Digitaler Impfpass ab 14. Juni – das musst du wissen

Ab 14. Juni darf der digitale Impfpass von Apotheken ausgestellt werden. Was kann er überhaupt und wozu wird er benötigt? Welche Voraussetzungen braucht deine Apotheke, um diese Dienstleistung anzubieten?

Zunächst muss deine Apotheke einen Zugang zu Mein Apothekenportal besitzen. Er besteht automatisch, wenn sie in einem der Landesverbände organisiert ist – Nicht-Verbandsmitglieder sollen einen Gastzugang erhalten. Im Portal müssen sich die Apothekenleiter:innen nach der Eingabe der Telematik-ID als Impfzertifikatsaussteller registrieren lassen. Die Bürger:innen können die teilnehmenden Apotheken über Mein Apothekenmanager einsehen.

Digitaler Impfpass – von Dateneingabe bis QR-Code

Über das Portal werden folgende Daten festgehalten:

  1. Vorname
  2. Name
  3. Geburtsdatum
  4. Impfstoff
  5. Impfdatum
  6. Angabe von Erst- und Zweitimpfung

Sie werden an den RKI-Dienstleister IBM übermittelt und die Zertifikatserstellung beauftragt. Des Weiteren erfolgt ein direkter Datentransfer an das Robert-Koch-Institut, das ein Impfzertifikat erstellt und samt dem übermittelten QR-Code „nur“ ausgedruckt werden kann. Zuletzt wird er via Corona-Warn-oderCovPass-App eingelesen und gespeichert.

Der gelbe Impfpass behält natürlich seine Gültigkeit – die digitale Ausführung ist als Ergänzung zu sehen und gestaltet den Nachweis komfortabler. Die verschiedenen Dienstleister können den Impfstatus einfach überprüfen: Sie müssen lediglich den Code mittels einer speziellen Prüf-App einscannen und auf seine Richtigkeit checken.

Beim Abrechnungsprozess sind bisher nicht alle Modalitäten geklärt. Ein Betrag von 18 Euro einschließlich Umsatzsteuer als Vergütung der nachträglichen Ausstellung von COVID-19-Impfzertifikaten ist jedoch sicher.