Das unsichtbare Pflanzenrisiko
Pyrrolizidinalkaloide kommen in zahlreichen Pflanzen vor und können über Tees, Kräuter, Honig oder Nahrungsergänzungsmittel aufgenommen werden. Der Beitrag erklärt Risiken, Grenzwerte und gibt praxisnahe Tipps.
Was sind Pyrrolizidinalkaloide?
Pyrrolizidinalkaloide, kurz PA, sind eine große Gruppe sekundärer Pflanzenstoffe. Sie gehören nicht zum eigentlichen Energie- oder Baustoffwechsel der Pflanze, sondern dienen ihr vor allem als Fraßschutz. Toxikologisch relevant sind insbesondere die 1,2-ungesättigten PA. Dabei bezeichnet „1,2-ungesättigt“ eine Doppelbindung zwischen den Kohlenstoffatomen 1 und 2 des PA-Grundgerüsts. Diese Struktur ermöglicht es Leberenzymen, die zunächst vergleichsweise wenig reaktiven Stoffe in hochreaktive Pyrrol-Metaboliten umzuwandeln. Deshalb ist häufig von Pro-Toxinen die Rede. Das sind Substanzen, die erst durch ihre Verstoffwechselung im Körper ihre eigentliche giftige Wirkung entfalten. Die entstehenden Metaboliten können Proteine und das Erbgut schädigen.
Wo kommen Pyrrolizidinalkaloide vor?
PA-bildende Arten finden sich besonders unter Korbblütlern, Raublatt- beziehungsweise Borretschgewächsen und Hülsenfrüchtlern. Dazu gehören beispielsweise Greis- und Kreuzkräuter, Huflattich, Pestwurz, Beinwell und Borretsch. In Lebensmitteln stammen PA häufig nicht aus der eigentlichen Nutzpflanze, aber PA-haltige Beikräuter können versehentlich mitgeerntet und verarbeitet werden. Betroffen sein können daher Tees und Kräutertees, getrocknete Kräuter und Gewürze, pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel, Salate oder Blattgemüse.
Auch Honig und Blütenpollen kommen als Quellen infrage. Die Stoffe gelangen dabei nicht durch eine zufällige Verunreinigung bei der Ernte hinein, sondern über die Sammelaktivität der Bienen. Besuchen sie PA-bildende Pflanzen, nehmen sie mit dem Nektar und den Blütenpollen auch Pyrrolizidinalkaloide auf. Der Nektar wird im Bienenstock zu Honig verarbeitet, während die gesammelten Pollen als sogenannte Pollenhöschen eingetragen werden. Wie hoch die Belastung ausfällt, hängt unter anderem davon ab, welche Pflanzen im Fluggebiet wachsen und wie intensiv sie von den Bienen besucht werden.
Welche Gefahren bestehen?
Das wichtigste Zielorgan ist die Leber. Eine hohe Aufnahme kann ein hepatisches sinusoidales Obstruktionssyndrom auslösen. Dabei werden kleine Lebergefäße geschädigt und zunehmend verschlossen. Mögliche Anzeichen dafür sind Oberbauchschmerzen, Übelkeit, eine vergrößerte Leber, Aszites (krankhafte Ansammlung von freier Flüssigkeit im Bauchraum) und Gelbsucht. Schwere Vergiftungen können tödlich verlaufen. Bei langfristiger Aufnahme sind chronische Leber- und möglicherweise Lungenschäden möglich.
Einige 1,2-ungesättigte PA wirken im Tierversuch zudem genotoxisch und kanzerogen: Sie können das Erbgut verändern und Krebs auslösen, deshalb lässt sich keine eindeutig unbedenkliche tägliche Aufnahmemenge angeben. Die Behörden folgen bei der Überwachung dem ALARA-Prinzip („As Low As Reasonably Achievable“): so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar.
Welche Höchstgehalte gelten?
Für bestimmte Lebensmittel gelten nach der EU-Verordnung 2023/915 verbindliche Höchstgehalte. Beispiele sind:
- 150 µg/kg für getrockneten Tee,
- 400 µg/kg für viele getrocknete Kräuter,
- 400 µg/kg für bestimmte ausdrücklich genannte Kräutertee-Zutaten,
- 400 µg/kg für Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Zubereitungen.
Für getrockneten Borretsch, Liebstöckel, Majoran und Oregano gelten höhere Werte von bis zu 1.000 µg/kg. Wichtig für die Beratung und Aufklärung der Kund:innen: Diese Werte stellen keine „Unbedenklichkeitsgrenzen“ dar, sondern sind reine Instrumente des ALARA- Risikomanagements. Bei Kindern und Jugendlichen muss das Limit an das Körpergewicht angepasst werden, die genannten Werte beziehen sich auf das Körpergewicht eines gesunden Erwachsenen.
Die konkreten PA-Gehalte müssen nicht auf der Verpackung angegeben werden. Die Hersteller müssen jedoch im Rahmen ihrer Qualitätskontrolle sicherstellen und dokumentieren, dass die gesetzlichen Höchstgehalte eingehalten werden. Dies kann etwa über Rohstoffspezifikationen, Lieferantennachweise und risikobasierte Laboruntersuchungen erfolgen.
Sicher beraten bei PA-haltigen Präparaten
Rate von selbst gesammelten oder nicht sicher bestimmten Wildkräutern ab. Unbekannte Pflanzenteile gehören nicht in Salat, Smoothie oder Tee. Besonders Kinder, Schwangere, Stillende und Vieltrinker:innen sollten Kräutertees nicht dauerhaft als einziges Alltagsgetränk verwenden. Sinnvoll sind Abwechslung, maßvoller Konsum und Produkte seriöser Hersteller mit kontrollierten Rohstoffen. Heißes Aufbrühen beseitigt PA nicht zuverlässig.
Bei Blütenpollen-Präparaten und Nahrungsergänzungsmitteln aus PA-bildenden Pflanzen solltet ihr besonders kritisch nach Herkunft und Qualitätsnachweisen fragen. Gleichzeitig ist eine pauschale Warnung vor Phytotherapie nicht angebracht: Zugelassene oder registrierte pflanzliche Arzneimittel unterliegen Qualitätskontrollen und klaren Anwendungsvorgaben. Entscheidend für die Sicherheit der Patient:innen sind die korrekte Dosierung, eine begrenzte Anwendungsdauer und die Beachtung der Packungsinformation.