Wochenrückblick: Apothekenreform im Kabinett

Reform im Kabinett, Licht aus im Land, und dm startet seine Online-Apotheke: Was bedeuten das alles für deine Offizin? Unser Wochenrückblick ordnet es für dich ein.

dm startet „dm-med“: Versand-Apotheke im dm-Shop

Die Drogeriekette dm hat seine neue Versand-Apotheke „dm-med“ am Dienstag den 16.12. live geschaltet. Kund:innen können rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel und apothekenexklusive Produkte direkt über die dm-Website und App bestellen. Der Versand erfolgt über die kooperierende Präsenzapotheke, „dm-med Lékárna“ die im tschechischen Bor ihren Sitz hat. dm bewirbt dauerhaft günstige Preise und die Bündelung mit Drogeriewaren in einer Lieferung. 

Für die Offizin heißt das: mehr Wettbewerb im OTC-Versand – und ein zusätzlicher Anlass, Beratungstiefe, pDL und sofortige Verfügbarkeit vor Ort sichtbar zu machen. Vielleicht kannst du gemeinsam mit deinem Team auch überlegen, die Firmen mit mehr Präsenz in eurer Sichtwahl zu belohnen, die sich nicht als Direktbelieferer von dm herausgestellt haben?

Apothekenreform im Kabinett: Was beschlossen wurde – und was nicht

Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember den Entwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) verabschiedet. Im Kern bringt die Reform drei Punkte: mehr pharmazeutische Dienstleistungen – etwa zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Tabakkonsum, perspektivisch auch auf ärztliche Verordnung –, einen erweiterten Impfauftrag für Apotheken und eng begrenzte Ausnahmen für die Abgabe einzelner Rx-Arzneimittel ohne Rezept in Anschluss- oder klaren Akutfällen. Die Details werden per Verordnung gemeinsam mit den Fachgremien festgelegt. 

Nicht beschlossen wurde eine Honoraranhebung; die ökonomische Seite bleibt damit vorerst offen. Die PTA-Vertretung bleibt grundsätzlich vorgesehen, wurde aber deutlich verschärft Es gibt enge Voraussetzungen wie beispielsweise regionale Begrenzung (Abstand zur nächsten Apotheke mindestens 6 km), zeitliche Limits (max. zehn Tage am Stück, nicht mehr als 20 Tage im Jahr) und ein Mindestmaß an Jahren, welche die PTA im selben Betrieb abgeleistet haben muss (mind. drei Jahre ohne Aufsicht gearbeitet). 

Wer steht wo? – Stimmen vor und nach dem Kabinettsbeschluss

Ärzteschaft (KBV und Mitzeichner): warnt geschlossen vor einer „Pseudo-Stärkung“; kritisierte im Vorfeld Kompetenzverschiebungen (z. B. Rezeptausnahmen, erweiterte Impfungen) und forderte die „Notbremse“ des Kabinetts. Für dich bedeutet das: In Gesprächen mit Praxen aktiv die Grenzen, Sicherheitsnetze und Kooperation betonen um die Fronten zu beruhigen. 

ABDA: spricht von einer Reform, die Apotheken nicht stärkt, kündigt Widerstand an und rückt die ausgebliebene Honorardynamisierung in den Mittelpunkt,. Zugleich verweist der Verband auf laufende Proteste und die Notwendigkeit einer wirtschaftlichen Stabilisierung

Freie Apothekerschaft (FA): lehnt die PTA-Vertretung in der jetzt vorgesehenen Form ab (u. a. verfassungsrechtliche Bedenken) und fordert eine ehrliche Honorarlösung samt klarer Stärkung der Vor-Ort-Strukturen. Um Umfeld der Anhörung hatte die FA ihre Gegenpositionen gebündelt. 
BVpta (PTA-Berufsverband): bewertet die Vertretungsregelung als „gute Idee, schlecht umgesetzt“ – zu restriktiv, zu intransparent, mit potenzieller Abwertung des Berufsbildes. Zudem kritisiert der Verband die erneute Vertagung der Honorardebatte, die die gesamte Team-Finanzierung trifft. 

Stimmen aus den Ländern: Rückenwind fürs höhere Fixum

Auch aus den Bundesländern kommt Druck in Richtung Berlin: Clemens Hoch (Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz) fordert, die im Koalitionsvertrag zugesagte Anhebung des Packungsfixums auf 9,50 Euro endlich umzusetzen – andernfalls drohe die wohnortnahe Versorgung weiter zu erodieren. Mit dieser Linie steht er nicht allein; weitere Länder-Stimmen unterstützen die Forderung nach einer raschen Honoraranpassung und kritisieren, dass das Kabinett die Honorarfrage im Reformpaket ausgeklammert hat. Für euch heißt das: Die Debatte um wirtschaftliche Stabilisierung der Vor-Ort-Apotheken wird nun auch länderpolitisch forciert – ein Signal an Bundestag und Bundesrat für die nächsten Schritte.

ABDA-Protest „Versorgungsblackout“: Licht aus am Tag des Kabinettsbeschlusses

Zeitgleich mit dem Kabinettsbeschluss zur Apothekenreform haben Apothekenteams am 17. Dezember bundesweit für kurze Zeit die Lichter gedimmt oder ausgeschaltet – die Offizinen blieben geöffnet, nur die Notbeleuchtung lief. Mit der Aktion „Versorgungsblackout“ wollte die ABDA auf die seit 13 Jahren stagnierenden Honorare und stark gestiegene Kosten aufmerksam machen; laut ABDA beteiligten sich tausende Apotheken, die Aktion fand breites Medienecho. Die Botschaft: Ohne wirtschaftliche Stabilisierung drohen Versorgungslücken vor Ort.

Novellierung MedCanG: Statement der BAK

Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) wurde am 18. Dezember 2025 erstmals im Bundestag debattiert. Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt die klareren Regeln für Verordnung und Abgabe von Medizinalcannabis, lehnt jedoch den Vertrieb über kommerzielle „Cannabis-Plattformen“ strikt ab. Sie fordert einheitliche Preise für verschreibungspflichtiges Cannabis und unterstützt die Aufnahme dieser Regelung ins Gesetz. Neu vorgesehen ist, dass die Verordnung nur nach einem jährlichen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt erfolgen darf und der Versand von Medizinalcannabis untersagt wird; stattdessen soll die Belieferung über den Apotheken-Botendienst erfolgen. Bereits im Juni hatte die Kammer auf Missstände hingewiesen und stärkeren Verbraucherschutz gefordert.

 

Hinweis: Der Wochenrückblick ist in den Betriebsferien und ist ab dem 10. Januar 2026 wieder für dich da! AMIRA wünscht dir schonmal erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!