Wochenrückblick: Neues Energiesicherungsgesetz und Drama um das „Apotheken-A“
Zum 1. September ist das Energiesicherungsgesetz mit Sparmaßnahmen in Kraft getreten. In Deutschland schwinden laut neuester Zahlen weiterhin Apotheken. Das Symbol der Apotheke, das charakteristische „A“, steht aktuell in der Kritik.
Energiesicherungsgesetz tritt in Kraft
Seit Donnerstag, den 1. September 2022, ist das Energiesicherungsgesetz der Bundesregierung in Kraft getreten. Auch für Apotheken gelten bis zum 20.02.2023 einige Energiesparmaßnahmen, denn Deutschland soll gut 20 % Energie einsparen, bezogen auf den vergangenen Winter. So sehen die Vorgaben aus, an die sich auch die Apotheken halten müssen:
- die Ladentüren dürfen nicht dauerhaft offenstehen, wenn in den Innenräumen geheizt wird – frei nach dem Motto des Handelsverbandes Deutschland: “Türen zu, Geschäft offen”
- die Leuchtreklamen in den Schaufenstern müssen zwischen 22 und 16 Uhr erlöschen - die Schaufenster selbst dürfen aber beleuchtet bleiben
- an den maximal 19 Grad in öffentlichen Gebäuden sollten sich auch Apotheken orientieren (der Gesetzgeber hat es ermöglicht, dass Arbeitgeber auch im gewerblichen Bereich rechtssicher weniger heizen dürfen)
Die Apotheken hatten in den vergangenen Coronawintern eigentlich auf Sicherheit durch Lüftung gesetzt, und die Türen, wenn es irgendwie möglich war, offengehalten. Wie sich also das Thema Energiesparen mit dem Thema Coronaschutz verträgt ist noch nicht ganz klar. Machst du dir in diesem Punkt Sorgen um die Gesundheit eurer Kunden und dir selbst? Findest du, dass diese Forderungen überzogen sind?
Immer weniger Apotheken in Deutschland
Die ABDA meldete in dieser Woche die Zahlen des ersten Halbjahres 2022 – und die sehen ernüchternd aus. Ende Juni gab es bundesweit nur noch 18.256 Apotheken, also 205 weniger als zum Ende des vergangenen Jahres. Im ersten Halbjahr 2021 stand bereits ein Minus von 162 Apotheken. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening ist der Ansicht, dass sich auch die Bundesregierung Sorgen um die Zukunft der wohnortnahen Arzneimittelversorgung machen sollte, denn: "Apotheken haben ohnehin mit der Inflation, steigenden Personalkosten und großen Nachwuchssorgen heftig zu kämpfen", so Overwiening zur dpa. Die ABDA warnt zudem vor einer weiteren Schwächung der Apotheken im Zuge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes im nächsten Jahr. Der Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht unter anderem für zwei Jahre einen höheren Abschlag bei den Honoraren für die Apotheken vor.
Jan Böhmermann mag kein “Apotheken-A”
Der Satiriker Jan Böhmermann bezeichnete das “Apotheken-A” in der vergangenen Woche als “ästhetische, gestalterische Beleidigung” und als “Nazi-Zeichen”, und forderte, es abzuschaffen. In seiner neuesten Podcast Folge von "Fest & Flauschig" erklärte Böhmermann, dass es ihm während seines Urlaubs aufgefallen sei, dass die Apotheken in fast ganz Europa ein grünes Kreuz als Logo nutzen und es das rote Apotheken-A nur in Deutschland gibt. Als er dazu recherchierte, bemerkte er, dass das rote “A” in der sogenannten Frakturschrift während der Zeit des Nationalsozialismus im Jahr 1936 eingeführt und entwickelt wurde. Zu Beginn trug das rote A noch ein Runenzeichen, das aber nach dem Kriegsende aus dem bekannten Zeichen verschwand, woraufhin ein Arzneikelch und eine Schlange hinzugefügt wurden. Was empfindest du jetzt eigentlich, wo du nun um die Entstehungsgeschichte weißt? Sollten die deutschen Apotheken ein ganz neues Logo erfinden, das grüne Kreuz der umliegenden Länder übernehmen oder beim bewährten “Apotheken-A” bleiben?
Neuer Corona-Impfstoff kommt nächste Woche
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach teilte am 29. August 2022 mit, dass bereits in den Kalenderwochen 36 und 37 in Deutschland etwa 14 Millionen Dosen des Omikron-angepassten bivalenten Impfstoffs von BioNTech/Pfizer (Comirnaty Original/Omicron BA.1) und Moderna (Spikevax Bivalent Original/Omicron BA.1) ausgeliefert werden sollen. Dieser soll durch die Arztpraxen mit der Impfstoffbestellung angefordert werden können, die bis Dienstag, 6. September 2022 (12.00 Uhr) erfolgt. Die Höchstmengen bei der Erstbestellung sind 240 Dosen des BA.1-Vakzins von BioNTech/Pfizer und 240 Dosen für den Impfstoff von Moderna. Die EMA hat sich bereits für die Zulassung der Omikron-Impfstoffe ausgesprochen, die EU-Kommission hat dieser Entscheidung zugestimmt. Beide Impfstoffe sind ausschließlich als Booster zugelassen. Zudem ist auch der Totimpfstoff “Valneva” für Personen zwischen 18 und 50 Jahren erstmalig ab der kommenden Woche bestellbar. Dieser Impfstoff ist noch nicht an die Omikron-Variante angepasst und ist zur Grundimmunisierung gedacht. Da Valneva eigentlich viel früher erwartet wurde, ist die Haltbarkeit noch bis 09/22 ausgewiesen. Sie wurde daher nach dem Überprüfen relevanter Daten vorerst um drei Monate bis Ende Dezember 2022 verlängert.
GKV-Spitzenverband fordert Steuersenkungen für Arzneimittel
Statt 19 % Mehrwertsteuer fordert der GKV-Spitzenverband, auf Arzneimittel nur noch 7 % Mehrwertsteuer zu erheben, um die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu entlasten. Es sei „notwendig, sachlich begründet und europarechtlich explizit möglich“ diese Senkung zu vollziehen, erklärte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV). Er bezeichnete es als „nicht nachzuvollziehen, warum (lebens-)notwendige Humanarzneimittel höher besteuert werden als z. B. Süßigkeiten, Katzenfutter oder Tierarzneimittel“. Er rechnete vor, dass eine solche Senkung die GKV um etwa 5 Milliarden Euro entlasten würde. Es sei an der Zeit, Bürgerinnen und Bürger angesichts drastisch gestiegener Energiepreise zu entlasten. Die Forderung nach eine Mehrwertsteuersenkung für Humanarzneimittel ist nicht neu und wurde durch den GKV-Spitzenverband bereits im April gestellt. Bislang hat sich die Bundesregierung allerdings noch nicht konstruktiv dazu geäußert.