Rezeptfälschung: Darf ich Anzeige erstatten?
Rezeptfälschungen in der Apotheke kommen regelmäßig vor. Beim Personal kommt es nicht selten zu Unklarheiten, wie mit der Verordnung zu verfahren ist. Wir haben dir alles Wissenswerte zu dem Thema zusammengestellt.
Es ist Freitagnachmittag, der Kunde oder die Kundin legt ein Rezept über Diazepam vor. Es sei dringend. Die Arztpraxis ist nun auch nicht mehr für Rückfragen erreichbar. Du merkst, dass mit der Verordnung etwas nicht stimmt. Bei genauerem Hinsehen erkennst du die Fälschung. Was ist nun zu tun?
Das klassische Szenario ist vielen von uns sicherlich bekannt. Die Angabe zur Tageszeit ist dabei nur als Beispiel zu verstehen. Genauso gut werden Rezeptfälschungen auch an anderen Tagen der Woche vorgelegt. Dabei haben Betrüger:innen häufig Wirkstoffe wie Diazepam, Sildenafil, Clonazepam, Testosteron und Tilidin im Visier. Auch Rezepte über allgemein sehr teure Arzneimittel werden gerne manipuliert.
Rezeptfälschung: Bei Verdacht und Unklarheiten Abgabe verweigern
Gefälschte Rezepte – egal ob Privat- oder Kassenrezept – dürfen prinzipiell nicht beliefert werden, weil sie keine gültige Verordnung darstellen. Das pharmazeutische Personal hat gemäß § 17 Abs. 8 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) „einem erkennbaren Arzneimittelmissbrauch in geeigneter Weise entgegenzutreten“. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch ist die Abgabe zu verweigern.
Falls du dir unsicher bist, ob es sich bei der Verordnung um eine Fälschung handelt, kannst du zuerst Rücksprache mit deinen Kolleg:innen halten. Wenn Angaben auf dem Rezept unklar sind, solltest du Rücksprache mit dem Arzt bzw. der Ärztin halten, welche/r auf dem Rezept genannt ist. Sofern deine Bedenken nicht ausgeräumt werden können, weil zum Beispiel die Praxis nicht erreichbar ist oder gar nicht existiert, gilt weiterhin: Du darfst das Rezept nicht beliefern.
Was ist, wenn sich erst zu einem späteren Zeitpunkt – nach der Abgabe – herausstellt, dass es sich um eine Fälschung handelt? Dann dürft ihr als Apotheke das Rezept gegenüber der Krankenkasse nicht abrechnen, da die Apothekenleitung sich ansonsten eines Abrechnungsbetruges schuldig machen kann.
Wie erkenne ich eine Fälschung?
Eine Fälschung ist nicht immer einfach zu erkennen. Folgende Indizien können dir bei der Unterscheidung zu helfen:
- Auf demselben Rezept werden verschiedene Schriftarten und/oder -farben genutzt.
- Verwendung unüblicher, nichtfachlicher Begriffe (zum Beispiel „Schachtel“)
- Es gibt Rechtschreib- oder Formfehler (beispielsweise bei Arzt-, Kostenträger-, Betriebsstättennummern oder beim Geburtsjahr).
Besonders achtsam solltest du auch bei hochpreisigen Arzneimitteln sein. Häufig geben die Betrüger:innen an, dass das Medikament „sofort benötigt“ wird und das zum Beispiel an einem Samstag oder Mittwochnachmittag. Also genau zu den Zeiten, wenn der Arzt bzw. die Ärztin erfahrungsgemäß schlecht zu erreichen ist.
Rezeptfälschung: Darf ich den Fall zur Polizei bringen?
Generell solltest du wissen, dass du nicht verpflichtet bist, wegen eines vorgelegten gefälschten Rezeptes Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Einbindung Dritter, also der Polizei, wird in der ApBetrO nicht gefordert. Du kannst dir merken: Wurde das Arzneimittel nicht abgegeben, darf die Apotheke potenzielle Rezeptbetrüger:innen bei der Polizei nicht melden. Denn der Apotheker bzw. die Apothekerin oder auch der/die PTA unterliegt gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) der beruflichenSchweigepflicht. Auch gefälschte oder manipulierte Daten zählen dazu.
Im Gesetzeswortlaut heißt es:
„Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
- Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, […] anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Die Schweigepflicht umfasst alle im Zusammenhang mit der Berufsausübung erlangten Informationen, auch solche, die im Zusammenhang mit einer Straftat bekannt werden. Auch die Berufsordnungen der Landesapothekerkammern verpflichten die Apotheker:innen zur Verschwiegenheit. Die Informationen dürfen nur unter Auflagen offenbart werden, beispielsweise wenn Betroffene oder gesetzliche Vertreter:innen den Apotheker bzw. die Apothekerin von der Schweigepflicht entbinden.
Gibt es Ausnahmen?
Der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAW-BW) zufolge kann es im Einzelfall straffrei sein, Anzeige zu erstatten. Hier muss allerdings abgewogen werden, wann das Persönlichkeitsrecht des Kunden bzw. der Kundin in den Hintergrund und ein anderer Faktor in den Vordergrund rückt. Das kann vorkommen, wenn Leib, Leben und Gesundheit Dritter gefährdet sein können. Beispiel: Du gibst ein Arzneimittel in falscher Dosierung oder Menge an.
„Maßgeblich wird man sich hierzu die Frage stellen müssen, ob die Erstattung einer Strafanzeige unverzichtbares Element ist, um Gefährdung Dritter auszuschließen. Wird dies bejaht, kann die Erstattung einer Anzeige durchaus berechtigt sein“, so die LAW-BW. Gut zu wissen: Die Kammern können einen bei dieser Entscheidung unterstützen. Auch der Arzt bzw. die Ärztin auf dem Rezept sollte in dem Fall informiert werden. Prinzipiell solltest du dir bewusst sein, dass genau abgewogen werden muss, welche Interessen überwiegen. Eine Anzeige sollte sich daher gut überlegt sein, denn es kann eine Freiheitsstrafe drohen.
Rezeptfälschung: Darf ich Kolleg:innen warnen?
Innerhalb des eigenen Apothekenteams können Kolleg:innen problemlos informiert werden. Doch was ist mit Kolleg:innen aus anderen Apotheken im Umkreis? Hier solltest du Acht geben: Das vorliegende potenziell gefälschte Rezept darfst du auf keinen Fall kopieren und per Post verschicken oder auch nicht digital übermitteln. Du kannst die Kolleg:innen jedoch allgemein informieren, ohne auf Details einzugehen. Beispielsweise kannst du nennen, um welches Arzneimittel es sich genau handelt und/oder woran du die Fälschung erkannt hast.