Wochenrückblick

Nicht arg so viel los in dieser Woche. Aber immerhin: Lauterbach beharrt auf Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen, CDU fordert Beschaffungsgipfel, Ältere sollten auf ihre Nieren achtgeben. Und wir reden übers Wetter ...

Lauterbach: Maskenpflicht in Praxis und Klinik bleibt bis 7. April

In Zug, Bus und Bahn wird die Maskenpflicht Anfang Februar fallen, wie wir im letzten Wochenrückblick meldeten. Und in der Arztpraxis? Dort wird es wohl, wie geplant, noch mindestens bis zum 7. April dauern. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Lauterbach am Dienstag dieser Woche im Fernsehsender Welt TV an.  Am 7. April liefen die für Herbst und Winter im Infektionsschutzgesetz genannten Bestimmungen aus, darunter auch die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen. Lauterbach räumte zwar ein, dass die Infektionszahlen sinken und er nicht mehr mit einer schweren Infektionswelle rechne, dennoch gebe es in den Wartezimmern der Praxen genügend vulnerable Patienten, die von Aerosolen bedroht seien. Damit wies Lauterbach den Vorschlag von Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt zurück. Der hatte der Zeitung Welt gesagt, eine gesetzliche Maskenpflicht sei nicht mehr nötig: „Nicht jede Einrichtung hat mit Hochrisikopatienten zu tun.“ Deshalb sollten Praxen unter Berücksichtigung der Meinung des Robert-Koch-Instituts selbst über die Maskenpflicht entscheiden. 

 
ACE-Hemmer: Risiko für Lungenkrebs erhöht?

Nach einer großangelegten Metaanalyse warnen chinesische Wissenschaftler: ACE-Hemmer können das Risiko für die Ausbildung von Lungenkrebs um 19 Prozent erhöhen.

Sie sind Allerweltsmedikamente, die täglich tausendfach über den HV-Tisch gehen: ACE-Hemmer, auch unter der laxen Kurzbezeichnung „Prile“ bekannt, weil die Präparatenamen fast alle auf „pril“ enden. Die Blutdrucksenker sind seit rund 50 Jahren verfügbar und gelten als Erstlinienmedikamente. Bekannt ist, dass ACE-Hemmer trockenen Husten und Probleme mit den Bronchien verursachen können. Frühere Metaanalysen zu einem höheren Lungenkrebsrisiko erbrachten keine eindeutigen Hinweise. Wegen der sehr großen Zahl von Patienten, die mit diesen Wirkstoffen behandelt werden, nahmen Forscher einer Pekinger Universität sich ab Anfang 2022 in großen medizinischen Datenbanken sämtliche Studien vor, in denen die Begriffe „ACE-Hemmer“ und „Lungenkrebs“ eine Rolle spielten. Die Ergebnisse wurden kürzlich im British Journal of Cancer veröffentlicht, worüber in der vergangenen Woche auch die gelbe Liste berichtete. Es stellte sich heraus, dass das Risiko vor allem für jüngere (unter 60-Jährige) und asiatische Patienten erhöht war, und zwar so weit, dass die Nebenwirkung Lungenkanzerogenese bei Patienten die ACE-Hemmer eingenommen hatten, mit einer Inzidenz von 1,61 Prozent bei nach den Kriterien der WHO als „häufig“ anzusehen sei. Die Autoren betonen jedoch, dass die Ursprungsdaten ihrer Analyse von unterschiedlicher Güte seien, was die Ergebnisse relativieren könne. Sie empfehlen weitere Forschung, um die Befunde zu erhärten.   

 

CDU fordert Beschaffungsgipfel

Besagten Karl Lauterbach nahm zu Beginn der Woche auch die Bundestagsfraktion der CDU mit einem Antrag auf baldmögliche Einberufung eines „Beschaffungsgipfels“ ins Visier. Angesichts der bekannten Lieferengpässe erschöpften sich die Äußerungen des Bundesgesundheitsministers lediglich in „Ankündigungen und sind offensichtlich auch nicht mit den die Regierung tragenden Fraktionen abgestimmt“, hieß es im Antrag der Fraktion. Vielmehr seien Apotheken und der pharmazeutischen Industrie „im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz weitere Belastungen auferlegt worden, die die Situation künftig noch verschärfen werden“. Jetzt müsse schnell gehandelt werden, fordert die Oppositionspartei. So müssten Arzneimittel, die „zwar vorhanden aber deutschlandweit nicht gleichermaßen verfügbar sind, (…) schneller in die Regionen gelangen, in denen Mangel herrscht“. Auch sollten Apothekerinnen und Apotheker dabei unterstützt werden, die Versorgungssicherheit durch Herstellung eigener Medikamente in Rezeptur und Defektur zu fördern, diese Leistungen sollten angemessen vergütet werden. Daneben forderten die Abgeordneten eine konzertierte Beschaffungsaktion von Medikamenten aus dem Ausland. All diese Maßnahmen solle der Beschaffungsgipfel einleiten und koordinieren. Nötig sei auch die Einführung eines Frühwarnsystems, der Aufbau einer dafür erforderlichen Datenbank, sowie die Rückverlagerung der Produktion von Krebs- und Kinderarzneimittel nach Europa nebst Anlegen einer entsprechenden Reserve. AMIRA meint: Alles bekannt, macht doch endlich!

 

Paxlovid® - zu kompliziert für richtige Einnahme?

Paxlovid®, bestehend aus der Kombination von Nirmatrelvir und Ritonavir, beide in Tablettenform, wird gegen SARS-CoV-2 verschrieben, wenn Patienten ein schwerer Verlauf der Erkrankung droht. Jetzt berichtete die ABDA von Fällen falscher Einnahme, die auf das komplexe Einnahmeschema zurückgeführt werden müssten: Fünf Tage lang sollen morgens und abends je zwei pinke (300 mg Nirmatrelvir) und eine weiße Filmtablette (100 mg Ritonavir) eingenommen werden. Dabei kennzeichnet die golden hinterlegte Hälfte des Blisters die morgendlich einzunehmenden Tabletten, blau steht für die abendliche Dosis. Zudem ist die Beschriftung der Blister englisch. Diese Faktoren könnten, so die ABDA, vor allem ältere und multimorbide Patientinnen und Patienten schnell überfordern. ABDA und AMK raten dazu, Patientinnen und Patienten bei Abgabe und Beratung zu Paxlovid über das ungewöhnliche Einnahmeschema genau zu informieren, etwa so: „Morgens 2 rosafarbene Tabletten und 1 weiße Tablette (goldener Blisterabschnitt) einnehmen. Abends 2 rosafarbene Tabletten und 1 weiße Tablette (blauer Blisterabschnitt) einnehmen.“ Laut BfArM sollen demnächst vermehrt Packungen in deutscher Sprache verfügbar sein.

 

Ältere Menschen: Abnehmende Nierenfunktion erfordert Dosisanpassung der Medikation

Ältere Patientinnen und Patienten sollten die Dosierung ihrer Dauermedikation im Rahmen von pharmazeutischen Dienstleistungen in der Apotheke von Zeit zu Zeit überprüfen lassen. Dazu riet der an der Universität Bonn lehrende Klinische Pharmazeut Prof. Dr. Ulrich Jaehde auf dem Kongress pharmacon, der in dieser Woche im österreichischen Schladming stattfand. Rund 30 Prozent der 70-79-Jährigen hätten eine chronische Nierenerkrankung, in deren Folge Arzneimittel vom Körper langsamer ausgeschieden würden. Gleichzeitig nähmen viele ältere Menschen dauerhaft mehrere Medikamente ein. Dann müsse die Dosis verringert werden, um einer weiteren Schädigung der Nieren vorzubeugen. Jaehde zufolge ist die fehlende Dosisanpassung an die verringerte Nierenleistung, die bei jedem Menschen ab dem 40. Lebensjahr eintrete, einer der wichtigsten Gründe für unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen im Alter. Außerdem wies Jaehde darauf hin, dass eine Nierenschädigung auch bei Jüngeren drohen könne, etwa durch die Einnahme verschiedener Antibiotika oder Protonenpumpenhemmer wie Omeprazol. Vermieden werden sollte auch die gleichzeitige Einnahme von ACE-Hemmern und Schmerzmitteln wie Diclofenac. AMIRA meint: Es kann nicht schaden, Menschen, die zur Selbstmedikation nach Diclofenac verlangen, die freundliche Frage zu stellen, ob sie zur Blutdrucksenkung ACE-Hemmer nehmen. Wenn das bejaht wird, lieber ein anderes Schmerzmittel empfehlen.

 

Wintereinbruch: Rechte und Pflichten bei Schnee oder Glätte

Der Winter kam diese Woche doch noch, und es ist nicht ausgemacht, dass er damit sein Ende nimmt. Was Wetterunbilden wie Schnee und Eis für Arbeitnehmer bedeuten, darauf hat noch einmal die Apothekengewerkschaft Adexa hingewiesen. Nämlich: Wer es wegen des Wetters nicht rechtzeitig an seinen Arbeitsplatz schafft, müsse die Zeit entweder nacharbeiten oder sich Minusstunden anrechnen lassen. Sogar Gehaltskürzungen seien denkbar, auch wenn diese sich mit einem klärenden Gespräch meist vermeiden ließen. Auf „höhere Gewalt“ können man sich beim Wetter jedenfalls nicht berufen, schreibt die Gewerkschaft. Wer sich jedoch bei Winterwetter an mehreren Tagen hintereinander massiv verspätet, laufe durchaus Gefahr, abgemahnt zu werden.

Eigenes Verschulden liege allerdings nicht vor, wenn man ohne eigene Verantwortung in einen Unfall gerate oder wegen einer nicht passierbaren Straße zu spät komme. In diesen Fällen sähen Arbeitsrechtler keine Basis für Abmahnungen. Auch müsse man die Zeit, die durch solche Ereignisse verloren gehe, nicht nacharbeiten oder sich dafür Minusstunden anrechnen lassen. AMIRA meint: Lieber etwas früher zur Arbeit aufbrechen als sich hinterher lange erklären zu müssen. Aber vielleicht zeigt sich der Winter von nun an wieder von seiner gnädigen Seite…