Wochenrückblick: Telemedizin, Hitzewelle und Minijob-Debatte

Der 1. Juli brachte Bewegung in die Apotheke: Telemedizin, Fixum, ApoVWG, Hitzeschutz, Fentanyl-Pflaster, AU-Pläne und Minijob-Debatte im Wochenrückblick.

Assistierte Telemedizin startet

Der 1. Juli brachte für Apotheken gleich mehrere Neuerungen. Besonders wichtig ist der Start der assistierten Telemedizin: Apotheken können Patientinnen und Patienten künftig bei Videosprechstunden unterstützen oder vorab prüfen, ob eine telemedizinische Versorgung geeignet ist. Für die Teams bedeutet das nicht nur ein neues Angebot, sondern auch neue Abläufe rund um Raum, Technik, Datenschutz, Dokumentation und Abrechnung. Gleichzeitig steigt das Fixhonorar für verschreibungspflichtige Arzneimittel von 8,35 Euro auf 9,00 Euro je Packung. Eine weitere Anhebung auf 9,50 Euro ist zum Jahresbeginn 2027 vorgesehen. Nach Jahren steigender Kosten ist das ein wichtiges Signal, auch wenn die wirtschaftlich schwierige Lage vieler Apotheken damit noch längst nicht gelöst ist.

Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft

Ebenfalls wichtig: Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz ist in Kraft getreten. Einige Regelungen gelten sofort, andere brauchen noch Vereinbarungen, Empfehlungen oder Schulungskonzepte. Direkt relevant sind unter anderem erweiterte Austauschmöglichkeiten bei Rabattverträgen, die ausgeweitete Nullretax-Regelung und die Möglichkeit, bestimmte Schnelltests auf Selbstzahlerbasis anzubieten, etwa auf Influenza oder Noroviren. Auch die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept ist künftig möglich – allerdings nur eng begrenzt im Rahmen einer Anschlussversorgung bei chronischer Medikation. Andere Punkte, etwa neue pharmazeutische Dienstleistungen, venöse Blutentnahmen oder Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen, folgen erst später.

Rx-Abgabe ohne Rezept

Seit dem 2. Juli 2026 dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel in bestimmten Fällen auch ohne ärztliche oder zahnärztliche Verordnung abgegeben werden – allerdings nur zur Anschlussversorgung chronisch kranker Patient*innen. Voraussetzung ist, dass das Arzneimittel bereits über mindestens drei Quartale verordnet wurde und eine Therapieunterbrechung nicht vertretbar wäre. Abgegeben werden darf einmalig nur die kleinste in der Apotheke vorrätige Packung; bestimmte Arzneimittel wie Betäubungsmittel, Medizinalcannabis oder Wirkstoffe mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial bleiben ausgeschlossen.

Deutschland in der Hitzewelle

Die Hitzewelle blieb eines der großen Gesundheitsthemen der Woche. Das Robert Koch Institut schätzt für 2026 bis Kalenderwoche 25 bereits rund 810 hitzebedingte Sterbefälle in Deutschland. Für Apotheken ist das mehr als ein Wetterthema. Hitze kann Arzneimittel schädigen, Kühlketten gefährden und die Wirkung bestimmter Medikamente verändern. Besonders wichtig ist die Beratung zu Diuretika, Antihypertensiva, Psychopharmaka, Insulin und Wirkstoffpflastern. Ältere Menschen, Pflegebedürftige und chronisch Kranke brauchen klare Hinweise zu ausreichenden Trinkmengen, Lagerung, Warnzeichen eines Sonnenstichs und der Frage, wann ärztlicher Rat für die Kunden nötig ist.

Kristallbildung in Fentanylpflastern

Ein klassisches Arzneimittelsicherheitsthema kam von der AMK: Bei fentanylhaltigen Matrixpflastern wurden sichtbare Kristallbildungen gemeldet. Solche Auskristallisationen können Patientinnen und Patienten verunsichern und im schlimmsten Fall dazu führen, dass Pflaster nicht angewendet oder eigenmächtig ausgetauscht werden. Nach Herstellerangaben können kristalline Anteile innerhalb definierter Grenzen liegen. In der Apotheke lässt sich jedoch nicht sicher beurteilen, ob ein konkretes Pflaster noch der Spezifikation entspricht. Bei verminderter Klebkraft, Verdacht auf Wirkverlust oder wiederholtem Auftreten sollten Rücksprache und Meldung an die AMK erfolgen. Gegebenenfalls kann ein Präparatewechsel mit pharmazeutischen Bedenken sinnvoll sein.

Mögliche Änderung bei Krankschreibungen

Auch außerhalb der Apotheke gab es eine Meldung mit deutlichem Gesundheitsbezug: Die Bundesregierung plant, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag einzuführen. Begründet wird das mit den vergleichsweise hohen Krankenständen in Deutschland. Ärztevertreter warnen jedoch vor mehr Bürokratie, volleren Praxen und unnötigen Kontakten gerade bei infektiösen Erkrankungen. Für Apotheken wäre das eher indirekt spürbar: Mehr Menschen mit leichten Atemwegs- oder Magen-Darm-Infekten könnten wieder persönlich in Praxen und anschließend in Apotheken erscheinen.

Das Aus für Minijobs?

Schließlich sorgte noch die Debatte um Minijobs für Unruhe. Die Rentenkommission empfiehlt, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs weitgehend abzuschaffen. Ausnahmen könnten nur noch für Schülerinnen und Schüler gelten. Noch ist das nur eine Empfehlung und noch keine Gesetzesänderung. Für Apotheken wäre eine Umsetzung aber relevant, denn Minijobs spielen in vielen Betrieben eine praktische Rolle – etwa bei Botendiensten, Reinigung, Samstagsschichten oder Eltern, die nur wenige Stunden arbeiten können. Eine Reform müsste deshalb sorgfältig abgewogen werden, damit die soziale Absicherung gestärkt wird, ohne dass dadurch wichtige flexible Arbeitsmodelle vor Ort abrupt wegbrechen.