Wochenrückblick: Nobelpreis 2021, Coronavirus-Impfverordnung im Oktober, Booster-Impfung

Die Preisträger:innen des Nobelpreises wurden verkündet. Es gibt neue Vergütungsregeln für COVID-19-Impfstoffe und die STIKO spricht weitere Empfehlungen bezüglich der Booster-Impfung aus. Das und mehr im Wochenrückblick.

Nobelpreis 2021: Molekularbiologen werden ausgezeichnet

Der Nobelpreis für Medizin geht in diesem Jahr an zwei Wissenschaftler – den US-Amerikaner David Julius und den in Beirut geborenen Ardem Patapoutian – für ihre Entdeckung der Rezeptoren für Temperatur und Berührung im Körper. Durch diese Erkenntnisse haben die Forscher die Antwort auf das jahrhundertealte Rätsel gefunden, wie die äußeren Reize von den Nerven in elektrische Impulse umgewandelt werden.

Auch ein deutscher Chemiker hat einen Nobelpreis erhalten – der Frankfurter und Direktor des Max-Planck-Instituts Benjamin List. Er teilt sich die Auszeichnung für die Entwicklung der asymmetrischen Organokatalyse mit dem Briten David MacMillan. Benjamin List ist der Neffe der bisher einzigen deutschen Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Volhard.

Coronavirus-Impfverordnung: Update zum 1. Oktober

Die Beschlüsse zur Coronavirus-Impfverordnung sind seit 1. Oktober wirksam: Die Apotheken dürfen zusätzlich zu Haus-, Fach- und Betriebsärzten auch Impfzentren, mobile Impfteams, den öffentlichen Gesundheitsdienst und Krankenhäuser mit COVID-19-Impfstoffen beliefern. Folgende Vergütungsregeln sind besonders relevant:

  • Für die Belieferung von Vertrags- und Privatärzt:innen gilt der Betrag von 7,58 Euro pro Vial.
  • Für Betriebsärzt:innen gibt es weiterhin die Staffelung ab dem 101. und 151. Vial von 4,92 Euro bzw. 2,52 Euro.
  • Die Regelung gilt auch für den öffentlichen Gesundheitsdienst, Impfzentren, mobile Impfteams und Krankenhäuser.

Kostenpflichtige Bürgertests – mit Ausnahmen

Ab 11. Oktober gibt es für den Großteil der Bevölkerung keine kostenlosen Corona-Testungen mehr. Ausnahmen bestehen für bestimmte Personengruppen:

  • Bis 31. Dezember 2021 alle Minderjährigen, ab 31. Dezember 2021 lediglich Minderjährige, die zum Zeitpunkt der Testung keine zwölf Jahre alt waren oder in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt wurden
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können (zum Beispiel bei Schwangeren im ersten Schwangerschaftsdrittel)
  • Stillende bis zum 10. Dezember 2021, Schwangere bis zum 31. Dezember 2021
  • Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung begeben mussten (wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist)
  • Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, bis zum 31. Dezember 2021
  • Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben

Wenn ein Anspruch auf die kostenlose Testung besteht, muss sie nachgewiesen werden – dazu wird benötigt:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Bei medizinischen Kontraindikationen: ärztliches Zeugnis
  • Bei Stillenden und Schwangeren: Mutterpass
  • Bei Studierenden: Studienbescheinigung und Impfausweis
  • Teilnehmer von klinischen Studien: Nachweis an einer Impfwirksamkeitsstudie

Booster-Impfung: Empfehlung der STIKO

Die STIKO empfiehlt Personen über 70 Jahren, sich mindestens sechs Monate nach der Grundimmunisierung ein weiteres Mal impfen zu lassen. Bei dieser Booster-Impfung soll ein mRNA-Impfstoff verwendet werden – wenn möglich, der verwendete Impfstoff der bereits bei der Grundimmunisierung verabreicht wurde.

Zudem wurden die meisten Impfdurchbrüche bei den Personen beobachtet, die mit dem Einmalimpfstoff von Janssen (Johnson & Johnson) immunisiert wurden. Laut STIKO ist er weniger wirksam gegen die Delta-Variante. Es wird zu einer zweiten Dosis mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Janssen-Impfung geraten.