Pharmazeutische Dienstleistungen für PTA – „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“

Vorerst fünf Pharmazeutische Dienstleistungen dürfen künftig durch die Apotheken erbracht und abgerechnet werden. Eine davon ist die sogenannte „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“.

Drei der fünf neuen Pharmazeutischen Dienstleistungen müssen von Apotheker:innen mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation durchgeführt werden – wobei die fleißigen PTA auch hier sicherlich an der ein oder anderen Stelle mithelfen können, bestimmte Daten zu erfragen und zu erfassen – und zwei dürfen PTA ganz ohne zusätzliche Überprüfung durch einen oder eine Apporobierte:n erbringen.

Neue Pharmazeutische Dienstleistung für Bluthochdruck-Patient:innen

Diese Pharmazeutische Dienstleistung darf das pharmazeutische Personal pro Patienten, die ein Antihypertensivum erhalten, einmal in 12 Monaten durchführen und abrechnen. Dazu gehört eine standardisierte Dreifach-Messung bei versicherten Personen mit bereits diagnostiziertem Bluthochdruck unter Verwendung der Standardarbeitsanweisung (SOP) nach BAK „Blutdruckmessung in der Apotheke“. Diese soll laut Arbeitshilfe der ABDA mit Oberarmmanschette oder Handgelenkmessgerät folgendermaßen ablaufen:

• 5-minütige Ruhepause für die Patienten, während der sie ruhig im Beratungsraum sitzen – die Zeit kann zum Ausfüllen des Fragebogens bei bestehendem Bluthochdruck genutzt werden. Hier unterschreibt auch dein Patient, dass er mit der Durchführung der Messungen und der Speicherung seiner Daten einverstanden ist.

• Der Messarm liegt während der Messung entspannt auf einer Unterlage und darf nicht bewegt werden. Während der Blutdruckmessung sollte keine Unterhaltung stattfinden.

• Bei der Messung mit einem Oberarmmessgerät ist der untere Rand der Armmanschette ca. 3 cm („zwei Querfinger“) oberhalb des Ellenbogens zu positionieren, damit sich die Manschette während der Messung auf Herzhöhe befindet.

• Der Luftschlauch muss sich auf der Innenseite des Arms befinden und in Richtung des Mittelfingers verlaufen.

• Ein Handgelenkmessgerät ist während der Messung ebenfalls auf Herzhöhe zu positionieren.

• Die 2. und 3. Wiederholungsmessung ist jeweils nach 1 bis 2 Minuten durchzuführen. Werden diese nicht vollautomatisch durchgeführt, ist darauf zu achten, dass die Blutdruckmanschette vollständig vor der nächsten Messung entlüftet ist.

• Anschließend werden die gemessenen Werte interpretiert und dokumentiert. Die Ableitung entsprechender Maßnahmen und Dokumentation der gemessenen Werte erfolgen mit dem „Informationsbogen Blutdruck“, der in der Ruhepause vor dem Blutdruckmessen schon einmal vorausgefüllt wurde.

Grenzwerte bei der Blutdruckmessung

Konkrete Empfehlungen ergeben sich aus dem gemessenen Mittelwert der 2. und 3. Messung und dem Alter des Patienten oder der Patientin. Liegt der Wert über den bestimmten Grenzwerten, erhalten die versicherten Personen die Empfehlung zur zeitnahen weiteren Abklärung durch eine Ärztin/einen Arzt.

- Bitte vereinbaren Sie innerhalb von 4 Wochen einen Arzttermin: über 130 mmHg systolisch oder über 80 mmHg diastolisch bei Patienten bis einschließlich 64 Jahre und über 140 mmHg systolisch oder über 80 mmHg diastolisch bei Patienten über 65 Jahren

- Bitte informieren Sie Ihren Arzt / Ihre Ärztin bei der nächsten Vorstellung: unter 120 mmHg systolisch oder unter 70 mmHg diastolisch bei Patienten bis einschließlich 64 Jahre und unter 120 mmHg systolisch oder unter 70 mmHg diastolisch bei Patienten über 65 Jahren

- Bitte kontrollieren Sie weiterhin regelmäßig den Blutdruck: 120-130 mmHg systolisch und 70-80 mmHg diastolisch bei Patienten bis einschließlich 64 Jahre und 120–140 mmHg systolisch und 70-80 mmHg diastolisch bei Patienten über 65 Jahren

- Falls das Blutdruckmessgerät zusätzlich Hinweise auf eventuelle Arrhythmien bei der Messung gibt, sollte dieser Hinweis ebenfalls auf dem Informationsbogen Blutdruck dokumentiert werden. Waren sie bisher unbekannt, solltest du den/die Patienten/in unabhängig vom gemessenen Blutdruck darauf hinweisen, dass im Anschluss innerhalb von 4 Wochen ein Termin mit dem/der betreuenden Arzt/Ärztin vereinbart werden sollte.

Cave: Sollten die durch dich gemessenen Blutdruckwerte höher als 180/110 mmHg liegen, dann können diese einen medizinischen Notfall darstellen und sollten nicht nur nach dem Ampelschema eingestuft werden. Dein/e Patientin/in benötigt in diesem Fall umgehend eine ärztliche Untersuchung!

Im Anschluss an die Messung und die Dokumentation gibst du das Original des Fragebogens an deine Patienten weiter. Eine Kopie davon muss gemeinsam mit der in der 5-minütigen Ruhepause vor den Messungen unterschriebenen Vereinbarung und der Unterschrift des Patienten/der Patientin, dass die Messungen stattgefunden haben, in der Apotheke aufbewahrt.

Bei welchen Patienten darf diese Dienstleistung angeboten und abgerechnet werden?

Alle Personen, die in deiner Apotheke ein Antihypertensivum erhalten, können alle 12 Monate auf diese Pharmazeutische Dienstleistung hingewiesen werden, wenn diese mehr als 2 Wochen unverändert bestehen bleibt. Damit du alle in Frage kommenden Patienten darauf ansprichst ist es sinnvoll, wenn ihr in eurem Apothekensoftwaresystem einen entsprechenden Hinweis hinterlegt. Auch wichtig ist es, dass dieser Hinweis wieder gelöscht wird, wenn sich der Patient/die Patientin dagegen entscheidet oder die Messungen durchgeführt wurden, damit er/sie sich nicht bei jedem Besuch durch die Fragen belästigt fühlt. Gut zu wissen: Bei einer Neuverordnung eines antihypertensiven Arzneistoffs bzw. einer Änderung der Dosisstärke im Rahmen einer Neuverordnung kann diese pharmazeutische Dienstleistung erneut durchgeführt werden, selbst wenn die 12-Monatsfrist noch nicht abgelaufen ist. Dabei ist es nur wichtig, dass diese Messung erst 2 Wochen nach Beginn der neuen bzw. veränderten Medikation erfolgt.

Jetzt weißt du, wie die neue Pharmazeutische Dienstleistung durchgeführt werden sollte. Für die „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“, für die ein Zeitaufwand von etwa 15 Minuten gerechnet wird, gibt es 11,20 € netto für die Apotheke. Das Thema “Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik” stellen wir dir in einem nächsten Artikel genauer vor.