Wochenrückblick: Neues zu DocMorris, Impfreaktionen und Cannabis-Therapien
DocMorris muss eine Pfändung hinnehmen, Forschende entdecken den Einfluss des Darmmikrobioms auf Impfreaktionen und die Gesundheitspolitik streitet über Cannabis-Regeln sowie Zytostatika-Ausschreibungen.
Apothekerkammer setzt Pfändung gegen DocMorris durch
Im langjährigen Rechtsstreit zwischen der Apothekerkammer Nordrhein und der Versandapotheke DocMorris hat die Kammer einen Erfolg erzielt: Wie die tagesschau berichtet, wurden in den Niederlanden auf Betreiben der Apothekerkammer Nordrhein Gelder des Unternehmens gepfändet. Hintergrund sind rechtskräftige deutsche Ordnungsgeldbeschlüsse wegen einer aus Sicht der Apotheker irreführenden Preiswerbung für verschreibungspflichtige Medikamente. Die Kammer wertet die Entscheidung als wichtiges Signal dafür, dass deutsche Gerichtsentscheidungen auch gegenüber Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland durchgesetzt werden können.
Für Kundinnen und Kunden hat die Pfändung derzeit keine unmittelbaren Folgen. Laut tagesschau bleibt der Online-Handel von DocMorris uneingeschränkt möglich, die Website ist weiterhin erreichbar und Bestellungen können wie gewohnt aufgegeben werden. Das Unternehmen bezeichnet den Streit als rechtlich isolierten Fall ohne strategische Bedeutung, kündigte jedoch an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Der Fall verdeutlicht zugleich den anhaltenden Konflikt zwischen Vor-Ort-Apotheken und grenzüberschreitend tätigen Versandapotheken über faire Wettbewerbsbedingungen.
Darmmikrobiom beeinflusst offenbar die Reaktion auf Impfungen
Forschende des Max-Planck-Instituts für Biologie Tübingen haben Hinweise darauf gefunden, dass die Zusammensetzung der Darmflora mitbestimmt, wie stark Menschen auf Impfungen reagieren. In einer Studie mit gegen SARS-CoV-2 geimpften Erwachsenen zeigte sich, dass Personen mit stärkeren Fieberreaktionen bereits vor der Impfung ein anderes Darmmikrobiom besaßen. Besonders häufig fanden sich dort bakterielle Flagelline, Proteine, die das Immunsystem als Warnsignal erkennt und die Entzündungsreaktionen fördern können. Experimente mit Mäusen bestätigten den Zusammenhang: Tiere, die Mikrobiome von Personen mit stärkeren Impfreaktionen erhielten, entwickelten nach der Impfung ebenfalls ausgeprägtere Entzündungsreaktionen.
Die Studie liefert damit neue Erkenntnisse darüber, warum Menschen unterschiedlich auf denselben Impfstoff reagieren. Zudem deutet sie darauf hin, dass die Ernährung dabei eine Rolle spielen könnte. So beobachteten die Forschenden, dass eine eher pflanzenbasierte Ernährung mit schwächeren Fieberreaktionen verbunden war, während eine fettreiche westliche Ernährung in Tierversuchen stärkere Entzündungsreaktionen begünstigte. Studienleiterin Ruth Ley betonte, die Ergebnisse zeigten, dass mikrobielle Flagelline zum „Grundimmunzustand“ eines Menschen beitragen und damit Unterschiede bei Immunreaktionen erklären könnten. Langfristig könnten solche Erkenntnisse helfen, Impfreaktionen besser vorherzusagen und das Mikrobiom gezielt für eine optimale Immunantwort zu beeinflussen.
Nobelpreis für Optogenetik: Auszeichnung für zwei deutsche Forscher
Der diesjährige Medizin-Nobelpreis geht an die deutschen Wissenschaftler Peter Hegemann (Berlin) und Georg Nagel (Würzburg) sowie den US-Neurobiologen Karl Deisseroth. Geehrt werden die drei Forscher für ihre Arbeiten zur Optogenetik, einer Methode, mit der sich Nervenzellen mithilfe von Licht gezielt ein- und ausschalten lassen. Die Technik ermöglicht es, die Kommunikation von Nervenzellen und die Entstehung von Erinnerungen, Gefühlen und Verhaltensweisen besser zu erforschen.
Grundlage der Entdeckung war ein lichtempfindlicher Ionenkanal, den Hegemann und Nagel in einer Grünalge identifizierten. Deisseroth entwickelte daraus ein Werkzeug, mit dem sich bestimmte Nervenzellen in lebenden Organismen gezielt aktivieren lassen. Die Optogenetik gilt heute als eine der wichtigsten Methoden der Hirnforschung und könnte langfristig neue Erkenntnisse zu Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson, Schizophrenie oder Depressionen liefern.
Cannabis: Lockerung beim Fertigarzneimittelvorrang stößt auf Zustimmung
Die geplante Nachbesserung der Cannabis-Regelungen findet breite Unterstützung. Wie die Deutsche Apotheker Zeitung berichtet, wollen die Regierungsfraktionen den Vorrang von Cannabis-Fertigarzneimitteln auf deren zugelassene Anwendungsgebiete beschränken und die bisher vorgesehene sechsmonatige Testphase streichen. Sowohl der GKV-Spitzenverband als auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung begrüßten die Änderungen. Sie sehen darin eine praxisnähere Regelung, die die ärztliche Therapiefreiheit stärkt und unnötige Hürden für die Behandlung abbaut.
Auch der Deutsche Hanfverband befürwortet die Korrekturen. Verbandschef Georg Wurth kritisierte, dass das bislang bevorzugte Fertigarzneimittel bezogen auf den Wirkstoffgehalt besonders teuer sei. Die Beschränkung auf zugelassene Indikationen sei daher auch aus Kostengründen sinnvoll. Zugleich bleibt die Kritik bestehen, dass Cannabisblüten weiterhin nicht von den Krankenkassen erstattet werden. Nach Einschätzung mehrerer Verbände könnten diese für viele Patientinnen und Patienten eine günstigere und teilweise medizinisch notwendige Therapieoption darstellen.
Kritik an geplanter Rückkehr der Zytostatika-Ausschreibungen
Die von der Bundesregierung geplante Wiedereinführung apothekenbezogener Ausschreibungen für patientenindividuell hergestellte Krebsmedikamente ist bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss auf deutlichen Widerstand gestoßen. Vertreter von Apothekerschaft und Onkologie warnten, dass die Regelung die Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten gefährden könnte. Hintergrund ist, dass solche Ausschreibungen bereits 2017 wegen dokumentierter Versorgungsprobleme abgeschafft worden waren.
Michael Marxen, Präsident des Verbands der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA) sprach von einem „gescheiterten Irrweg“ und warnte vor einer Zerschlagung der bestehenden Infrastruktur hochspezialisierter Apotheken. Auch ABDA-Präsident Thomas Preis erinnerte an die negativen Erfahrungen der Vergangenheit. Die Herstellung und kurzfristige Bereitstellung von Zytostatika erfordere spezialisierte Produktionsstrukturen und besonders qualifiziertes Personal, die nicht beliebig auf- und abgebaut werden könnten. Eine Rückkehr zu Ausschreibungen könnte nach Einschätzung der Experten die Stabilität und Versorgungssicherheit in der onkologischen Therapie erheblich beeinträchtigen.