Wochenrückblick: Jetzt bundesweit – die e-Patientenakte

Lauterbach hat´s auf den letzten Metern geschafft, die elektronische Patientenakte kommt. Warum auch nicht, digitale Gesundheitsanwendungen werden immer beliebter, wie eine Umfrage zeigt. Dies und mehr im Wochenrückblick zu Ostern.

ePA startet bald bundesweit

Die elektronische Patientenakte (ePA) startet am 29. April bundesweit und wird ab 1. Oktober für Arztpraxen und Kliniken verpflichtend. Laut dem noch amtierenden Gesundheitsminister Karl Lauterbach ist dies der letzte Schritt eines 20-jährigen Digitalisierungsprojekts. 70 Millionen gesetzlich Versicherte haben demnach bereits eine ePA. Die Einführung erfolgt Lauterbach zufolge schrittweise, um Praxen Zeit zur Anpassung zu geben. Positive Tests in drei Modellregionen hätten Nutzen und Funktion bestätigt. Sicherheitsprobleme wurden laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gelöst. Ziel ist eine flächendeckende, sichere Integration der ePA als Standard in der Gesundheitsversorgung.

Fortbildungsangebote mit sehr guter Resonanz

Apothekerinnen, Apotheker, PTA und PKA nutzten 2024 intensiv Fortbildungsangebote. Das teilte die ABDA jüngst mit. Insgesamt fanden dem Vernehmen nach 2.604 Veranstaltungen der Kammern und Verbände mit rund 202.000 Teilnehmenden statt – das seine 3,5 Prozent mehr gewesen als 2023. Besonders gefragt waren der ABDA zufolge digitale Formate. Auch externe Anbieter seien stärker genutzt worden. Die Fortbildungspflicht sei somit breit erfüllt worden.

AMIRA will’s wissen: In welchen Bereichen bildest du dich aktuell weiter?

Digitale Gesundheitsanwendungen immer beliebter

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) werden in Deutschland immer mehr verordnet, vor allem bei psychischen und chronischen Erkrankungen. Das geht aus aktuellen Zahlen des Pharma Deutschland Gesundheitsmonitors hervor. Pharma Deutschland begrüßt die Entwicklung, während die gesetzlichen Krankenkassen vor hohen Kosten und oft fehlendem Nutzennachweis warnen. 2023 seien über 200.000 DiGAs verordnet worden, bei gleichzeitig steigenden Preisen. Kritisiert wird, dass viele Apps ohne Evidenz zugelassen und teuer vergütet würden. Der GKV-Spitzenverband fordert daher strengere Zulassungs- und Preisregeln.
 

Deutsche Apothekerverband froh über neue Regelungen bei Pflegehilfsmitteln 

Ab 1. Juni 2025 treten neue Regelungen zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln in Kraft, die Apotheken entlasten sollen. Digitale Prozesse sollen dann papierbasierte Vorgaben ersetzen, die Abrechnung vereinfacht werden, und Apotheken mehr Transparenz und Korrekturmöglichkeiten erhalten. Pflegekassen müssen künftig Wechsel zu anderen Anbietern sofort melden, was das Ausfallrisiko senken soll. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt die Entbürokratisierung und sieht darin Planungssicherheit für eine professionelle, wohnortnahe Versorgung. Der Erstattungsbetrag für Pflegehilfsmittel liegt seit Januar 2025 bei 42 Euro.

WHO-Pandemievertrag soll Krisenmanagement neu regeln

Die WHO-Mitgliedsländer haben einen Pandemievertrag vereinbart, der künftige Gesundheitskrisen besser koordinieren soll. Experten warnen, dass die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Pandemie bei 38 Prozent liegt. Für die Pharmaindustrie enthält der Vertrag wesentliche Verpflichtungen: 

  • Pharmaunternehmen sollen ihr Know-how teilen, um weltweite Produktionskapazitäten zu ermöglichen 
  • DNA-Sequenzen von Krankheitserregern müssen für Forschungszwecke frei zugänglich gemacht werden 
  • Hersteller sollen künftig 10% ihrer Produktion zur Verteilung in ärmeren Ländern spenden und weitere 10% zu günstigen Preisen abgeben 


Die Pharmaindustrie reagiert zurückhaltend. IFPMA-Generaldirektor David Reddy betont, der Patentschutz dürfe nicht gelockert werden, da sonst Forschungsinvestitionen unattraktiv würden. Die Beteiligung an Abkommen müsse für die Unternehmen freiwillig bleiben. Der Vertrag soll im Mai bei der WHO-Jahrestagung angenommen werden, wobei die Details zur Pathogen-Bereitstellung und Produktionsabgabe noch ausgehandelt werden müssen. Er tritt in Kraft, wenn 60 Länder ihn ratifiziert haben. 

Apotheker darf seltenes Krebsmedikament weiter herstellen

Ein Apotheker aus dem Taunus darf weiterhin ein nicht zugelassenes Krebsmedikament produzieren. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies eine Klage eines Wirtschaftsverbandes ab, der die Herstellung untersagen lassen wollte. Das Medikament wird zur Behandlung einer seltenen, meist tödlich verlaufenden Tumorerkrankung bei Kindern eingesetzt. Ein ähnliches Präparat eines US-Pharmaunternehmens befindet sich derzeit in Deutschland in der klinischen Erprobung. Das Gericht musste zwischen dem Schutz individueller Patienteninteressen und den allgemeinen Zulassungsvorschriften abwägen. Der zuständige Senat entschied zugunsten des betroffenen Patienten. Ohne Behandlung drohe der sichere Tod, während mögliche Nebenwirkungen im Vergleich dazu zurückträten. Zudem sei das offizielle Zulassungsverfahren durch das Vorgehen des Apothekers nicht beeinträchtigt. Die Entscheidung wurde im Eilverfahren getroffen und ist nicht anfechtbar.

EU bewilligt erste Alzheimer-Therapie gegen Krankheitsursachen

Die Europäische Kommission hat erstmals eine Alzheimer-Therapie zugelassen, die direkt auf die Krankheitsursachen abzielt. Der Antikörper Lecanemab soll im frühen Krankheitsstadium gegen Amyloid-Ablagerungen im Gehirn wirken und den Verlauf leicht verlangsamen. Die Zulassung erfolgte unter strengen Auflagen und nur für Patienten mit leichter kognitiver Beeinträchtigung oder leichter Demenz im Frühstadium. Zudem dürfen nur Patienten mit höchstens einer Kopie des ApoE4-Gens behandelt werden, um das Risiko für Nebenwirkungen wie Hirnschwellungen und -blutungen zu minimieren. Von etwa 1,2 Millionen Alzheimer-Patienten in Deutschland kommen Experten zufolge nur rund 20.000 für die Therapie infrage. Bei Frauen ist die Wirkung geringer, das Nebenwirkungsrisiko höher. 

Die Behandlung erfordert zweiwöchentliche intravenöse Infusionen. In den USA kostet die Therapie etwa 23.000 Euro jährlich, zuzüglich diagnostischer und Verabreichungskosten. Für die Umsetzung fehlen derzeit noch ausreichende Kapazitäten – große Zentren könnten etwa 100 Patienten jährlich behandeln. Das Medikament könnte in einigen Monaten verfügbar sein, erfordert jedoch umfangreiche Schulungen und ein Beobachtungsregister. 

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Wenn´s hilft, warum nicht?

Amazon hat in Europa ein Pilotprojekt namens „Project Pulse“ gestartet, um zu prüfen, ob Lieferfahrer im Notfall als Ersthelfer bei Herzstillstand unterstützen können. In Amsterdam, London und Bologna wurden über 100 freiwillige Fahrer geschult und mit Defibrillatoren in ihren Fahrzeugen ausgestattet. Obwohl einige Fahrer nach einem Notruf eintrafen, waren professionelle Rettungskräfte meist bereits vor Ort. Ziel war es, zu testen, ob Fahrer durch ihre ständige Präsenz im Stadtgebiet schneller Hilfe leisten könnten. Eine Studie von Philips zeigte, dass solche Fahrer unter Umständen über eine Minute schneller am Einsatzort sein könnten als der Rettungsdienst. Das kann Leben retten. 

Laut dem amerikanischen Roten Kreuz treten rund 70 % der Herzstillstände in Wohngebieten auf – also dort, wo auch Lieferfahrer häufig unterwegs sind. Amazon schätzt, dass mit unter 17 Millionen Dollar im ersten Jahr etwa 15 % der Flotte entsprechend ausgerüstet werden könnten. Derzeit wird das Projekt noch ausgewertet. 

Entwicklung einer Adipositas-Tablette: Erneuter Rückschlag für Pfizer

Pfizer hat die Entwicklung seiner Adipositas-Tablette Danuglipron nach Hinweisen auf mögliche Leberschäden eingestellt. Bereits zuvor hatte das Pharma-Unternehmen wegen Nebenwirkungen wie Übelkeit andere Varianten des Mittels aufgegeben. Der Rückschlag erschwert Pfizers Einstieg in den lukrativen Markt für Abnehm-Medikamente.