Wochenrückblick: Overwiening patzt bei Wiederwahl

Diesmal im Wochenrückblick: ABDA-Präsidentin scheitert bei Wiederwahl, gleichzeitig stellt der Verband Kernforderungen für die Bundestagswahl auf, die Kassenbeiträge werden steigen und Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Vergütung ihrer Überstunden.

Overwiening scheitert bei Wahl zur ABDA-Präsidentin 

Gabriele Regina Overwiening, bisherige Präsidentin der ABDA, wurde bei der am Mittwoch abgehaltenen Mitgliederversammlung in Berlin überraschend nicht wiedergewählt. 52 Prozent der Delegierten stimmten gegen sie. Nach der Wahl kündigte Overwiening an, nicht erneut zu kandidieren. „Mehr als die Hälfte der Mitglieder hat mir das Vertrauen verweigert“, erklärte sie enttäuscht. Dennoch zog sie eine positive Bilanz ihrer vierjährigen Amtszeit. Sie betonte Errungenschaften wie die Abschaffung der Präqualifizierung, die Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen, das Etablieren von Impfungen in Apotheken und die Verhinderung des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG). Die gescheiterte Wiederwahl sieht Overwiening als Ausdruck eines demokratischen Prozesses und nicht als Umbruch für die ABDA. „Alle 34 Mitgliedsorganisationen haben eine Wahlentscheidung getroffen“, erklärte sie. Dies widerlege den Vorwurf, die ABDA sei von der Basis abgekoppelt. Overwiening betonte die Notwendigkeit wirtschaftlicher Maßnahmen für Apotheken, darunter ein Sofortprogramm zur Entlastung und langfristige Lösungen für Stabilität und Vergütungsdynamik.

ABDA startet Kampagne zur Bundestagswahl 2025 mit zwei zentralen Forderungen

Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) hat ihre Kernforderungen für die Bundestagswahl 2025 vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen die wirtschaftliche Stabilisierung der Apotheken und die erweiterte Nutzung pharmazeutischer Kompetenzen im Gesundheitssystem. Die inzwischen nur noch kommissarisch tätige ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening warnte vor einer prekären Situation: Jede zehnte Apotheke schreibt rote Zahlen und ist akut bedroht. Sie fordert ein Sofortprogramm zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken unmittelbar nach der Wahl. In einem fünfseitigen Positionspapier skizziert der Verband zudem neue Aufgabenfelder für Apotheken, darunter verstärktes Engagement in Prävention, Primärversorgung und Medikationsmanagement. Dabei verweist die ABDA auf internationale Beispiele, wo solche Maßnahmen bereits zur Kostensenkung im Gesundheitswesen beitragen. Die Kernforderungen werden in den kommenden Wochen den Bundestagskandidaten vorgelegt. Angesichts des anhaltenden Rückgangs der Apothekenzahl und der Herausforderungen einer alternden Gesellschaft drängt der Verband darauf, die Stabilisierung der Apothekenversorgung zu einer gesundheitspolitischen Priorität der künftigen Bundesregierung zu machen. 

AMIRA fragt: Was meint ihr – werden diese Forderungen bei der nächsten Bundesregierung mehr Gehör finden?

Syrien nach Assad: Rückkehr von Fachkräften würde Apothekenbranche hart treffen

Nach dem Sturz von Baschar al-Assad steht Syrien politisch und wirtschaftlich vor einer ungewissen Zukunft, auch wenn die Hoffnung auf Stabilität groß ist. Nicht nur Premierminister Mohammed al-Baschir rief syrische Bürger weltweit zur Rückkehr auf, viele Politiker, auch in Deutschland, äußerten sich ähnlich. Doch hierzulande stößt dies auch auf Widerstand, da syrische Fachkräfte, besonders im Gesundheitssektor, als unverzichtbar gelten. Viele Syrer in Deutschland, wie die Apotheker Nadim Shebli und Hadi Faddoul, fühlen sich laut einem Beitrag der Pharmazeutischen Zeitung beruflich und privat integriert und sehen eine Rückkehr derzeit nicht als Option. Syrische Fachkräfte haben in den letzten Jahren maßgeblich zur Stabilisierung des schwächelnden Apothekennetzes beigetragen – allein zwischen 2021 und 2023 übernahmen fast 100 von ihnen Apotheken. Rückkehrbewegungen könnten daher Regionen wie Thüringen stark belasten, wo syrische Fachkräfte knapp drei Prozent der Apotheker ausmachen. Der Fachkräftemangel würde sich verschärfen, während auf der anderen Seite Syrien selbst dringend Unterstützung beim Wiederaufbau und in der Fachkräftebindung benötigt. Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) hob zudem hervor, dass über 6000 syrische Ärzte in Deutschland arbeiteten und wichtig für die Versorgung seien. Die Debatte dürfte in den nächsten Monaten anhalten.

KBV fordert Neustart in der Gesundheitspolitik

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht die bevorstehenden Bundestagsneuwahlen als Chance für eine Neuausrichtung der Gesundheitspolitik. Der Fokus müsse auf evidenzbasierten Lösungen, weniger Bürokratie und einer stärkeren Einbindung der Selbstverwaltung liegen. KBV-Vorstand Dr. Andreas Gassen kritisierte die Ampel-Koalition scharf, insbesondere das Scheitern der Entbudgetierung der Hausärzte. Gesundheitsminister Lauterbach wurde Wortbruch vorgeworfen. Konkret fordert die KBV einen „Pakt für die Selbstverwaltung“, der Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser vereine. Ziel sei eine eigenständige Organisation der Versorgung, abseits politischer Einmischung.

BAG-Urteil: Gleiche Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat ein wegweisendes Urteil zur Vergütung von Überstunden bei Teilzeitbeschäftigten gefällt. Demnach müssen Teilzeitkräfte künftig bereits ab der ersten Überstunde Zuschläge erhalten - genau wie Vollzeitbeschäftigte. Die bisherige Praxis vieler Tarifverträge, Zuschläge erst nach Überschreiten der Vollzeitarbeitsgrenze zu gewähren, verstößt laut Gericht gegen das Diskriminierungsverbot. Besondere Bedeutung erhält das Urteil durch die mehr als zwölf Millionen Teilzeitbeschäftigten in Deutschland, von denen ein Großteil Frauen sind. Das Gericht stellte fest, dass die bisherige Regelung eine mittelbare Geschlechterdiskriminierung darstelle. Auslöser war die Klage einer Teilzeit-Pflegekraft aus Hessen gegen einen Dialyseanbieter. Die Klägerin, die 40 Prozent einer Vollzeitstelle innehatte, forderte für 129 Überstunden entsprechende Zuschläge. Das BAG gab ihr teilweise Recht und sprach ihr neben einer Zeitgutschrift eine Entschädigung von 250 Euro zu. Eine Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen ist nach dem Urteil nur noch möglich, wenn dafür sachliche Gründe vorliegen (Aktenzeichen: 8 AZR 370/20). 

AMIRA fragt: Viele von euch arbeiten ebenfalls in Teilzeit – wie sieht eure Überstundenregelung aus?

Krankenkassen mit Milliardendefizit - Höhere Beiträge für 2025 angekündigt

Die gesetzlichen Krankenkassen verzeichnen ein wachsendes Defizit. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte, stieg der Fehlbetrag bei den 95 Kassen bis Ende September 2024 auf 3,7 Milliarden Euro - eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem Minus von einer Milliarde Euro im Vorjahreszeitraum. Die Kassen erwirtschafteten in den ersten neun Monaten Einnahmen von 239,2 Milliarden Euro, denen Ausgaben von 242,9 Milliarden Euro gegenüberstanden. Die Leistungsausgaben stiegen mit 7,8 Prozent besonders stark an. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) führt dies auf inflationsbedingte Kostensteigerungen bei Personal und medizinischen Leistungen zurück. Für 2025 müssen sich Versicherte auf höhere Beiträge einstellen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigen. Die einzelnen Kassen können jedoch abhängig von ihrer Finanzlage davon abweichen. Bereits 2024 erhöhten 34 Kassen ihre Zusatzbeiträge. Die Finanzreserven der Kassen sind auf 4,7 Milliarden Euro geschrumpft und liegen damit unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve. 

Fieber bei Kindern: Hilft duale Medikation mit Paracetamol und Ibuprofen?

Eine neue Analyse hat die Wirksamkeit und Sicherheit der kombinierten Gabe von Paracetamol und Ibuprofen zur Fiebersenkung bei Kindern untersucht. Der systematische Review analysierte 31 Studien mit 5.009 Kindern (1,4–5,9 Jahre). Die gleichzeitige Gabe beider Antipyretika senkte demnach Fieber nach vier Stunden effektiver (NNT=3) als eine verzögerte Einnahme oder die Einzelgabe von Paracetamol bzw. hoch dosiertem Ibuprofen (NNT=8). Nach sechs Stunden seien die kombinierte und alternierende Behandlung etwa gleich wirksam und beiden Einzeltherapien überlegen gewesen.

Hinsichtlich unerwünschter Ereignisse habe sich in den ersten sechs Stunden kein Unterschied zwischen Einzel- und Doppeltherapie gezeigt. Langfristige Nebenwirkungen, wie Schäden an Leber oder Niere, wurden allerdings nicht ausreichend untersucht. Es bleibt zudem unklar, ob die Fiebersenkung die Beschwerden der Kinder und Pflegenden linderte.