Wochenrückblick: Maskenaffäre, Nebenwirkung bei Comirnaty, neue Testverordnung und mehr

Auch heute findest du im Online-Magazin die wichtigsten Apotheken-News der aktuellen Woche – von der neuerlichen Maskenaffäre über bestätigte Nebenwirkungen bei Comirnaty bis hin zur neuen Testverordnung.

Spahn wieder unter Beschuss

Zu Beginn der Pandemie soll das Bundesgesundheitsministerium Medienberichten zufolge Millionen von FFP2-Masken gekauft haben, die damals nicht umfänglich auf ihre Qualität geprüft worden seien (beispielsweise Strukturveränderungen bei längerer Tragezeit oder Temperatur). Da inzwischen der Zugriff auf geprüfte Qualität möglich ist, habe das Ministerium versucht, die vermeintlich fehlerhaften Masken an Obdachlose und Menschen mit Behinderung abzugeben. Der Bundestag nahm sich dem Thema in einer Sondersitzung an. Zudem wirft der Bundesrechnungshof dem zuständigen Minister Jens Spahn Geldverschwendung vor. So seien Masken mit Apotheken zu teuer abgerechnet worden. Spahn gibt Fehler zu, verweist aber auf den zeitlichen Druck, unter dem er schnelle Entscheidungen treffen musste.

Comirnaty-Impfung erhöht Myokarditis-Risiko

Israelische Studienergebnisse bestätigen den Zusammenhang zwischen einer aufgetretenen Herzmuskelentzündung bei jungen Männern nach einer Impfung mit Comirnaty. Demnach soll das Risiko bei den 16- bis 24-jährigen Geimpften fünf- bis 25-mal höher als üblich sein. Damit gilt die Myokarditis als eine neue, sehr seltene Nebenwirkung als bestätigt. Symptome sind vor allem unspezifische Brustschmerzen. Die Erkrankung verläuft meist mild und entwickelt sich innerhalb weniger Tage zurück.

Referentenentwurf für neue Testverordnung

Am vergangenen Mittwoch wurde der Referentenentwurf für eine Änderung der Testverordnung präsentiert. Im Wesentlichen sind folgende Punkte für die Apotheken relevant:

  • Corona-Testkits werden mit 4,50 Euro statt mit 6 Euro vergütet.
  • Die Durchführung der Tests wird von 12 Euro auf 8 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) gesenkt.
  • Apotheken dürfen Testungen mittels Selbsttests zur Eigenanwendung für Kontaktpersonen, Tests in Einrichtungen und zur Verhütung einer weiteren Ausbreitung von COVID-19 anbieten. Sie werden mit 3 Euro pro Test und mit 5 Euro für die Durchführung entlohnt.
  • Apotheken dürfen digitale Genesenenzertifikate für 6 Euro Vergütung ausstellen.
  • Die Zugangsvoraussetzung zur Beauftragung als Testzentrum wird verschärft.
  • Die Abrechnungen der Corona-Teststationen können besser kontrolliert werden.

Bis die neue Testverordnung am 17. Juni 2021 in Kraft tritt, können am Referentenentwurf noch Änderungen durchgeführt werden.

Digitaler Impfnachweis kommt

Wie wir bereits berichteten, dürfen die Apotheken ab Montag digitale Impfausweise ausstellen. Alle wichtigen Informationen zum Impfpass findest du im Online-Magazin.