Wochenrückblick 13. – 17. Juli 2020

Urteil zu Pfusch-Apotheker rechtskräftig

Die Urteilsrevision von zwölf Jahren Haft gegen den Bottroper Apotheker Peter Stadtmann ist durch den Bundesgerichtshof abgewiesen worden. Das lebenslange Berufsverbot wurde ebenfalls beibehalten. Die Haftstrafe erfolgte aufgrund des Betrugs in 59 Fällen und vorsätzlichen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) in rund 14.500 Fällen.

Hintergrund des Urteils war ein im Herbst 2016 durch zwei Angestellte der Alten Apotheke Bottrop aufgedeckter Skandal: Der Apothekeninhaber hatte abgelaufene Zytostatika sowie gestreckte und verdünnte Medikamente für seine Rezepturen verwendet. Der Schaden für die Krankenkassen wurde mit über 13 Millionen Euro beziffert.

Covid-19-Arbeitsdokumente aktualisiert

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (ABDA) überarbeitet regelmäßig ihre Fachinformationen zur Covid-19-Pandemie. Anfang Juli wurden unter anderem die Hinweise zur Tätigkeit von Schwangeren in der Apotheke, zur Aufzeichnungspflicht und Bestandsmeldung unvergällten Alkohols sowie die Empfehlungen zum Betrieb raumlufttechnischer Anlagen angepasst.

Hackerangriff beim ZL

Das ZL wurde Opfer eines auf die Apotheken-Datenbank ausgerichteten Hacker-Angriffs, der nur oberflächlich gelang. Es war in der Lage, Informationen der Attacke aufzuzeichnen und an die entsprechende Polizeidienststelle weiterzuleiten. Außerdem wurden keinerlei sensitive Informationen von den Hackern abgefangen. Die hauseigenen Sicherheitseinstellungen wurden mittlerweile auf Benutzerebene erweitert. Daher wurden die betroffenen Apotheken schriftlich gebeten, ihr bestehendes Passwort zu ändern.

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