Das Betäubungsmittelrezept – Was du wissen musst

Kommt dir diese Situation bekannt vor? Kund:innen in der Apotheke kommen zu dir mit einem Betäubungsmittelrezept, welches ihnen zuvor vom Arzt verordnet wurde. Vor der letztlichen Ausgabe, die beispielsweise Cannabisblüten beinhalten, gilt es einige Punkte und die Rechtslage zu beachten.

Weißt du über alles Bescheid und kennst dich schon bestens aus, oder wäre eine Auffrischung gut? Diese liefert AMIRA dir hier exklusiv.

Getrocknete Cannabisblüten und -extrakte können von Ärzt:innen als Rezepturarzneien auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Mit dem Rezept kommen deine Kund:innen dann zu dir in die Apotheke, um sich das Arzneimittel abzuholen.

Wichtig ist: Es gibt spezielle Vorgaben, auf die du vor der Ausgabe achten musst! Dazu zählt unter anderem, dass das Rezept innerhalb von sieben Tagen nach Ausstellung in der Apotheke eingelöst werden muss. Auch verschiedenste Angaben müssen auf diesem festgehalten werden. Kennst du diese alle spontan auswendig und kannst sie jetzt aufzählen, oder bist du dir ein wenig unsicher?

Leider kommt es in Apotheken auch immer wieder zu Betäubungsmittel-Missbrauch-Versuchen, bei welchen Kund:innen gefälschte Rezepte vorlegen, um unentdeckt, aber illegal, beispielsweise Cannabis konsumieren zu können. Ist dir so etwas schon selbst mal passiert oder hast du so eine Geschichte vielleicht schon mal von Kolleg:innen mitbekommen? Damit solche Fälle künftig nicht mehr passieren und rechtzeitig verhindert werden können, weist AMIRA dich auf verschiedenste Sicherheitsmerkmale hin, über welche die Rezepte verfügen, sodass du möglichst schnell Täter:innen entlarven kannst.

Im AMIRA-Campus findest du ein neues Modul mit erklärendem Video, um eventuelle Wissenslücken zu schließen, alles strukturiert zusammenzufassen und dir einen Überblick zu verschaffen.

Diese Infos hast du dann für die nächste Beratungssituation bereit, kannst es sinnvoll einsetzen und fühlst dich gleich sicherer!

Jetzt für dich im AMIRA-Campus.