Wochenrückblick: PTA dürfen impfen, Krisenvorsorge und klare Kante gegen die AfD

Neue Impfbefugnisse für Apothekenteams, gestoppte Zyto-Ausschreibungen, Krisenvorsorge durch Apotheken, eine überraschende Warzentherapie und eine politisch diskutierte Apothekerin bestimmten die Woche.

Impfen in der Apotheke, auch durch PTA: Ärzte kritisieren Qualifizierungskonzept 

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat die Voraussetzungen geschaffen, damit Apotheken künftig alle Nicht-Lebendimpfstoffe bei Erwachsenen verabreichen können. Grundlage ist das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das die bisherigen Impfangebote gegen Influenza und COVID-19 deutlich erweitert. Künftig dürfen neben Apotheker:innen auch Pharmazeut:innen im Praktikum (PhiP), Pharmazieingenieure und PTA impfen, sofern eine impfberechtigte Apothekerin oder ein impfberechtigter Apotheker die Tätigkeit delegiert und beaufsichtigt.  

Dafür verabschiedete die BAK ein neues Curriculum für die erforderlichen Schulungen sowie eine aktualisierte Leitlinie zur Qualitätssicherung. BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann betonte die Bedeutung des Vorhabens: „Das gemeinsame heilberufliche und politische Ziel ist die Steigerung der Impfquoten in Deutschland.“ Apotheken könnten dazu beitragen, Impfungen „flächendeckend und niederschwellig verfügbar“ zu machen. Nach Abschluss der Qualifizierungen und Honorierungsverhandlungen rechnet Hoffmann damit, dass die neuen Impfleistungen spätestens ab Anfang 2027 zulasten der Krankenkassen angeboten werden können. 

Allerdings sorgt das Qualifizierungskonzept für Kritik. Die Bundesärztekammer (BÄK) distanziert sich vom verabschiedeten Curriculum und verweist auf einen weiterhin bestehenden fachlichen Dissens mit der BAK. Während die Apothekerschaft die vorgesehenen Schulungen für ausreichend hält, fordert die Ärzteschaft deutlich umfangreichere Fortbildungen; nach Angaben der Pharmazeutischen Zeitung stehen dabei Qualifizierungsumfänge von bis zu 100 Stunden im Raum. Aus Sicht der Ärzt:innen gehen mit der Ausweitung der Impfbefugnisse höhere Anforderungen an Anamnese, Indikationsstellung sowie den Umgang mit Kontraindikationen und Notfällen einher. Die Ärzteschaft unterstützt zwar das Ziel höherer Impfquoten, fordert jedoch eine Qualifizierung, die den erweiterten Aufgaben aus ihrer Sicht stärker Rechnung trägt und die Patientensicherheit in den Mittelpunkt stellt. 

Apotheken sollen feste Rolle in der Krisenvorsorge erhalten 

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat gemeinsam mit der ABDA ein Strategiepapier zur Krisenvorsorge verabschiedet, das die Bedeutung der Apotheken für die Gesundheitsversorgung in Krisen- und Katastrophenlagen hervorhebt. BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann betonte, dass eine flächendeckende Arzneimittelversorgung nur mit starken und wohnortnahen Apotheken gewährleistet werden könne. Das Papier fordert unter anderem die systematische Einbindung öffentlicher Apotheken, Krankenhaus- und Bundeswehrapotheken sowie der Apothekerkammern in Krisenstäbe und Bevölkerungsschutzstrukturen. Zudem werden belastbare Bevorratungskonzepte, digitale Lagebilder, eine geschützte Infrastruktur und eine nachhaltige Finanzierung als zentrale Voraussetzungen für eine resiliente Gesundheitsversorgung genannt. 

Zyto-Ausschreibungen gestoppt: Versorgungssicherheit setzt sich durch 

Die Regierungsfraktionen haben ihre umstrittenen Pläne zur Wiedereinführung von Ausschreibungen für Zytostatika auf Apothekenebene zurückgezogen. Hintergrund war breite Kritik aus Apothekerschaft, Ärzteschaft und teilweise auch von Krankenkassen, die den erwarteten Spareffekt anzweifelten und Risiken für die Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten sahen. Nach Ansicht der Kritiker sind solche Ausschreibungen angesichts der bereits überarbeiteten Hilfstaxe weder wirtschaftlich notwendig noch mit Blick auf die Versorgungssicherheit sinnvoll. 

An den übrigen Sparmaßnahmen halten die Fraktionen jedoch fest. Vorgesehen bleiben Hilfsmittelausschreibungen, ein befristeter Preisabschlag von drei Prozent für die Jahre 2027 und 2028 sowie zusätzliche Vorgaben zur Senkung der Verwaltungskosten der Krankenkassen. Zudem sollen die Regelungen für den Einsatz von Cannabisarzneimitteln gelockert werden: Künftig soll ein Therapieversuch mit zugelassenen Fertigarzneimitteln nur noch für die jeweilige zugelassene Indikation erforderlich sein, während die Dauer des Therapieversuchs im Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt. 

Pilotstudie: Gesättigte Kochsalzlösung zeigt hohe Erfolgsraten bei Dornwarzen 

Eine chinesische Pilotstudie mit 17 Patient:innen deutet darauf hin, dass tägliche Fußbäder in gesättigter Kochsalzlösung eine einfache und wirksame Behandlungsoption für hartnäckige Dornwarzen (auch Plantarwarzen genannt) sein könnten. Die Teilnehmenden, deren Warzen zuvor auf mindestens drei Therapieversuche nicht ausreichend angesprochen hatten, badeten ihre Füße über acht Wochen täglich 30 Minuten in einer gesättigten Kochsalzlösung. Bereits nach vier Wochen waren 76 % der behandelten Warzen abgeheilt; am Ende der Studie verschwanden 232 von 236 Läsionen (98 %), und 15 der 17 Teilnehmenden wurden vollständig warzenfrei. In der sechsmonatigen Nachbeobachtung trat kein Rezidiv auf. 

Die Autor:innen sehen darin einen vielversprechenden neuen Therapieansatz, der ohne invasive Maßnahmen wie Vereisung, Laserbehandlung oder Elektrokoagulation auskommt. Aufgrund der geringen Teilnehmerzahl und des Studiendesigns müssen die Ergebnisse jedoch zunächst in größeren randomisierten Studien bestätigt werden. Für die praktische Anwendung weisen kanadische Dermatolog:innen darauf hin, dass eine gesättigte Kochsalzlösung einfach herzustellen ist: Hierfür werden etwa 360 g Kochsalz pro Liter Wasser benötigt. Die ungewöhnlich hohen Heilungsraten haben auch internationale Fachleute aufhorchen lassen und könnten der Balneotherapie bei Dornwarzen neue Aufmerksamkeit verschaffen. 

Apothekerin fordert AfD-Anhänger zum Fernbleiben auf 

Mit einem auf Instagram veröffentlichten Video sorgte die Bielefelder Apothekerin und Inhaberin der Panda Apotheke, Elisabeth Kutter, bundesweit für Aufmerksamkeit. Darin fordert sie Unterstützer:innen der AfD auf, ihre Apotheke zu meiden, da sie mit Anhängern der Partei kein Geld verdienen wolle. Das Video auf Instagram wurde vielfach geteilt und diskutiert und löste insbesondere auf der Plattform X heftige Reaktionen aus. In der Folge sah sich die Apotheke mit zahlreichen negativen Online-Bewertungen und Aufrufen zu entsprechenden Rezensionen konfrontiert. 

Kutter stellte anschließend klar, dass sie selbstverständlich den gesetzlichen Versorgungsauftrag erfülle und auch AfD-Wähler:innen mit Arzneimitteln versorge. Aufgrund des Kontrahierungszwangs dürfen Apotheken die Belieferung gültiger Rezepte grundsätzlich nicht verweigern. Die Apothekerin betonte jedoch, dass ihre politische Haltung unverändert bleibe. Während Kritiker ihr Verhalten als unprofessionell bezeichneten, erhielt sie zugleich viel Zuspruch für ihre öffentliche Positionierung gegen Rechtsextremismus.