Wochenrückblick: Von Adrenalin-Nasenspray bis Zuckereffekte

Neues Adrenalin‑Nasenspray für Kinder, ABDA warnt vor Sicherheitslücken im Arzneimittelversand und kritisiert Zweigapotheken‑Pläne, neue Daten zu Zucker und Entspannung – hier kommt dein Wochenrückblick.

Notfall-Nasenspray für Kinder zugelassen

Die EU-Kommission hat die Zulassung des Adrenalin-Nasensprays Eurneffy® (1 mg) auf Kinder ab einem Körpergewicht von 15 kg erweitert, was etwa Dreijährigen entspricht. Die Entscheidung folgt der Empfehlung des CHMP der EMA und ergänzt die bereits bestehende Zulassung für die 2 mg-Dosierung ab 30 kg. Damit wird das Spray als nadelfreie Alternative bei akuten Anaphylaxien nach Insektenstichen oder Lebensmittelallergien verfügbar – zumal Studien zeigen, dass die Wirkung vergleichbar mit der intramuskulären Gabe ist. 

ABDA warnt vor Sicherheitslücken beim Arzneimittelversand

Die ABDA warnt vor erheblichen Risiken durch unkontrollierte Arzneimitteltransporte, insbesondere beim grenzüberschreitenden Versandhandel. ABDA‑Vizepräsidentin Dr. Ina Lucas macht deutlich, dass viele Arzneimittel temperatursensibel sind und bereits kurze Abweichungen von den vorgeschriebenen Lager- und Transportbedingungen ihre Qualität und Wirksamkeit beeinträchtigen können, ohne dass dies für Patientinnen und Patienten erkennbar ist. Während Vor‑Ort‑Apotheken zur lückenlosen Überwachung und Dokumentation der Kühlkette verpflichtet sind, bestehen bei ausländischen Versandhändlern regulatorische Kontrolllücken. 

Lucas fordert daher einheitliche und verbindliche Standards für alle Marktteilnehmer und betont: „Wer Arzneimittel vertreibt, muss nachweisen können, dass sie sicher transportiert wurden. Temperaturkontrolle darf keine Option sein, sondern eine Frage der pharmazeutischen Integrität.“ Arzneimittelsicherheit dürfe kein Wettbewerbsthema sein, sondern müsse dem Schutz der Patientinnen und Patienten dienen.

ABDA lehnt geplante Neuregelung zu Zweigapotheken entschieden ab

Die ABDA warnt davor, dass die im Apothekenversorgungs‑Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) geplante Neuregelung zu Zweigapotheken die Arzneimittelversorgung verschlechtern und den Verbraucher‑ und Patientenschutz aushöhlen würde. Die Bundesvereinigung fordert den Bundestag auf, die Regelung ersatzlos zu streichen, da sie aus ihrer Sicht weder notwendig ist noch die Versorgungssituation verbessert. Vielmehr entstünden „abgespeckte Abgabestellen“, die zentrale Leistungen wie Laborprüfungen von Ausgangsstoffen, die Herstellung vieler Rezepturarzneimittel oder die Teilnahme am Notdienst nicht erbringen könnten. Gleichzeitig würden vollwertige Apotheken in der Umgebung geschwächt, die insbesondere in strukturschwachen Regionen eine tragende Rolle für die Versorgung spielen. 

Langfristig sieht die ABDA zudem den Verbraucher‑ und Patientenschutz gefährdet, da die Neuregelung das Fremd‑ und Mehrbesitzverbot untergraben könnte. Derzeit dürften Apothekerinnen und Apotheker auf Basis einer Betriebserlaubnis maximal vier Betriebstätten führen und trügen dafür die volle Haftung. Mehrere Betriebserlaubnisse für Haupt‑ und Zweigapotheken könnten dieses Prinzip juristisch infrage stellen. ABDA‑Präsident Thomas Preis betont deshalb, die Menschen bräuchten keine reduzierten Zweigapotheken, sondern starke Vollapotheken – verbunden mit einer aus seiner Sicht überfälligen Anhebung des Apothekenhonorars.

Neue Gesundheitsangebote im Handel stoßen auf breites Interesse

Viele Verbraucher:innen in Deutschland sind offen dafür, Gesundheitsdienstleistungen künftig auch außerhalb von Arztpraxen und Apotheken in Anspruch zu nehmen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Deloitte-Befragung unter 1.000 Konsument:innen. Demnach ist fast ein Drittel der Befragten mit der bestehenden medizinischen Versorgung unzufrieden, insbesondere wegen der schwierigen Terminvergabe in Praxen. Vor diesem Hintergrund können sich 60 Prozent grundsätzlich vorstellen, einfache Gesundheitsservices wie Augentests oder Blutabnahmen im Einzelhandel wahrzunehmen – bevorzugt in Drogerien, aber auch in Einkaufszentren oder Supermärkten. Wichtigste Anreize sind kürzere Wartezeiten, die Nähe zum Alltagsweg und eine unkomplizierte Terminvereinbarung. 

Gleichzeitig zeigen sich Vorbehalte: Fast jede zweite Person, die solche Angebote ablehnt, äußert Zweifel an der Qualität der medizinischen Leistung. Für eine breite Akzeptanz seien daher professionelle Standards, qualifiziertes Personal und Kooperationen mit dem klassischen Gesundheitssektor entscheidend, so Deloitte. Gelingt es dem Handel, diese Qualitäts- und Vertrauensfragen zu adressieren, könnten niedrigschwellige Gesundheitsservices eine sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Versorgung darstellen und strukturelle Engpässe zumindest teilweise abfedern. 

Studie: Zucker vor Entspannung mindert körperliche Erholung

Forschende der Universität Konstanz haben in einer aktuellen Studie untersucht, wie sich die Aufnahme von Zucker auf Entspannungsprozesse auswirkt – mit klaren Ergebnissen: Zucker kann die körperliche Entspannung messbar beeinträchtigen. In der im International Journal of Psychophysiology veröffentlichten Studie erhielten 94 gesunde Erwachsene entweder ein zuckerhaltiges Getränk oder Wasser, bevor sie eine entspannende Massage bekamen oder ruhten. Währenddessen wurde die Herzaktivität kontinuierlich gemessen.

Zwar empfanden alle Teilnehmenden die Massage oder Ruhephase subjektiv als entspannend, physiologisch zeigte sich jedoch ein Unterschied: Nach Zuckerkonsum blieb das autonome Nervensystem stärker im Aktivierungsmodus. Insbesondere die parasympathische Aktivität, die für körperliche Erholung und Herz-Kreislauf-Entlastung wichtig ist, fiel geringer aus. Die Forschenden schließen daraus, dass ein erhöhter Blutzuckerspiegel Entspannungsübungen weniger effektiv macht. Für die Praxis bedeutet das: Wer gezielt entspannen möchte, sollte kurz zuvor auf zuckerhaltige Speisen und Getränke verzichten – ein Aspekt, der auch in der Gesundheitsberatung relevant sein kann.