Kinder als Boten – Arzneimittelabgabe an die Kleinen

Du kennst es sicher: Hin und wieder werden Kinder zur Medikamentenabholung in die Apotheke geschickt. Doch ist das überhaupt erlaubt? Was solltest du beachten, wenn die Kleinen vor dir stehen? Hier findest du alle Infos.

Kinder als Arzneimittel-Boten: Ist das erlaubt?

Die Bundesapothekerkammer empfiehlt, Kinder generell nicht als Bot:innen in die Apotheke zu schicken, doch grundsätzlich ist es nicht verboten. Kinder unter sieben Jahren sind nicht geschäftsfähig, somit dürfen sie auch mit Vollmachten oder Einverständniserklärungen keine Arzneimittel kaufen. Für Bot:innen gilt diese Vorgabe nicht, da keine Geschäftsfähigkeit vorliegen muss.

Was ist die richtige Herangehensweise, wenn ein Kind ein (dringend benötigtes) Mittel abholen möchte? Es gibt es zwei Optionen: Du kannst die kleine Bot:innen nach Hause schicken, damit die Verwandten das Präparat selbst vorbeikommen oder das Arzneimittel aushändigen.

Die erste Variante sendet den Minderjährigen die negative Botschaft, dass es in der Apotheke nicht als Kund:in wahrgenommen wird und unwillkommen ist. Die Familie hat das Kind wahrscheinlich in eure Apotheke geschickt, da sie ihm diese Aufgabe zutraut. Die Erfahrung zeigt, dass Kinder ihre Rolle als Bote deutlich ernster und gewissenhafter als manche Erwachsene ausführen. Letztendlich liegt es an deinem Beurteilungsvermögen, ob du das Arzneimittel abgibst und welche Zusatzinformationen du schriftlich oder mündlich übermittelst. Bei starken, verschreibungspflichtigen Medikamenten oder Betäubungsmitteln (z. B. Opioide, Amphetamine, Stimulanzien) sollte eine Abgabe grundsätzlich verweigert werden, da ein Missbrauchsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann.

Postmigrantische Kinder – Patient:innen mit internationaler Geschichte

Postmigrantische Kinder werden oftmals als Boten eingesetzt, wenn ihre Eltern die deutsche Sprache nur teilweise verstehen. In diesen Fällen sollten schriftliche und mündliche Informationen erläutert werden – biete dem Kind an, seine Eltern mitzubringen und gemeinsam die Einnahmeregelungen zu erklären. Möglicherweise hast du sogar eine Kollegin, die die betreffende Sprache beherrscht: Stelle sie vor, damit die Kleinen ihre Eltern oder andere Angehörige über die Serviceleistung informieren können und beim nächsten Mal die Apotheke selbst aufsuchen.

Allgemeine Handlungsempfehlungen bei Kinder-Boten

  • Bei der Familie anrufen und mitteilen, dass dem Kind die Arznei übergeben wurde.
  • Verpacke das Arzneimittel am besten in verschließbaren, blickdichten Botentüten, die sich nur mit einer Schere öffnen lassen.
  • Bringe einen Aufkleber an der Umverpackung an: „Bitte melden Sie sich unter folgender Rufnummer“.
  • Notiere Zusatzinformationen auf einem Zettel und teile dem Kind mit, dass es die Details unbedingt an die/den Empfänger:in überreichen soll.
  • Bei berechtigten Zweifeln verweigere die Abgabe und händige ein Infoblatt für die Patient:innen aus, damit sie die Gründe für das Ablehnen verstehen und die Servicequalität deiner Apotheke erkennen.

Weitere Handlungsempfehlungen findest du in „Hinweise zur Abgabe von Arzneimitteln an Minderjährige“.

Kindergerechte Sprache – darauf solltest du achten

Kinder und Erwachsene können nicht auf dieselbe Kommunikationsebene gesetzt werden, sie benötigen eine gezielte Ansprache. Ansonsten fühlen sich die kleinen Mitbürger:innen schnell mit der ungewohnten Situation überfordert.

Achte darauf, dem Kind auf Augenhöhe zu begegnen: Begib dich auf die Knie, um ihm direkt in das Gesicht zu schauen, oder beuge dich beim HV-Tisch zu den kleinen Kund:innen nach vorne. Denn auf diese Weise können sie auch die Mimik deuten. Zusätzlich sicherst du dir ihre Aufmerksamkeit und sie nehmen dich als Respektperson wahr. Es sollte ebenfalls bedacht werden, einfache Formulierungen und keine Fachbegriffe zu wählen.