Wochenrückblick: Neues zur Pockenimpfung, kostenlosen Bürgertests und Abrechnung pharmazeutischer Dienstleistungen
Es gibt Neuigkeiten von der STIKO hinsichtlich der Impfung gegen Affenpocken. Außerdem: Die Heilpflanze des Jahres 2023 wurde gekürt und wir haben diese Woche den bundesweiten Tag der Apotheke gefeiert.
Pharmazeutische Dienstleistungen: Neues zur Abrechnung
Das Ringen um die Pharmazeutischen Dienstleistungen und ihre Berechnung hat bald ein Ende, denn der abschließende Schiedsspruch steht kurz bevor. Inzwischen weiß man immerhin von dreien der eingereichten Dienstleistungen, dass sie vermutlich ausgewählt wurden: Einmal die Medikationsanalyse, dann die Inhaler-Schulungen und auch das Blutdruckmessen. Diese sind in den Vergütungshöhen von 90, 20 und 11,50 Euro im Gespräch. Das Honorar dafür soll aber nicht auf einmal an die ausführenden Apotheken ausgeschüttet werden, sondern die Vergütung soll vielmehr in zwei Stufen erfolgen. Im Vorfeld kann man nicht genau sagen, wie viele Apotheken die einzelnen Dienstleistungen erbringen. Wenn die Apotheken den zur Verfügung stehenden Betrag für die spezielle Dienstleistung unterschreiten oder genau erreichen, dann wird dieser in der Höhe ausgezahlt, die der Arbeitsleistung entspricht. Ist er höher, dann erhält jede Apotheke einen bestimmten Sockelbeitrag – hier wird von bis zu 1000 Euro im Quartal gesprochen – und es sollen anteilig an der Gesamtsumme Kürzungen vorgenommen werden. Komplexere Dienstleistungen wie die Medikationsanalyse sollen dabei aber voll übernommen werden, und nur einfachere Dienstleistungen wie das Blutdruckmessen sollen gekürzt werden dürfen. Wie die Vergütung dann genau aussehen wird, können wir dir vermutlich schon in der kommenden Woche genau erzählen.
Pockenimpfung zur Prävention einer Affenpocken-Infektion
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am Freitag, den 9. Juni 2022, eine Empfehlung für die Pockenimpfung gegeben. Demnach sollte eine Pockenimpfung sowohl als Postexpositionsprophylaxe als auch für besonders gefährdete Personenkreise in Betracht gezogen werden. Deutschlandweit sind inzwischen mehr als 130 Fälle bekannt geworden. Laut STIKO gehören zu den gefährdeten Personenkreisen:
• Menschen ab 18 Jahren, wenn sie engen körperlichen Kontakt zu Infizierten hatten (sexuelle Kontakte, Haushaltskontakte oder auch längerer ungeschützter Face-to-Face-Kontakt in einem Abstand von unter einem Meter)
• Laborpersonal – besonders dann, wenn es ohne Schutzausrüstung mit Proben von Infizierten zu tun hatte
• Personen mit wechselnden Sexualpartnern
Für die Grundimmunisierung werden zwei Impfstoffdosen “Imvanex” von Bavarian Nordic in einem Abstand von mehr als 28 Tagen subkutan appliziert, bei bereits gegen Pocken geimpften Personen genügt dagegen eine einmalige Impfstoffgabe.
Tag der Apotheke
Am 7. Juni 2022 wurde der Tag der Apotheke gefeiert. In diesem Jahr war es vor allem der Nachwuchsmangel bei den öffentlichen Apotheken, der durch die Medien aufgegriffen wurde. Das ZDF berichtete darüber, dass aufgrund des fehlenden Nachwuchses immer mehr Apotheken schließen müssen. Auch die wieder häufiger auftauchenden Lieferengpässe wie auch das E-Rezept waren Themen, die es in die Laienpresse geschafft haben. Hat deine Apotheke sich zum Tag der Apotheke ebenfalls etwas Besonderes einfallen lassen? Falls ja, dann sind wir daran sehr interessiert – Erzähle es uns gerne in den Kommentaren!
Wie geht es mit den kostenlosen Bürgertests weiter?
Ende Juni sollen die kostenlosen Bürgertests ganz wegfallen – die Apothekerschaft ist darüber sehr besorgt und fordert eine Fortsetzung. Die Verbandspräsidentin des LAV Baden-Württemberg, Tatjana Zambo, mahnte in einer Pressemitteilung vom 8. Juni: "Mit dem Wegfall der Bürgertests verliert das Land die effektivste Mechanik, das Infektionsgeschehen zu beobachten und frühzeitig Infektionsketten zu entdecken. Das halten wir für unvorsichtig und falsch. Die Bürgertestungen sollten nach bewährter Mechanik weiterhin angeboten und entsprechende Regelungen der Corona-Testverordnung verlängert werden.“
Rote-Hand-Brief zu Ocaliva (Obeticholsäure)
Der Hersteller von Ocaliva, die Firma Intercept Pharma International Ltd., informiert in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über eine neue Kontraindikation ihres Medikamentes. Die Anwendung von Obeticholsäure bei Patient:innen mit primärer biliärer Cholangitis (PBC) mit dekompensierter Zirrhose (einschließlich Child-Pugh-Klasse B oder C) oder einem vorherigen Dekompensationsereignis ist ab sofort kontraindiziert. Die Behandlung muss bei diesen Patient:innen ausgesetzt werden. Die Gegenanzeigen in der Fachinformation werden dahingehend aktualisiert.
Heilpflanze des Jahres 2023 gekürt
Der erste Vorsitzende des Wahlgremiums des NHV Theophrastus – Verein zur Förderung der naturgemäßen Heilweise nach Theophrastus Bombastus von Hohenheim, genannt Paracelsus e.V. – Konrad Jungnickel hat am 7. Juni das Geheimnis gelüftet: Vitis vinifera – die Weinrebe – ist die Heilpflanze des Jahres 2023. Sie wurde gewählt, da sie sich so vielfältig für die Gesundheit einsetzen lässt. Sowohl die Früchte, die Kerne und die Blätter enthielten “eine Fülle heilkräftiger Stoffe”, führte er aus. Die getrockneten roten Laubblätter werden traditionell vor allem bei Venenleiden eingesetzt, die Kerne und die Schalen der Trauben enthalten antioxidative und damit zellschützende Polyphenole.