Wochenrückblick: Neue Corona-Regeln, Stiko empfiehlt Booster, Corona-Impfungen in Apotheken

Es gibt wieder Neuerungen rund um das Infektionsschutzgesetz. Für Personen ab 18 Jahren wird eine Booster-Impfung empfohlen. Werden Apotheken bei den Corona-Impfungen mitmachen? Das und mehr im Wochenrückblick.

Neue Corona-Regeln beschlossen

Am Donnerstag hat der Bund beschlossen, dass die epidemische Lage in Deutschland zum 25.11.2021 enden wird. Es wurde auch ein neuer Maßnahmenkatalog verabschiedet, der die Ausbreitung des Coronavirus begrenzen soll. Auf folgende Punkte wurde sich geeinigt:

  • Zentrale Corona-Maßnahmen werden künftig von der Hospitalisierungs-Inzidenz abhängig gemacht. Zurzeit liegt der Wert bundesweit bei 5,3.
  • Ab einem Wert von 3 in einem Bundeslang sollen Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte – nämlich die 2G-Regelung für Einrichtungen, Geschäfte, Veranstaltungen und Restaurants – gelten.
  • Ab einem Wert von 6 soll 2G-plus gelten, dann benötigen auch Geimpfte und Genesene einen tagesaktuellen negativen Test.
  • Ab einem Wert von 9 können die Länder weitere Maßnahmen verhängen. Dazu gehören Kontaktbeschränkungen oder auch die Absage von Veranstaltungen, bei denen viele Menschen zusammenkommen, beispielsweise Weihnachtsmärkte.
  • Grundsätzlich sollen sich Mitarbeitende und Besuchende von Pflegeheimen täglich vor dem Kontakt mit den Bewohner:innen testen.
  • Für Beschäftigte in medizinischen Berufen soll eine Impfpflicht umgesetzt werden.
  • Die 3G-Pflicht für den Arbeitsplatz sowie den öffentlichen Nah- und Fernverkehr soll kommen. Bei Fahrten mit Bus und Bahn darf der Test nicht älter als 24 Stunden sein, am Arbeitsplatz erhält der Arbeitgeber ein Auskunftsrecht und muss seinen Angestellten zwei Mal wöchentlich einen Test zur Verfügung stellen.
  • Homeoffice-Pflicht soll überall dort gelten, wo es möglich ist.
  • Hohe Strafen für das Fälschen von Testergebnissen oder Impfnachweisen.

Die Maßnahmen wurden durch den Bundesrat abgesegnet.

Neuer Corona-Impfstoff in den Startlöchern

Wer sich bisher nicht hat impfen lassen, gibt häufig als Grund an, den neuen mRNA- und Verktorimpfstoffen kritisch gegenüber zu stehen. Das könnte jetzt bald ein Ende haben, denn die europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat in der vergangenen Woche den Antrag auf eine bedingte Zulassung für den COVID-19-Impfstoff der Firma Novavax erhalten. Der Impfstoff mit dem Namen Nuvaxovid enthält winzige Partikel, die aus einer im Labor hergestellten Version des Spike-Proteins bestehen und ein zusätzliches Adjuvans, um die Immunantwort zu verstärken. Es handelt sich um einen Totimpfstoff. Die EMA will innerhalb von Wochen über die Zulassung des Impfstoffs entscheiden.

Einigung bei der Abrechnung von Pharmazeutischen Dienstleistungen

Am Dienstag den 17.11.2021 führte der Deutsche Apothekerverband (DAV) eine außerordentliche Mitgliederversammlung durch, bei dem sich einstimmig auf die mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelten Abrechnungsverfahren der 2022 einzuführenden „Pharmazeutischen Dienstleistungen“ geeinigt werden konnte. Diese werden jetzt in der Anlage 11 zum Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 5e im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) niedergelegt. Die Leistungsbeschreibungen der Pharmazeutischen Dienstleistungen und die Höhe der Vergütung müssen allerdings in einem Schiedsverfahren festgelegt werden. Sollte der GKV-Spitzenverband der Einigung zustimmen, muss jede Apotheke den ab 15. Dezember 2021 fälligen Zuschlag von 20 Cent pro rezeptpflichtiger Fertigarzneimittelpackung an den Nacht- und Notdienstfonds abführen, damit die entsprechenden Mittel für die Honorierung der Dienstleistungen zur Verfügung stehen.

Vorerst keine Corona-Impfungen in Apotheken

Aufgrund stark steigender Infektionszahlen kamen in der vergangenen Woche die Apotheken erneut in den Fokus der Politik. Es wurde gemutmaßt, dass die Länderchefs es bei ihrer Beratung am Donnerstag den 18.11.2021 in Erwägung ziehen könnten, die Apotheken in den Corona-Impf-Prozess stärker einzubinden. Im am Abend verabschiedeten Papier werden die Apotheken aber vorerst noch nicht als mögliche Impfstätte genannt. Es heißt lediglich, dass die Länder die Bundesregierung bitten zu prüfen, inwieweit der Kreis der zur Durchführung von Impfungen Berechtigten ausgeweitet werden kann. Zudem wurden neue Grenzwerte eingeführt, um die Ausbreitung des Virus in den Griff zu bekommen. Wichtig ist nun die sogenannte „Hospitalisierungs-Inzidenz“. Dieser Wert gibt an, wie viele Corona-Infizierte pro 100.000 Menschen in den vergangenen sieben Tagen ins Krankenhaus gekommen sind.

Stiko empfiehlt Booster ab 18 Jahren

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat am 18.11.2021 ihre Empfehlungen zu den COVID-19-Impfungen aktualisiert. Alle Personen ab 18 Jahren sollen nun eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Alle bisher Nicht-Geimpften werden dringend aufgefordert, das COVID-19-Impfangebot wahrzunehmen. Prioritär soll eine Auffrischimpfung aber Personen mit Immundefizienz, Personen im Alter von ≥ 70 Jahren, Bewohner:innen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen angeboten werden. Auch bisher Nicht-Geimpfte sollen vordringlich geimpft werden. Der Booster sollte im Abstand von sechs Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Für die Auffrischimpfung sollte außerdem grundsätzlich ein mRNA-Impfstoff verwendet werden.

DocMorris klagt gegen Paritätische Stelle

Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzt (VOASG) wurde im Dezember vergangenen Jahres das Rx-Boni-Verbot für alle Rezepte von GKV-Versicherten verhängt. Auch die ausländischen Apotheken mussten sich seither an das Verbot halten, das im SGB V verankert wurde. Jurist:innen hatten schon zu Beginn gemunkelt, dass es angreifbar sein würde, nun kam – kein Jahr nach der Einführung des Gesetzes – eine Klage von DocMorris. Geklagt wurde vor dem Sozialgericht in Berlin allerdings noch nicht gegen das Gesetz selbst, sondern gegen die eingesetzte Aufsichtsbehörde, die sich aus Vertretern des DAV und der GKV zusammensetzt. Ein Sprecher des Konzerns erklärte, diese Stelle sei „nicht berechtigt, gegen sie Sanktionen zu verhängen, namentlich Vertragsstrafen von bis zu 250.000 Euro auszusprechen, und ihre Versorgungsberechtigung auszusetzen.“