Probleme in der Rezeptur (Teil 2): Phenolische und grenzflächenaktive Stoffe

Bei der Plausibilitätsprüfung ist ausschlaggebend, ob Wirkstoffe zu den phenolischen oder grenzflächenaktiven Stoffen gehören. In beiden Fällen sind Vorgaben einzuhalten, damit die Rezeptur stabil bleibt und wirken kann.

Was ist zu beachten, wenn Probleme in der Rezeptur auftauchen? Teil 2 klärt dich über die folgenden Wirkstoffe auf.

Phenolische Stoffe können die Konservierung beeinträchtigen

Inkompatibilitäten treten bei Rezepturen häufig auf. Bei den phenolischen Stoffen kommt es beispielsweise bei folgenden Substanzen zu Wasserstoffbrückenbindungen:

Sie sind inkompatibel mit den nichtionischen Hydrogelbildnern wie Methylhydroxyethylcellulose (MHEC), Methylhydroxypropylcellulose (MHPC; auch bekannt als „Hypromellose“), Hydroxyethylcellulose (HEC) und Hydroxypropylcellulose (HPC) und polyethylenhaltigen Emulgatoren wie Polyethylenglykol (PEG), auch bekannt als Polyethylenoxid oder Macrogol.

Wenn sie gemeinsam in einer Rezeptur verarbeitet werden, konzentrieren sich die lipophilen phenolischen Stoffe im Innenbereich der O/W-Mizelle. Es befindet sich weniger Wirkstoff im wässrigen Teil der Creme. Dies kann dazu führen, dass die Konservierung beeinträchtigt wird. Beispielsweise dient Salicylsäure in mancher Rezeptur nicht nur als Wirkstoff, sondern auch als Konservierungsmittel. Die Creme kann durch den Rückzug der Salicylsäure in den ölhaltigen Teil der Zubereitung verkeimen, und die Haltbarkeit verkürzt sich drastisch.

Zum Brechen der Emulsion oder der Creme oder zum Ausflocken des Gels führt es dagegen, wenn sich zwischen der phenolischen OH-Gruppe der genannten Wirkstoffe und dem Sauerstoffatom des polyethylenhaltigen Emulgators oder dem Celluloseanteil des Gelbildners eine Wasserstoffbrücke bildet. Eine Creme oder Emulsion verändert sich ebenfalls physikalisch: sie bricht. Dabei trennen sich die vereinten Bestandteile der Emulsion (Öl und Wasser) wieder in ihre einzelnen Phasen auf. Achtung auch bei phenolischen Konservierungsmitteln – nicht nur Wirkstoffe sind betroffen (z.B. Methyl-4-hydroxybenzoat und Propyl-4 hydroxybenzoat).

Grenzflächenaktive Stoffe

Grenzflächenaktive Stoffe setzen die Oberflächen- und die Grenzflächenspannung zwischen zwei Phasen herab und fördern dadurch deren Durchmischung. Was bei Emulgatoren erwünscht ist, kann bei Wirkstoffen in einem halbfesten System dagegen Schwierigkeiten bereiten.

Zu den grenzflächenaktiven Stoffen die dir häufiger in der Rezeptur begegnen, gehören beispielsweise:

  • Ammoniumbituminosulfonat
  • Benzalkoniumchlorid
  • Lidocain
  • Polidocanol 600
  • Steinkohlenteerlösung und Steinkohlenteerspiritus

Sie sind inkompatibel mit allen W/O-Cremes und W/O-Lotionen, wenn deren Wasseranteil 20% übersteigt. Der grenzflächenaktive Stoff stört den W/O-Emulgator der Zubereitung an der Grenzfläche der Öl- und Wasserphase.  Der Wasseranteil, der sich bei W/O-Zubereitungen in der inneren Phase befindet kann so nach außen treten.

Auch mit nichtionischen polyethylenhaltigen Emulgatoren sollten grenzflächenaktive Substanzen nicht verarbeitet werden. Diese können bei gemeinsamer Verwendung Mischmizellen bilden, die einerseits den Wirkstoff an den Grenzflächen festhalten, und dieser somit nicht adäquat in die Haut penetrieren kann, und andererseits wiederum die Emulsion brechen lassen.

Was tun bei Problemen?

Was ist nun zu tun, wenn dir diese Inkompatibilitäten bei einer Rezeptur auffallen? In der Apotheke hast du die Möglichkeit, diese Probleme mit der Rezeptur intern zu besprechen. Wenn die Grundlage selbst keine arzneiliche Wirkung hat, dann dürft ihr auch ohne Rücksprache mit dem Arzt die Grundlage der Rezeptur auszutauschen.

Im Falle einer Kombination von phenolischen Stoffen mit nichtionischen Hydrogelbildnern oder polyethylenhaltigen Emulgatoren müssen diese durch eine adäquate anionische Grundlage ausgetauscht werden. Diese sind beispielsweise:

  • Anionische hydrophile Creme SR DAC
  • Carbomer Gel DAB (Wasserhaltig oder Isopropanolhaltig)
  • Carmellose-Natrium-Gel DAB
  • Hydrophile Salbe (DAB)
  • Wasserhaltige hydrophile Salbe
  • Wasserhaltiges Liniment SR DAC

Bei den grenzflächenaktiven Stoffen muss zusätzlich die Ladung im Auge behalten werden. Handelt es sich um einen kationischen Stoff so muss man eine nichtionische O/W-Creme mit Haltbarkeitsbegrenzung auf vier Wochen verwenden (z.B. Nichtionische hydrophile Creme DAB oder SR).

Bei anionischen grenzflächenaktiven Stoffen hast du mehr Möglichkeiten, nämlich:

  • W/O-Creme mit einer wasserfreien Grundlage tauschen (oder gegen eine Grundlage mit einem maximalen Wasseranteil von 20%)
  • W/O-Creme mit anionischer O/W-Creme austauschen (Wasserhaltige hydrophile Salbe oder Anionische hydrophile Creme SR DAC)
  • Nichtionische O/W-Creme wie die Nichtionische hydrophile Creme DAB/SR gegen eine anionische O/W-Creme (s.o.) austauschen

Es ist grundsätzlich sinnvoll, den Arzt über den Austausch der Grundlage zu informieren, schon um mögliche Allergien des Patienten abzufragen. Auf der Verordnung selbst solltest du handschriftlich ergänzen, dass aufgrund von Inkompatibilitäten eine andere Grundlage verwendet wurde, damit du keine Probleme mit der Abrechnung bekommst.

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