma) erstmals eine kindgerechte Fertigarzneiform von Spironolacton verfügbar sein – ein bedeutender Fortschritt, da bislang pädiatrische Spironolacton-Kapseln in Apotheken individuell hergestellt werden mussten, weil es kein entsprechendes Fertigarzneimittel gab. Die neue Suspension enthält 10 mg/ml Spironolacton, wird in einer 150‑ml‑Flasche angeboten und ermöglicht dank beiliegender 1‑ml‑Dosierspritze eine präzise alters- und gewichtsspezifische Dosierung bereits ab dem Säuglingsalter; zusätzlich liegt eine 5 ml Dosierspritze für größere Dosiermengen bei.

Das Präparat ist alkohol- und lactosefrei, mit Erdbeergeschmack, und stellt eine Alternative zu bisherigen NRF‑Rezepturen dar. Zugelassen für Neugeborene, Kinder, Jugendliche und Erwachsene deckt Qaialdo® ein breites Indikationsspektrum von refraktären Ödemen bei Herzinsuffizienz bis hin zu Leberzirrhose und primärem Aldosteronismus ab.

Warken bekräftigt im Bundestag: Die 9,50‑Euro‑Honorarerhöhung kommt im Frühjahr

Wie die Pharmazeutische Zeitung berichtet, hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in der ersten Lesung des Apothekenversorgung‑Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) erneut zugesichert, dass die Honorarerhöhung auf 9,50 Euro pro Rx‑Packung per Verordnung noch im Frühjahr beschlossen wird. Sie betonte, das Gesetz solle insbesondere die Versorgung in ländlichen Regionen stärken und kündigte zugleich bürokratische Erleichterungen an – etwa durch Teilnotdienste, flexiblere Betriebsmodelle, erleichterten Austausch bei Lieferengpässen und das Ende von Nullretaxationen aus rein formalen Gründen.

Zudem verteidigte sie laut dem Bericht Pläne, Apotheken in definierten Ausnahmefällen die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept zu erlauben und ihnen mehr Aufgaben in Prävention, Impfungen und Tests zu übertragen. Auch wirtschaftliche Verbesserungen wie die Freigabe der Skonti und eine höhere Notdienstpauschale stellte sie in Aussicht.