Wochenrückblick: Papier-Beipackzettel auf dem Prüfstand
Digitaler Beipackzettel, ABDA‑Protest, Arbeitsrecht, CGM‑Studie, Brustkrebs‑Screening ab 45 und UK‑Reform zur Verschreibung durch Apotheker:innen – das und mehr findest du im Wochenrückblick.
Gesundheitsministerium plant Abschaffung klassischer Beipackzettel
Laut einer aktuellen Meldung der Bild möchte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den klassischen Papier-Beipackzettel aus Medikamentenpackungen abschaffen und stattdessen auf digitale Informationen setzen. Der Beipackzettel soll künftig nicht mehr standardmäßig in der Verpackung liegen, sondern digital bereitgestellt werden – ein Schritt, der Teil eines Modernisierungs- und Bürokratieabbaus im Gesundheitswesen ist. Ziel sei es, Patienteninformationen leichter aktualisieren zu können und barrierearme Formate anzubieten. Außerdem soll die Druckvariante nur in der Apotheke erhältlich sein.
AMIRA fragt: Aus dem Artikel geht nicht leider hervor, ob eine Honorierung dafür eingeplant ist. Sollten Apotheken das aus deiner Sicht diese zusätzliche Aufgabe unentgeltlich machen?
ABDA-Präsident Preis mobilisiert Apothekenteams für bundesweiten Protesttag
In einer Videobotschaft ruft ABDA-Präsident Thomas Preis alle Apothekenteams dazu auf, aktiv an den geplanten Protesten der Apothekerschaft teilzunehmen und das Gespräch mit ihren Bundestagsabgeordneten zu suchen. Er betont, dass sich die Reform der Apothekenvergütung in einer entscheidenden Phase befinde und der seit 13 Jahren andauernde Honorarstillstand endlich beendet werden müsse, um Apotheken wieder eine verlässliche wirtschaftliche Perspektive zu bieten. Zwar nehme die Politik die schwierige wirtschaftliche Lage ernst, doch liege weiterhin kein konkreter Vorschlag für eine Honorarerhöhung vor.
Preis fordert eine hohe Beteiligung am bundesweiten Protesttag am 23. März, der mit Kundgebungen in Berlin, Hannover, Düsseldorf und München ein starkes Signal an die Bundesregierung senden soll. Er unterstreicht, dass die politische Kommunikation der ABDA intensiv weiterlaufe und die wachsende Unterstützung aus der Bevölkerung – etwa durch die Online-Petition – Mut mache. Ziel sei es, den Druck auf die Politik zu erhöhen, die im Koalitionsvertrag zugesagte Erhöhung des Fixhonorars zeitnah umzusetzen.
Für den Protest stellt die ABDA ab sofort vielfältige Materialien wie Plakate, Aufkleber und Social-Media-Grafiken im Stil der Kampagne „Uns gibt’s nicht zum Nulltarif“ bereit, um Apothekenteams bei der Vorbereitung zu unterstützen.
Arbeitsrecht zum Protesttag: Was Apothekenangestellte beachten müssen
Die Apothekengewerkschaft ADEXA erklärt, dass der bundesweite Protesttag kein Streik im arbeitsrechtlichen Sinne ist, sondern ein politischer Protest, der von Apothekenleitungen und Verbänden ausgeht und sich an die Politik richtet. Ein Streik wäre eine von Gewerkschaften organisierte Arbeitsniederlegung mit tarifbezogenen Forderungen – hier jedoch entscheiden ausschließlich die Apothekenleitungen über eine Teilnahme und mögliche Schließung. Angestellte dürfen weder eigenständig der Arbeit fernbleiben noch verpflichtet werden, an Kundgebungen teilzunehmen; bleibt eine Apotheke geöffnet, gilt der Tag arbeitsrechtlich als normaler Arbeitstag. Schließt sie hingegen aufgrund des Protestes, liegt ein Annahmeverzug des Arbeitgebers vor – das heißt, Beschäftigte behalten ihren Lohnanspruch, obwohl sie ihre Arbeit nicht erbringen können.
Protesttag ohne Genehmigung: Apotheken in Baden‑Württemberg müssen selbst Verantwortung tragen
Die Pharmazeutische Zeitung berichtet, dass Apotheken in Baden‑Württemberg am bundesweiten Protesttag keine Genehmigung für ganztägige Schließungen erhielten, da das Sozialministerium diese nicht als „berechtigten Grund“ im Sinne der Apothekenbetriebsordnung anerkenne. Die Landesapothekerkammer könne daher nur die ohnehin bestehende Allgemeinverfügung anwenden, nach der eine Apotheke einmal pro Woche lediglich drei Stunden geöffnet sein muss. Der Landesapothekerverband (LAV) rät deshalb jenen Inhaberinnen und Inhabern, die kein Risiko eingehen möchten, den Protesttag auf diese Weise abzubilden.
Trotz verweigerter Genehmigung bestehe kein akutes Sanktionsrisiko: Ein berufsrechtliches Verfahren drohe nur, wenn Beschwerden eingehen, und selbst dann liege es im Ermessen der Kammer, ob sie überhaupt einschreitet. Gleichzeitig mache der LAV deutlich, dass die Entscheidung zur Schließung nun vollständig bei den Apothekenleitungen liege und persönlich verantwortet werden müsse. Damit stehen die Betriebe vor der Abwägung, ob sie sich sichtbar am Protest beteiligen oder alternative Maßnahmen wie eine stark verkürzte Öffnungszeit nutzen.
Studie zeigt erhebliche Unterschiede bei Glukosemessungen moderner CGM-Systeme
Eine neue Studie der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) verdeutlicht, dass moderne kontinuierliche Glukosemesssysteme (CGM) selbst bei derselben Person deutlich voneinander abweichende Messwerte und therapieentscheidende Kennzahlen liefern können. In der Untersuchung trugen Erwachsene mit Typ‑1‑Diabetes drei verschiedene CGM-Systeme parallel über 14 Tage, wobei sich insbesondere Werte wie Time in Range, Unter- und Überzuckerungszeiten sowie der aus den Daten errechnete HbA1c‑Wert (GMI) teils stark unterschieden. Die DDG betont, dass diese Abweichungen auf technische Unterschiede und Algorithmen der Hersteller zurückzuführen sind und wichtige Konsequenzen für Therapieentscheidungen haben können, weshalb eine stärkere Standardisierung der Mess- und Auswertungsverfahren notwendig sei.
Brustkrebs-Früherkennung ab 45 – neue Verordnung erleichtert Zugang und stärkt mobiles Screening
Das Bundesumweltministerium hat eine Verordnungsnovelle verabschiedet, nach der Frauen künftig bereits ab 45 Jahren eine Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs in Anspruch nehmen dürfen. Die Änderung schafft zudem Rechtssicherheit für den Einsatz mobiler Screening-Einheiten („Mammobile“), in denen erfahrene Medizinische Fachangestellte Mammographieaufnahmen auch ohne physisch anwesende ärztliche Aufsicht durchführen können, wobei die Aufsicht telemedizinisch erfolgt. Brustkrebs ist eine der häufigsten malignen Erkrankungen bei Frauen, und eine frühzeitige Diagnose verbessert die Heilungschancen erheblich, da Tumoren im frühen Stadium meist gut behandelbar sind. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung für die Altersgruppe 45–49 erfordert jedoch noch einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, der dafür bis zu 18 Monate Zeit hat.
Großbritannien: Bald dürfen alle Apotheker:innen Arzneimittel verschreiben
Ab September 2026 werden alle neu qualifizierten Apothekerinnen und Apotheker in England mit ihrer Registrierung automatisch als unabhängige Verschreibende („independent prescribers“) zugelassen. Dies eröffnet dem öffentlich finanzierten Gesundheitsdienst NHS England die Möglichkeit, neue klinische Dienstleistungen in der öffentlichen Apotheke zu beauftragen, die das unabhängige Verschreiben integrieren. Weiterhin wurde das Programm namens „Community Pharmacy Independent Prescribing Pathfinder“ eingerichtet, um Modelle des selbstständigen Verschreibens in ausgewählten „Pathfinder“-Apotheken zu testen. Die Apotheken erhalten Zugang zu Fortbildungen und wenden im Praxisalltag neue klinische Modelle an.
Ziel ist es, einen Rahmen für zukünftige Vergütungs- und Versorgungsstrukturen zu entwickeln. Durch das Programm soll evaluiert werden, welche Konzepte am besten funktionieren und wie sich unabhängiges Verschreiben künftig breiter einsetzen lässt. Insgesamt sollen dadurch die Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern besser genutzt werden, um Versorgungszugänge zu verbessern, die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen und die Prävention zu stärken.
AMIRA fragt: Wie stehst du zum Thema? Würdest du es begrüßen, wenn Apotheker:innen in Deutschland auch Arzneimittel verschreiben dürfen? Schreibe deine Meinung in die Kommentare!