Wochenrückblick: Maske in Zug, Bus und Bahn fällt, Salbei ist Arzneipflanze des Jahres, neue Priscus-Liste

Das Wichtigste in dieser Woche? Die Maskenpflicht in Nah- und Fernverkehr fällt, noch immer sind bestimmte Medikamente für Kinder Mangelware, aber immerhin reagiert der GKV-Spitzenverband mit der Aufhebung der Festbeträge für Fiebersäfte et. al.. Der ABDA gefällt das nur semi ... Dafür wird eine alte Arzneipflanze geadelt.

Lauterbach: Große Infektionswelle unwahrscheinlich

Zum 2. Februar wird die Maskenpflicht in Fernzügen ausgesetzt. Zu diesem Ergebnis kamen Sondierungen zwischen BMG und Landesregierungen. „Wir werden vulnerable Gruppen weiter schützen und die Pandemie im Blick behalten“, sagte Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach in Berlin. Schutzmaßnahmen für medizinische und Pflegeeinrichtungen bleiben bestehen. Lauterbach sagte: „Die Pandemielage hat sich stabilisiert. Die 7-Tage-Inzidenz ist halb so hoch wie noch vor einem Monat. Das Abwassermonitoring zeigt konstante oder fallende Werte, die Zahl der Hospitalisierungen geht weiter zurück. Die Krankheit darf nicht verharmlost werden. Aber wir müssen auf mehr Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen.“ Die Bevölkerung habe eine hohe Immunität aufgebaut und Experten gehen nicht davon aus, dass es noch zu einer großen Winterwelle kommen werde. Auch neue besonders gefährliche Varianten seien in den kommenden Wochen und Monaten unwahrscheinlich. Lauterbach betonte, dass das freiwillige Masketragen in Innenräumen und Zügen auch weiterhin sinnvoll sei: „Jeder, der sich und andere schützen möchte, sollte weiterhin die Maske tragen. Die Pandemie ist nicht vorüber, wir gehen über in die endemische Lage.“

Bereits einen Tag vorher, am 1. Februar, fällt in Nordrhein-Westfalen, ebenso wie in anderen Bundesländern, die Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr. Dies geschehe, um eine einheitliche Regelung in allen Verkehrsmitteln zu gewährleisten, so die NRW-Landesregierung.

Salbei: Arzneipflanze des Jahres 2023

Der „Studienkreis Entwicklungsgeschichte der Arzneipflanzenkunde“ hat den Salbei (Salvia officinalis) zur Arzneipflanze des Jahres 2023 gekürt. Die pflanzliche Arznei, die aus den Blättern der Salbeipflanze gewonnen wird, ist seit Jahrhunderten in der traditionellen Medizin bekannt und wird sowohl innerlich als auch äußerlich angewendet.

Hier noch einmal ein kurzes Eigenschafts-Porträt für dich: Die wichtigsten Inhaltsstoffe von Salbei sind ätherische Öle, Flavonoide und Phenolsäuren. Sie sind verantwortlich für die entzündungshemmenden, antiviralen und antimikrobiellen Eigenschaften von Salbei. In der Medizin wird die Pflanze hauptsächlich eingesetzt, um Erkältungen, Husten, Halsschmerzen und Infektionen der Atemwege zu behandeln. Von einer Dauereinnahme alkoholischer Salbei-Extraktpräparate sowie deren Anwendung in der Schwangerschaft solltet ihr aber abraten, das im ätherischen Öl enthaltene Thujon gilt in hoher Dosierung als neurotoxisch.

Wässrige Zubereitungen wie Tee weisen jedoch nur geringe Mengen dieser lipophilen Substanz auf. Laut europäischem Phytotherapie-Gremium HMPC sollte die tägliche Thujon-Aufnahmemenge unter 6 mg liegen. Empfehlen könnt ihr Salbei zur äußerlichen Anwendung bei Hautproblemen, wie Akne und Ekzemen. In Bezug auf unerwünschte Wirkungen und Gefahren durch Inhaltsstoffe, ist Salbei in der Regel sicher, wenn es in empfohlener Dosierung verwendet wird. Es kann jedoch bei empfindlichen Personen zu Hautreizungen oder allergischen Reaktionen kommen. Achtung: Schwangere und stillende Frauen sollten Salbei nur nach Rücksprache mit einem Arzt verwenden, da es die Milchproduktion beeinflussen kann. Weil Salbei außerdem die Blutgerinnung beeinflussen kann, sollten Menschen mit Gerinnungsstörungen und Herzproblemen bei der Anwendung ebenfalls vorsichtig sein.

Testpflicht für Reisende aus China

Nach anderen EU-Staaten zieht nun auch Deutschland nach. Für Reisende aus China gilt eine Corona-Test Pflicht. Hintergrund sind die vielen verzeichneten Fälle und wohl auch die chinesische Informationspolitik. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte an: Die deutsche Einreiseregelung werde kurzfristig geändert, Reisende aus China benötigen bei Einreise nach Deutschland mindestens einen Antigen-Schnelltest, sagte der SPD-Politiker. Außerdem würden bei der Aufnahme stichprobenartige Tests durchgeführt, „um Varianten des Virus zu identifizieren“. Nach Deutschland folgen auch Belgien, Schweden und Österreich der EU-Empfehlung zur Corona-Testpflicht.

USA lockert Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen

Die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat einige der Anforderungen für medizinische Abtreibungen dauerhaft gestrichen. Damit können Versandapotheken und stationäre Apotheken für die Abgabe von Mifepriston zertifiziert werden, dem ersten von zwei Medikamenten, die üblicherweise bei medizinischen Schwangerschaftsabbrüchen verwendet werden. Ebenso wurde die Anforderung der persönlichen Abgabe aufgehoben und eine neue Zertifizierungsanforderung für Apotheken, die das Medikament abgeben möchten, hinzugefügt. In den überarbeiteten „Risk Evaluation and Mitigation Strategy“ (REMS) wird klargestellt, dass Apotheken Abtreibungsmedikamente persönlich oder per Post abgeben dürfen, sofern sie sich zertifizieren lassen und die FDA-Richtlinien befolgen.

Kinderarzneimittel: Festbeträge werden ausgesetzt

Die Krankenkassen wollen die angespannte Lage bei Kinder-Medikamenten wie Fiebersaft entschärfen. Wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen heute mitteilte, sollen die Festbeträge ab Februar für drei Monate ausgesetzt werden. Die Aussetzung betrifft insgesamt 180 endgültige Arzneimittel aus 10 Festpreisgruppen, darunter: Ibuprofensaft, Paracetamol-Zäpfchen, Antibiotika-Suspension. Angesichts der aktuell angespannten Versorgungslage mit den entsprechenden Kinderarzneimitteln vermeidet die Aussetzung kurzfristig Nachzahlungen bzw. Mehrkosten. Die GKV-Mitteilung hebt hervor: „Damit verschaffen wir allen Beteiligten Zeit: Der Gesetzgeber muss gesetzliche Vorgaben schaffen, um die bestehenden Lieferprobleme bei der Arzneimittelversorgung strukturell anzugehen.“ Das hat der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes am 09.01.2023 beschlossen. Die Umsetzung der Fachdaten bei den Apotheken wurde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Datenstellen abgestimmt, was trotz der kurzen Zeit eine „reibungslose Umsetzung“ ermöglichte.

ABDA fordert mehr Entscheidungsspielräume bei Kinderarzneimitteln

Die Präsidentin der ABDA, Gabriele Regina Overwiening, reagierte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa zurückhaltend auf die Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes, die Preisbindung bestimmter Kinderarzneimittel vorübergehend auszusetzen. „Die Lieferengpässe bei Kinderfiebersäften, Antibiotika und anderen Arzneimitteln halten leider weiterhin an“, sagte Overwiening am Dienstag (10.01.)dieser Woche der dpa. Ob sich die Versorgungslage durch die geplante Preislockerung verbessert, istverbessere, sei fraglich, da es oft nur wenige Hersteller gibtgebe und somit das Angebot dieser Medikamente insgesamt begrenzt istsei. Kurzfristig forderte sieOverwiening mehr Entscheidungsfreiheit für Apotheken, etwa bei der Herstellung eigener Medikamente.

Priscus-Liste 2.0 veröffentlicht

Die für die Medikation älterer Menschen wichtige Priscus-Liste ist neu zusammengestellt und erheblich erweitert worden. Standen im Jahr 2010 nur 83 potentiell inadäquate Medikamente (PIM) auf der Liste, sind es im Update 187. Auf der Liste landen Präparate und Wirkstoffe, die bei älteren Menschen möglicherweise mehr schaden als nutzen. Standen im Jahr 2010 nur 83 potentiell inadäquate Medikamente (PIM) auf der Liste, sind es im Update 187. Zusammengestellt wurde die Liste von 59 medizinischen Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen, die insgesamt 250 Medikamente aufgrund neuester Studien und LiteraturechercheLiteraturrecherche neu bewertet hatten. Neu hinzugekommen sind etwa einige orale Antidiabetika, alle selektiven COX-2-Hemmer und mittellang wirksame Benzodiazepine wie Oxazepam. In der Pricus-Liste 2.0 finden sich aber auch Dosiergrenzen für ältere Menschen oder kritische Therapiedauern. So wird etwa Protonenpumpeninhibitoren (PPI) abgeraten, wenn die Einnahme länger als acht Wochen dauert. Ibuprofen sollte höher dosiert als 1200 mg pro Tag nur maximal eine Woche ohne PPI gegeben werden oder maximal acht Wochen mit PPI. Wie auch in der alten Liste nennt die neue Version mögliche Therapiealternativen, die besser geeignet sind, sowie Maßnahmen, wenn das PIM trotzdem angewendet werden soll. Die Liste wird als Erfolg gewertet, wie die Autoren schreiben. 2009, also ein Jahr vor Veröffentlichung der ersten Liste, seien noch 24 Prozent der älteren Patienten mit einem PIM behandelt worden, zehn Jahre später waren es nur noch 14,5 Prozent.