Wochenrückblick: Auszeichnung für BioNTech, AvP-Insolvenz, Restart für AstraZeneca
Uğur Şahin und Özlem Türeci sind mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden. Deutschland setzt nach einer dreitägigen Pause die Impfungen mit AstraZeneca fort. Jens Spahn sieht sich neuen Vorwürfen ausgesetzt.
Bundesverdienstkreuz für Impfstoff-Entwickler Şahin und Türeci
Große Ehre für Prof. Dr. Uğur Şahin und Dr. Özlem Türeci: Die beiden Wissenschaftler bekamen am Freitag das Bundesverdienstkreuz verliehen. Die Auszeichnung nahm Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vor. Er sprach von einer „existentiellen wissenschaftlichen Großtat“. Die BioNTech-Gründer*innen hatten im vergangenen Jahr den ersten Impfstoff gegen Covid-19 entwickelt, der in der EU zugelassen wurde. Tags zuvor bekam das Ehepaar zudem den Axel Springer Award verliehen.
Deutschland setzt Impfungen mit AstraZeneca fort
Wenige Tage nach der Entscheidung, den Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca vorerst nicht mehr zu verimpfen, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Donnerstagabend verkündet, die Impfungen wieder aufnehmen zu wollen. Noch am Freitag sollte der Impfstoff wieder zum Einsatz kommen – künftig mit einem Warnhinweis versehen. Zuvor hatte die EMA grünes Licht gegeben.
Pausiert wurden die Impfungen, da in Deutschland und mehreren europäischen Ländern Thrombosefälle aufgetreten waren, die in einigen Fällen auch zum Tod der Betroffenen führten. Die EMA nahm daraufhin am Dienstag und Mittwoch weitere Untersuchungen vor, die als positiv bewertet wurden.
Derweil gibt es gute Nachrichten vom möglicherweise nächsten Impfstoff-Kandidaten, der bald in der EU zugelassen werden könnte. Sanofi und das Biotech-Unternehmen Translate Bio starteten am Donnerstag eine klinische Phase-I/II-Studie mit dem gemeinsamen Impfstoffkandidaten MRT5500. Es handelt sich um einen mRNA-Impfstoff.
Neue Vorwürfe gegen Spahn
Kaum ein Politiker steht in Deutschland derzeit so sehr im Fokus wie Jens Spahn, dem ein generell schlechtes Krisenmanagement in der Corona-Pandemie zur Last gelegt wird. Am Mittwoch kamen neue Vorwürfe gegen ihn auf. Dabei geht es um die Masken-Verteilaktion in den Apotheken, die im Dezember begann. Knackpunkt der Kritik: Der Minister soll viel mehr Geld ausgegeben haben, als es notwendig war, wodurch sich die Apotheken „dumm und dämlich verdient“ hätten. Zudem soll er sich gegen Widerstände von Expert*innen durchgesetzt haben (mehr dazu hier).
Politik will aus AvP-Pleite lernen
Es war 2020 eines der Themen neben der Pandemie – das zwar nicht alle, aber doch viele Apotheken betraf: die Insolvenz des Rechenzentrums AvP. Rund 3000 Apotheken warten nach wie vor auf ihr Geld. Der Pharmazeutischen Zeitung zufolge haben die ausgebliebenen Zahlungen sogar in einigen Fällen zu Apothekenschließungen geführt. Es wurden weder staatliche Soforthilfen gezahlt noch ein Rettungsschirm gespannt. Zur Auswahl standen am Ende KfW-Kredite, von denen allerdings nicht alle Betroffenen profitieren konnten.
Die FDP hatte zuletzt verpflichtende Treuhandkonten ins Gespräch gebracht, um die Gelder der Apotheker vor Missmanagement wie im AvP-Fall zu schützen. Während das Bundesgesundheitsministerium zunächst ablehnend reagierte, scheint jetzt Bewegung in die Angelegenheit zu kommen. Der PZ liege ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum sogenannten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vor, der eine entsprechende Änderung des Paragrafen 300 im SGB V vorsehe. In diesem Paragrafen wird die Apothekenabrechnung grundsätzlich geregelt. Dort heißt es in Absatz 2 Satz 1, dass Apotheken die Leistungen von Rechenzentren in Anspruch nehmen können.
Dieser Satz soll erweitert werden und laut Änderungsantrag folgendermaßen lauten: „Die Apotheken […] können zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen […] Rechenzentren in Anspruch nehmen, die vereinnahmten Gelder, soweit diese zur Weiterleitung an Dritte bestimmt sind, auf offenen Treuhandkonten zu hinterlegen haben.“ Auf diese Weise sollen Apotheken und andere Leistungserbringer „die von ihnen erbrachten Leistungen bzw. abgegebenen Arzneimittel insolvenzfest die von den Kostenträgern hierfür gezahlten Vergütungen erhalten“.