Pharmazeutische Dienstleistungen: Beratung zu Inhalativa

Ab sofort können fünf neue Pharmazeutische Dienstleistungen von Apothekenpersonal durchgeführt und abgerechnet werden – drei davon auch von PTA, so beispielsweise auch die Beratung zu Inhalativa.

Beratung zu Inhalativa in der Apotheke

Zu den Pharmazeutischen Dienstleistungen, die auch PTA ohne weitere Zusatzausbildung erbringen dürfen, gehört auch die Beratung zu Inhalativa. Offiziell heißt sie “Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik”, kann für Patienten und Patientinnen ab 6 Jahren, die Inhalativa verordnet bekommen, abgerechnet werden und wird mit 20 € netto vergütet. Ziel ist es, ganz allgemein die Arzneimittelanwendung von Inhalativa zu verbessern, um damit die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu erhöhen. Durch die optimierte Therapietreue sollen künftig die Therapieziele besser erreicht werden.

Pharmazeutisches Personal – PTA eingeschlossen – darf also für Kinder ab 6 Jahren und Erwachsene bei einer Neuverordnung von Inhalativa, bei einem Wechsel des Devices oder wenn nach dokumentierter Selbstauskunft die letzte Einweisung in den Gebrauch des Inhalativums länger als 12 Monate her ist, diese Leistung abrechnen.

Zur Vorbereitung ist es sinnvoll, wenn du dir eine Checkliste erstellst:

• Führe deine Beratung nicht einfach in der Offizin durch, sondern in einem geeigneten separaten Raum oder einem abgeschirmten Bereich, damit eine vertrauliche Beratung gewährleistet ist. Nicht jeder Kunde möchte eine solche Schulung vor Publikum absolvieren.

• Beschaffe dir im Vorfeld Materialien und lege sie bereit. Sinnvoll ist es, wenn ihr euch die “Pulmobox” des Deutschen Apotheker Verlages zulegt. Diese enthält Placebo-Devices der gängigsten Inhalationssysteme, ein Handbuch und Merkblätter für die Patientenschulung, die nach erfolgter Beratung den Patienten mitgegeben werden.

• Drucke dir die Arbeitshilfen und Checklisten der ABDA aus, damit du nach einem bestimmten Abfrageschema vorgehen kannst und nichts vergisst. Lege sie dir mit einem funktionierenden Kugelschreiber für dich und deine Patienten und Patientinnen zur Seite.

• Lege dir die Vereinbarung über die pharmazeutische Dienstleistung (pDL) der „Erweiterten Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ bereit, auf der dein Patient oder deine Patientin unterschreiben muss, dass er oder sie anspruchsberechtigt ist und die Pharmazeutische Dienstleistung auch stattgefunden hat. Sonst kannst du deine Leistung nicht abrechnen.

• Legt im Team vorher fest, wer für die Durchführung verantwortlich ist und dafür sorgt, dass alles bereitsteht, wenn ihr es braucht. Dann entsteht keine Hektik, wenn der Patient oder die Patientin zur Schulung eintrifft.

• Vergebt Termine für die Beratung, damit man sich darauf einstellen kann und Stoßzeiten vermieden werden. So können alle ohne zu viel Zeitdruck arbeiten und ihr verströmt eine positive Grundhaltung als Team.

• Erstellt Handzettel zum Mitgeben für den Patienten auf denen vermerkt wird, wann die Wiederholung der Einweisung mit Üben der Inhalationstechnik stattfinden kann – also nach einem Jahr oder einem Wechsel des Devices

Wenn ihr das alles vorbereitet habt und der Patient vor dir sitzt, geht es los und du musst ihn zunächst auf Basis der “Nationalen Versorgungsleitlinien COPD und Asthma” unter Verwendung der entsprechenden Arbeitshilfen nach BAK einweisen:

• Lass ihn zunächst die Vereinbarung über die pharmazeutische Dienstleistung (pDL) der „Erweiterten Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ unterschreiben, damit das nicht vergessen wird und ihr keine Probleme bei der Abrechnung bekommt.

• Dann nimmst du dir die Checkliste der ABDA vor, auf der du zunächst die Daten des Patienten vermerkst und einträgst, welchen Inhalator er benutzt.

• Schau dir das Gerät des Patienten an und vermerke den Zustand (z.B. ob es sauber und funktionsfähig ist).

• Anschließend soll der Patient dir zeigen, wie er seinen Inhalator vorbereitet (z.B. schütteln, spannen oder die Verschlusskappe abnehmen).

• Er demonstriert dir (entweder mit einem Dummy vom Inhalatortyp, den er selbst verwendet oder – wenn das therapeutisch möglich ist – am besten mit seinem eigenen Gerät) danach, wie er inhalieren würde, während du beobachtest, ob du Fehler entdecken kannst (beispielsweise bei der korrekten Kopf- beziehungsweise Gerätehaltung, dem Lippenschluss oder der Inhalationstechnik).

• Danach beobachtest du, wie er den Vorgang abschließt (Säuberung des Gerätes, entspannen des Inhalators, Mund ausspülen etc.).

• Alle Fehler oder Unsicherheiten, die du bemerkst, solltest du notieren und mit dem Patienten besprechen.

• Einzelne Schritte werden dann so lange wiederholt, bis du das Gefühl hast, dass der Patient die Anwendung korrekt durchführt.

• Es erfolgt ein Abschlussgespräch und eine Abschlussdokumentation.

Nach der Beratung

Im Anschluss an die Beratung solltest du deine Patient:innen darauf hinweisen, dass sie nach 12 Monaten oder beim Wechsel des Inhalatortyps wieder die Möglichkeit einer Einweisung durch die Apotheke haben. Es ist sinnvoll, wenn ihr besprecht, ob und wie du sie für die nächste Schulung kontaktieren darfst. Eine Erinnerung per Mail kann sinnvoll sein.

Wie wichtig eine solche intensive Einweisung ist, hat die ABDA bereits vor ein paar Jahren herausgefunden. Die intensivierte Pharmazeutische Betreuung von Asthmatikern führte zu signifikant verbesserter Lebensqualität der Probanden. Trau dich also, diese Pharmazeutische Dienstleistung aktiv anzubieten, denn es nutzt der Apotheke ebenso wie den Patienten und Patientinnen.