Wochenrückblick: Azelastin-Nasenspray soll vor Corona schützen

Es gibt eine neue Behandlungsoption der Otomykose, unregulierte KI-Screenings sind Augenärzten ein Dorn im Auge und die Apothekerschaft bekennt sich zum globalen Kampf gegen AMR. Das und mehr liest du im Wochenrückblick.

Neu: Clotrimazol-haltige Ohrentropfen 

Clotrimazol steht erstmals in Deutschland als zugelassene 1 %-Ohrentropfen zur Behandlung der Otomykose zur Verfügung. Die Pilzinfektion des äußeren Gehörgangs, meist verursacht durch Aspergillus- oder Candida-Spezies, wurde bislang mangels zugelassener Präparate off-label behandelt. Grundlage für die Zulassung waren zwei Phase-III-Studien mit insgesamt 393 erwachsenen Patient:innen: Unter Clotrimazol 1 % lag die Heilungsrate nach 14-tägiger Therapie mit zweimal täglicher Applikation bei 68,2 % versus 25,4 % unter Placebo (p<0,0001). Auch Juckreiz, Otalgie und Otorrhoe besserten sich signifikant. Nebenwirkungen waren selten und beschränkten sich auf leichte lokale Irritationen. Mit OtoMyk® (Infectopharm) steht damit erstmals ein in Einzeldosis-Formulierungen erhältliches, verordnungsfähiges Präparat ab dem Säuglingsalter zur Verfügung.

Erkältungsmittel und Infarktrisiko – Deutsche Herzstiftung fördert Forschung zu Pseudoephedrin

Pseudoephedrin-haltige Erkältungsmittel wie Aspirin Complex® oder Boxagrippal® stehen im Verdacht, bei seltenen genetisch prädisponierten Personen schwere kardiovaskuläre Ereignisse auszulösen. Am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) untersucht ein von der Deutschen Herzstiftung gefördertes Forschungsvorhaben unter Leitung von Prof. Thomas Eschenhagen mögliche Zusammenhänge zwischen Pseudoephedrin und Infarkten. Ausgangspunkt war der Fall eines 42-Jährigen, der kurz nach Einnahme einen tödlichen Herzinfarkt erlitt. 

Pseudoephedrin wirkt als indirektes Sympathomimetikum, steigert die Noradrenalinfreisetzung und kann Koronarspasmen auslösen. Ziel der Studie ist die Identifikation genetischer Risikovarianten. Dafür werden Anamnesen und Blutproben von Infarktpatienten systematisch ausgewertet. Langfristig könnte ein Gentest Risikopersonen identifizieren. Alternativ empfiehlt Eschenhagen Monopräparate ohne Pseudoephedrin.

Apothekerschaft bekennt sich zu globalem Kampf gegen Antibiotikaresistenzen

Der Weltapothekerverband FIP hat auf seinem Jahreskongress in Kopenhagen die „Kopenhagener Erklärung“ zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (AMR) verabschiedet. Die ABDA stimmte der Resolution zu, die u. a. den rationalen Einsatz antimikrobieller Substanzen auf Basis diagnostischer Erkenntnisse, die Verbesserung der Aufklärung und die Stärkung der öffentlichen Gesundheitsfürsorge fordert. Mathias Arnold, Leiter der deutschen Delegation, betonte die Schlüsselrolle der Apothekerschaft beim Antibiotika-Management: Apothekerinnen und Apotheker sorgten bereits in Kliniken wie Offizinen für den verantwortungsvollen Einsatz von Antibiotika. AMR wird von der WHO als eine der größten globalen Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit eingestuft.

Azelastin-Nasenspray: Studie zeigt Schutzwirkung vor SARS-CoV-2

Eine randomisierte, doppelt verblindete Studie (CONTAIN) mit 450 gesunden Proband:innen hat gezeigt, dass Azelastin-Nasenspray (0,1 %) das Risiko für eine SARS-CoV-2-Infektion um rund zwei Drittel senken kann. Über 56 Tage erhielten die Teilnehmenden dreimal täglich entweder Azelastin oder Placebo. In der Verumgruppe infizierten sich 2,2 % mit SARS-CoV-2, in der Kontrollgruppe 6,7 %. Zudem wurden weniger symptomatische COVID-19-Verläufe, insgesamt weniger Atemwegsinfektionen und eine überraschend niedrigere Rhinovirus-Rate beobachtet. Nebenwirkungen unterschieden sich nicht von Placebo. 

Die Ergebnisse, publiziert in JAMA Internal Medicine, weisen Azelastin als potenzielle On-Demand-Prophylaxe aus, insbesondere in Hochinzidenzphasen oder vor Reisen. Für eine breite Anwendung sind jedoch größere multizentrische Studien erforderlich.

Neue Packungsgrößen für Calmvalera Tabletten ab Mitte September

Hevert-Arzneimittel hat im Frühjahr 2025 am Standort Nussbaum eine neue Verpackungslinie in Betrieb genommen und stellt im Zuge dessen die Packungsgrößen von Calmvalera® Tabletten um. Ab Mitte September ersetzt eine 120er-Packung die bisherige 100er-Einheit, im Oktober folgt die Umstellung von 50 auf 60 Tabletten. Die 200er-Packung bleibt unverändert im Sortiment. Die Rezeptur mit einer Kombination aus sieben Heilpflanzen bleibt gleich, das homöpathische Arzneimittel überzeuge weiterhin „durch ein breites Wirkspektrum“ bei nervösen Störungen und ist apothekenexklusiv erhältlich, wie der Hersteller mitteilt. Die bisherigen Packungen werden außer Vertrieb gemeldet, können jedoch bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums abgegeben werden.