Dienstplan-Überraschung statt Geburtstagsfrühstück

Das Dankeschön-Frühstück fürs Apothekenteam ist geplant, erste Einkäufe sind erledigt. Dann versetzt die Dienstplan-App die Gastgeberin kurzfristig in die Filiale. Rechtmäßige Weisung oder schlechter Stil?

Ein Blick aufs Handy und die Stimmung kippt 

Am Samstag hielt mir Jana im Backoffice wortlos ihr Handy hin. Sie hatte diesen Gesichtsausdruck, bei dem man besser erst auf das Display schaut und danach Fragen stellt. „Du weißt doch, was ich für Montag geplant hatte?“ Natürlich wusste ich das. Jana hatte ihr Geburtstagsfrühstück seit Tagen angekündigt – als Dankeschön für das Geschenk, das wir ihr gemeinsam gemacht hatten. 

„Getränke, Marmelade, Honig und Servietten habe ich schon gekauft“, zählte sie auf. „Brötchen und Croissants sind beim Bäcker bestellt. Aufschnitt und Käse wollte ich Montagmorgen frisch holen.“ „Klingt nach einem soliden Plan mit ausgewogener Kohlenhydratversorgung als Nervennahrung“, witzelte ich. „Fand ich auch.“ Jana tippte auf ihr Handy. „Bis die Apotheken-App gerade beschlossen hat, dass ich Montag in der Filiale arbeite.“ 

Frühstück to go? Keine Option! 

Miri, die am Nebentisch Verfalldaten kontrollierte, sah auf. „Vielleicht nimmst du das Frühstück einfach mit.“ „Zu den Kolleginnen, von denen das Geschenk gar nicht war?“, fragte Jana. „Dann bedanke ich mich bei den Falschen und ihr esst ohne mich. Sehr verbindendes Teamerlebnis.“ 

Ich sah auf den Dienstplan. Bis eben hatte Jana am Montag bei uns gestanden. Jetzt leuchtete ihr Name in der Spalte der Filiale. Gleiche Arbeitszeit, anderer Arbeitsort. Kein Anruf, keine Frage, keine Erklärung. Nur ein neuer Balken in der App – eine Personalverschiebung mit der Wärme einer Kühlschranktür. „Darf man das so kurzfristig?“, fragte ich Sandra. 

Einfach wechseln: Darf man das? 

Sandra legte ihren Stift weg. Bei arbeitsrechtlichen Fragen tut sie das immer. Vermutlich, damit später niemand behaupten kann, sie habe eine verbindliche Rechtsberatung auf einen Bestellzettel geschrieben. 

„Es wurde offenbar nicht Janas Arbeitszeit geändert, sondern ihr Arbeitsort“, sagte sie. „Den darf die Apothekenleitung im Rahmen ihres Weisungsrechts grundsätzlich festlegen. Entscheidend ist aber zuerst, was im Arbeitsvertrag steht. Ist dort ausschließlich eine bestimmte Apotheke als Arbeitsort vereinbart, wird die spontane Versetzung schwieriger. Sind Einsätze im gesamten Filialverbund vorgesehen oder wurde der Arbeitsort nicht festgeschrieben, kann die Apothekenleitung Jana grundsätzlich auch in der Filiale einsetzen.” 

„Dann kann man uns also auf dem Dienstplan herumschieben wie Spielfiguren?“, fragte Miri. „Nein“, sagte Sandra. „Auch das Weisungsrecht muss nach billigem Ermessen ausgeübt werden. Die betrieblichen Gründe und Janas Interessen müssen gegeneinander abgewogen werden.“ 

Notfälle gehen vor 

Ein echter, kurzfristiger Krankheitsausfall in der Filiale kann schwer wiegen. Die Erkenntnis, dass montags erfahrungsgemäß Menschen Medikamente benötigen, ist dagegen noch kein unvorhersehbarer Notfall. 

Das Geburtstagsfrühstück steht zwar nicht unter besonderem arbeitsrechtlichem Croissant-Schutz. Wenn es aber im Team bekannt, organisiert und teilweise schon bezahlt war, ist es auch nicht einfach unwichtig und nicht wert, es zu berücksichtigen. Wusste die Apothekenleitung davon, wäre zumindest ein Gespräch angebracht gewesen: Lässt sich jemand anderes einsetzen, kann getauscht oder das Frühstück verschoben werden? 

„Und diese Vier-Tage-Frist?“, fragte Miri. „Die gilt nur bei vereinbarter Arbeit auf Abruf. Jana sollte keine zusätzliche Schicht übernehmen, sondern ihre ohnehin geplante Arbeitszeit an einem anderen Ort leisten. Darauf lässt sich die Frist nicht einfach übertragen.” 

Die App als Überbringer: Ist das rechtens? 

Auch die App selbst ist nur der Überbringer. Eine zulässige Anweisung kann elektronisch mitgeteilt werden, eine unzulässige wird durch eine Push-Nachricht nicht geheilt. Und eine generelle Pflicht, am Wochenende fortlaufend den Dienstplan zu kontrollieren, folgt daraus ebenfalls nicht. Jana tippte schließlich eine Nachricht: Änderung gesehen, Frühstück war geplant, erste Einkäufe erledigt – gibt es einen dringenden Grund oder eine andere Lösung? 

Mein Fazit als Apothekenspitzel:in: Einen Namen kann man in der App schnell von einer Apotheke in die andere schieben. Ein vorbereitetes Dankeschön leider nicht. Und selbst wenn die Versetzung rechtlich möglich sein sollte, kann die Art der Mitteilung trotzdem eine unerwünschte Nebenwirkung haben: akuten Wertschätzungsmangel.

 

Mehr Lesestoff aus unserer Kolumne gefällig? Dann schau hier und begleite die Apothekenspitzel:in in ihrem abwechslungsreichen Alltag.