Wochenrückblick: Kassenabschlag soll erhöht werden

Kassenabschlag, Notfallreform, Entlastungsprämie, Medikationsbrief und Nahost‑Konflikt: Diese Woche bringt neue Pläne, offene Fragen – und zusätzliche Belastungen für Apotheken.

Notfallreform: Begrenztes Dispensierrecht für Ärzte rückt wieder in den Fokus

In der geplanten Notfallreform des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll Ärztinnen und Ärzten in Notdienstpraxen künftig ein eng begrenztes Dispensierrecht eingeräumt werden. Nach einem neuen Gesetzentwurf vom 31. März 2026 dürfen sie Arzneimittel für den akuten Bedarf direkt abgeben – allerdings nur in Ausnahmefällen, etwa wenn eine zeitnahe Versorgung über eine öffentliche Apotheke nicht ausreichend sichergestellt ist. Vorgesehen ist eine Überbrückungsmenge zur unmittelbaren Weiterbehandlung, vergleichbar mit der Abgabe durch Krankenhausapotheken. 

Gleichzeitig verabschiedet sich das BMG von früheren Plänen für sogenannte Versorgungsapotheken an Integrierten Notfallzentren (INZ) sowie von der Idee einer Zweitoffizin auf dem Klinikgelände. Damit reagiert das Ministerium unter anderem auf Kritik aus der Apothekerschaft, die Parallelstrukturen und eine Schwächung des Apothekennotdienstes befürchtet hatte. Das Notfallgesetz soll voraussichtlich Ende April im Bundeskabinett beraten werden. 

Kassenabschlag steigt auf 2,07 Euro

Die Apotheken sollen im Rahmen der geplanten Sparmaßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig stärker belastet werden. Wie die Pharmazeutische Zeitung (PZ) berichtet, sieht der Referentenentwurf zum GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor, den Kassenabschlag je abgegebener Rx‑Packung um 30 Cent zu erhöhen – von bislang 1,77 Euro auf künftig 2,07 Euro. Wörtlich heißt es im Gesetzentwurf: „Im Bereich der Apotheken wird die Höhe des Abschlags nach § 130 Absatz 1 SGB V von 1,77 Euro auf 2,07 Euro erhöht“, wird aus dem Papier des Bundesgesundheitsministeriums zitiert. 

Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Sparpakets, mit dem die Finanzlücken der Krankenkassen geschlossen werden sollen. Laut PZ erwartet das Ministerium durch die Anhebung des Abschlags Einsparungen von rund 200 Millionen Euro pro Jahr für die GKV. Die Erhöhung soll unmittelbar nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Zugleich bleibt offen, wann und in welcher Form die politisch zugesagte Erhöhung des Apothekenfixums auf 9,50 Euro umgesetzt wird: Diese ist nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs, sondern soll in einer separaten Verordnung geregelt werden – deren Zeitplan weiterhin unklar ist.

ADEXA kritisiert GKV‑Sparpaket und fordert klare Personalfinanzierung

Die Apothekengewerkschaft ADEXA äußert sich in einem Kommentar deutlich kritisch zu den von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgestellten GKV‑Sparmaßnahmen. Zwar hatte die Gewerkschaft gehofft, dass die im Koalitionsvertrag zugesagte Erhöhung des Apothekenfixums endlich „den lange überfälligen Impuls“ für wirtschaftliche Stabilität, bessere Arbeitsbedingungen und faire Gehälter setzen würde. Doch diese Hoffnung habe sich nicht erfüllt: Durch die gleichzeitige Erhöhung des Kassenabschlags werde die Fixumanhebung aus Sicht von ADEXA faktisch wieder aufgezehrt. Das als „ausgewogenes Paket“ bezeichnete Maßnahmenbündel belaste die Apotheken vor Ort unmittelbar und lasse den ohnehin engen finanziellen Spielraum für Investitionen, Ausbildung und Löhne weiter schrumpfen.

Besonders betont ADEXA, dass die geplanten Maßnahmen bei den Beschäftigten nicht ankommen. Als alleinige Tarifvertretung für Apothekenangestellte verweist die Gewerkschaft auf seit Langem bestehende strukturelle Defizite bei der Personalfinanzierung. Um diese zu beheben, fordert ADEXA ausdrücklich eine gesetzlich verankerte Personalumlage von 80 Cent pro abgegebener Rx‑Packung. Nur so ließen sich auskömmliche Gehälter, bessere Arbeitsbedingungen und attraktive Ausbildungsvergütungen dauerhaft sichern. Von einer solchen Lösung entferne das aktuelle Sparpaket die Apotheken jedoch weiter, statt die dringend benötigte Entlastung zu bringen.

ABDA gibt vorerst Entwarnung: Nahost-Krieg zeigt noch keine Folgen für Arzneimittelversorgung

Der Krieg im Nahen Osten hat nach Einschätzung von ABDA-Präsident Thomas Preis bislang keine spürbaren Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung in Deutschland. Lieferengpässe bei Medikamenten gebe es derzeit nicht, auch wenn die Apotheken die Lage aufmerksam beobachten und erste Hinweise auf mögliche Knappheiten etwa bei Einmalhandschuhen sehen. Preis betont, dass Apotheken seit Jahren Routine im Umgang mit Lieferproblemen haben und alles daransetzen, Patientinnen und Patienten weiterhin zuverlässig zu versorgen – auch wenn das mit erheblichem, bislang nicht vergütetem Mehraufwand verbunden ist. Für Patientinnen und Patienten gibt es zudem Entwarnung bei den Preisen: Aufgrund der Arzneimittelpreisverordnung seien kurzfristige Preissteigerungen nicht zu erwarten. Langfristig schließt die ABDA Kostenrisiken durch steigende Energie- und Produktionspreise jedoch nicht aus.

Entlastungsprämie für Arbeitnehmer:innen – bis zu 1000 Euro möglich

Wegen gestiegener Energie- und Mobilitätskosten will die Bundesregierung Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten für das Jahr 2026 eine steuer- und abgabenfreie Prämie in Höhe von maximal 1000 Euro zu bezahlen. In den Apotheken sorgt sie allerdings für gemischte Gefühle. Von vielen Beschäftigten wird die geplantte Prämie auch begrüßt. Apothekeninhaber:innen hingegen kritisieren, dass die Prämie zwar politisch gut klingt, in der Praxis aber erneut über die Betriebe abgewickelt werden soll, die selbst seit Jahren unter steigenden Kosten, Personalmangel und ausbleibender wirtschaftlicher Entlastung leiden. 

Während Mitarbeitende eine finanzielle Unterstützung erhalten sollen, fehlt es den Apotheken weiterhin an struktureller Absicherung und auskömmlicher Honorierung. Die Sorge: Was als staatliche Hilfe gedacht ist, wird für inhabergeführte Apotheken zur nächsten organisatorischen und finanziellen Zusatzbelastung – ohne dass ihre eigene angespannte Lage ernsthaft berücksichtigt wird.

Neuer Medikationsbrief: Einheitliche Kommunikation zwischen Apotheke und Arztpraxis

Mit einem neu entwickelten digitalen Medikationsbrief will die ABDA die interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Apotheker:innen und Ärzt:innen spürbar erleichtern. Apotheker:innen können damit arzneimittelbezogene Probleme – etwa zu Wechselwirkungen, Nebenwirkungen, Dosierungen oder Darreichungsformen – standardisiert und strukturiert an Arztpraxen übermitteln. Der Versand erfolgt sicher über das KIM‑System in der Telematik‑Infrastruktur und ist insbesondere für die pharmazeutische Dienstleistung „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ gedacht. Ziel ist es, relevante Informationen schnell auffindbar zu machen und die ärztliche Therapieentscheidung gezielt zu unterstützen. 

Der Medikationsbrief basiert auf den Erfahrungen aus dem ARMIN‑Projekt (2016–2022) und wurde in einem qualitätsgesicherten, gemeinsamen Prozess von Apotheker:innen und Ärzt:innen entwickelt. Perspektivisch soll er direkt in Apothekensoftware integriert und auch in der elektronischen Patientenakte nutzbar sein. Inhalte, die in der Apotheke bereits abschließend geklärt wurden, sollen bewusst nicht weitergegeben werden – der Fokus liegt auf echten, therapie­relevanten Problemen. Damit soll die Arzneimitteltherapiesicherheit gestärkt und zugleich die Zusammenarbeit im Versorgungsalltag effizienter gestaltet werden.