Wochenrückblick: Reform im Alltag, Streit um dm-med
Skonti zurück, neue Regeln für Botendienst und Rezeptur: Die Apothekenreform ist in Kraft. Außerdem geht es um Grippeimpfungen, dm-med und Lieferengpässe.
Seit Dienstag ist die Apothekenreform komplett: Der letzte Teil des Pakets trat am 22. September überwiegend in Kraft. Beschlossen war die Verordnung schon zuvor. Was davon im Alltag ankommt, zeigt sich beim Wareneinkauf, in der Rezeptur und auf dem Weg zur Haustür. Daneben beschäftigten diese Woche die Grippeimpfung, dm-med und Lieferengpässe die Branche. Für euch haben wir die wichtigsten Entwicklungen zusammengefasst.
Skonti wieder erlaubt
Wer verschreibungspflichtige Arzneimittel beim Großhandel einkauft, darf wieder handelsübliche Skonti für eine Zahlung vor Fälligkeit erhalten. Das gilt auch dann, wenn der rechnerische Einkaufspreis dadurch unter die bisherige Preisuntergrenze fällt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2024 waren solche Preisnachlässe weitgehend blockiert. Für eure Apotheken eröffnet die Änderung erneut Verhandlungsspielraum. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Skonti gewährt werden, hängt weiterhin von den Vereinbarungen mit den Lieferanten ab. Eine allgemeine Anhebung des Apothekenhonorars ist das nicht.
Botendienst: Unterschrift auch an der Haustür
Bei der Auslieferung gibt es ebenfalls Neues. Bringt der apothekeneigene Bote ein Arzneimittel, müssen dessen Temperaturanforderungen bis zur Übergabe eingehalten werden. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist nun auch im Botendienst eine schriftliche oder elektronische Empfangsbestätigung erforderlich. Möglich ist die Übergabe an den Haushalt des Auftraggebers oder an eine von ihm benannte Person beziehungsweise einen benannten Personenkreis. Die Regel steht im Abschnitt zum Versand, gilt durch einen ausdrücklichen Verweis aber ebenso für Apothekenboten. Wer bisher ohne Empfangsbestätigung ausgeliefert hat, muss den Ablauf entsprechend anpassen.
Weniger Schritte im Labor?
Auch bei der Prüfung von Ausgangsstoffen ändert sich etwas. Apotheken desselben Betreibers können die Identität von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen unter festgelegten Bedingungen arbeitsteilig feststellen. Zudem kann die Identitätsfeststellung entfallen, wenn ein Ausgangsstoff unter Beachtung der Guten Herstellungspraxis gefertigt wurde und mit geeignetem Manipulationsschutz sowie Prüfzertifikat geliefert wird. Für PTA ist entscheidend, ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind und wie der eigene Betrieb den Wareneingang organisiert. Die Änderung bedeutet keinen pauschalen Verzicht auf Prüfungen. Bevor ihr gewohnte Schritte ändert, sollten daher die Arbeitsanweisungen geprüft werden und beispielsweise eine Eingangskontrolle für die Ausgangsstoffe etablieren, die festlegt, ob eine weitere Prüfung sinnvoll ist.
Grippeimpfung: Saisonstart rückt näher
Am Mittwoch richtete die ABDA den Blick auf die kommende Grippesaison. Erste Impfstofflieferungen laufen nach ihren Angaben bereits seit Mitte August schrittweise. Ab Oktober soll ausreichend Impfstoff verfügbar sein. Viele Apotheken bieten Influenzaimpfungen für Erwachsene an. Wenn ihr Impfungen durchführt, ist es jetzt sinnvoll, Termine, Impfstoffbestand und Zuständigkeiten im Team abzugleichen. Besonders ältere Menschen und chronisch Erkrankte sollten frühzeitig über einen Impftermin sprechen können. Bei der Beratung kommt es wie immer auf die jeweils geltende Impfempfehlung an.
dm-med beschäftigt das Gericht
Darf dm über seine tschechische Tochter dm-med apothekenpflichtige Arzneimittel online anbieten? Über das Geschäftsmodell wurde am Mittwoch vor dem Landgericht Karlsruhe verhandelt. Die Wettbewerbszentrale hält die Trennung zwischen Drogeriemarkt und Versandapotheke für unzureichend. dm verteidigt sein Angebot als rechtmäßig. Für Vor-Ort-Apotheken berührt der Streit die Frage, wie deutlich Arzneimittelversorgung und Drogeriegeschäft voneinander getrennt sein müssen. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen: Das Gericht will sein Urteil am 9. Dezember verkünden.
Lieferengpässe früher erkennen
Schließlich hat das BfArM seine Liste der Fertigarzneimittel aktualisiert, für die Hersteller regelmäßig Daten zu Produktion, Beständen und Absatz übermitteln müssen. Die neue Fassung trägt den Stand vom 22. September. Die Daten sollen helfen, Risiken für die Versorgung früher zu erkennen. Wer im Handverkauf nach einem nicht lieferbaren Präparat sucht, merkt davon zunächst wenig. Die Liste zeigt keine aktuellen Bestände im eigenen Großhandel. Für euch bleibt es deshalb wichtig, die tatsächliche Verfügbarkeit zu prüfen und bei Bedarf im pharmazeutischen Team geeignete Alternativen zu klären.