Wochenrückblick: Weniger Fleisch bitte!?

Das E-Rezept mausert sich, hat aber noch Schwachstellen, der UN-Drogenkontrollrat rüffelt die Cannabis-Legalisierung und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung rät in ihren neuen Richtlinien zu einem Mehr an Pflanzenkost – meint aber kein Haschisch…

ABDA-Umfrage: E-Rezept nach wie vor mit Problemen

Beim E-Rezept gibt nach wie vor technische Umsetzungsprobleme, die sowohl die Patientenversorgung als auch die Arbeit der Apothekenteams beeinträchtigen. Dies geht aus einer von der ABDA beauftragten repräsentativen Umfrage hervor, deren Ergebnisse am Montag mitgeteilt wurden. Während im Dezember noch der Großteil der Arzneimittelverordnungen auf Muster-16-Formularen in die Apotheken kam, gaben bereits einen Monat später rund 40 Prozent der befragten Apotheken an, einen E-Rezept-Anteil von 51 bis 70 Prozent zu haben, und weitere 39 Prozent sogar über 70 Prozent.

Ein Hauptproblem ist, dass Patienten bereits in der Apotheke sind, das E-Rezept jedoch noch nicht vorliegt. Dies gaben 728 von 1059 befragten Inhabern und Inhaberinnen als größtes Problem an. Zurückzuführen ist dies auf die noch von vielen Arztpraxen verwendete „Stapelsignatur”, bei der E-Rezepte erst später und gebündelt für die Abgabe in der Apotheke freigegeben werden. AMIRA berichtete bereits über das Problem.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert indessen, dass E-Rezepte sofort einlösbar sein sollten. Zwischen Verschreibung in der Praxis und Einlösung in der Apotheke dürften nicht mehrere Stunden vergehen, insbesondere für gehbehinderte, pflegebedürftige und ältere Menschen sei das eine Zumutung. Der Verband rief die Politik zum Handeln auf, um die technischen Mängel zu beheben und die Standards für die Ausstellung detaillierter zu definieren.

UN-Drogenkontrollrat kritisiert Deutschland wegen Cannabis-Legalisierung

Nun hat auch der UN-Drogenkontrollrat (INCB) die deutsche Regierung wegen der Cannabislegalisierung kritisiert. Diese sei unvereinbar mit bestehenden internationalen Regelungen. Laut dem UN-Drogenübereinkommen von 1961 ist der Gebrauch von Cannabis ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt. Ein weiteres UN-Übereinkommen von 1988 schreibt vor, dass Anbau, Herstellung und Weitergabe der Droge für andere Zwecke gesetzlich verboten sein müssen. Der INCB, der in Wien ansässig ist und aus 13 Fachleuten besteht, überwacht die Einhaltung der globalen Drogenübereinkommen, zu denen sich auch Deutschland verpflichtet hat.

Angesichts des internationalen Trends zur Legalisierung von Cannabis betont das Gremium jedoch, dass die Cannabis-Freigabe völkerrechtlich nicht möglich ist. Gleichwohl könnten die Länder den Besitz und Konsum entkriminalisieren, indem sie auf Hilfe, Aufklärung und soziale Reintegration statt auf Verurteilungen und Strafen setzen. Auch die CDU/CSU warf der Bundesregierung vor, das Gesetz verstoße gegen Völker- und Europarecht. Das Bundesgesundheitsministerium derweil in Berlin, dass das Cannabis-Gesetz intensiv mit den Verfassungsressorts in der Regierung abgestimmt wurde, das Gesetz sei auch mit internationalem Recht vereinbar.

AMIRA fragt: Planmäßig soll das Gesetz am 1. April in Kraft treten. Dagegen gibt es von einigen Seiten Widerstand. Wenn ihr wetten solltet, worauf setzt ihr: Es kommt am 1. April? Oder wird es verschoben?

Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt weniger tierische Nahrungsmittel

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt in ihren neuen Richtlinien, noch mehr pflanzliche Lebensmittel zu sich zu nehmen. Es solle künftig bunt und gesund gegessen und dabei auch die Umwelt geschont werden. Das leiste eine pflanzenbetonte Ernährung.

DGE-Präsident Bernhard Watzl betonte, dass gesunde Ernährung und Umwelt gemeinsam betrachtet werden müssen. Die neuen Richtlinien der DGE berücksichtigen daher neben der Empfehlung für eine gesunde Ernährung auch Aspekte wie Nachhaltigkeit und Umweltbelastung sowie die in Deutschland üblichen Verzehrgewohnheiten.

Konkret bedeutet eine gesundheitsfördernde und ökologisch nachhaltigere Ernährung, dass mehr als drei Viertel der Nahrung aus pflanzlichen Lebensmitteln stammen sollten, während tierische Lebensmittel nur knapp ein Viertel ausmachen. Im Vergleich zu früheren Empfehlungen wurde der Anteil an tierischen Lebensmitteln reduziert. Die überarbeiteten Richtlinien sehen beispielsweise vor, täglich zwei Portionen Milch und Milchprodukte zu verzehren, eine Portion weniger als zuvor. Zudem ist es laut DGE ausreichend, wöchentlich maximal 300 Gramm Fleisch und Wurst sowie ein Ei, etwa zum Frühstück, zu essen. Beim Fisch bleibt es bei ein bis zwei Portionen pro Woche.

Besonders hervorgehoben werden Hülsenfrüchte wie Erbsen, Bohnen, Linsen sowie Nüsse. Obst und Gemüse bleiben weiterhin die mengenmäßig wichtigste Gruppe. Die Empfehlung, fünf Portionen Obst und Gemüse pro Tag zu essen, bleibt bestehen. Allerdings entfallen die ergänzenden einzelnen Portionsangaben von drei Portionen Gemüse und zwei Portionen Obst. Die neuen Richtlinien basieren auf einem neu entwickelten mathematischen Optimierungsmodell, das von Expertinnen und Experten der DGE unterstützt wurde. Diese ganzheitliche Betrachtung von Ernährung und Umwelt soll zu einer gesünderen und nachhaltigeren Lebensweise beitragen.

AMIRA empfiehlt: Zum Thema macht unsere Apothekenspitzelin in ihrer Kolumne am Sonntag so ihre Gedanken!

Neuer ABDA-TV-Spot für pharmazeutische Dienstleistungen

Die ABDA hat eine neue Kommunikationsoffensive für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) angekündigt. Geplant ist ein Werbespot im Vorabendprogramm des ZDF, der seit Donnerstag (7.3.) drei Wochen lang ausgestrahlt werden soll. Der 20-sekündige Spot erzählt die Geschichte von Anna, einer chronisch kranken Mutter, die die pDL in der Apotheke als hilfreiche Unterstützung für ihre Lebensqualität lobt. Der Spot solle meistens direkt vor den heute-Nachrichten um 19 Uhr ausgestrahlt werden.

Zusätzlich werde eine neue Internetseite eingeführt: www.pharmazeutische-dienstleistungen.de. Dort sollen Interessierte gebündelte Informationen zu den fünf pDL und deren Bedeutung für die Gesundheitsversorgung finden. Videos und Animationen sollen die pDL erklären und wie sie in der Apotheke erbracht werden. Ein Selbstcheck ermögliche es den Besuchern zu überprüfen, inwieweit sie pDL in Anspruch nehmen können. Der ABDA zufolge können Apotheken unter www.apothekenkampagne.de kostenlos Printmaterialien zu den pDL bestellen. Zur Auswahl stünden fünf Themenpakete: „Inhalation“, „Polymedikation“, „Bluthochdruck“, „Organtransplantation“ sowie „Orale Krebstherapie“. Zusätzlich sei der TV-Spot verfügbar, der mit Untertiteln in Apotheken ausgespielt werden könne.

Silomat DMP gegen Reizhusten heißt jetzt anders

Die STADA Consumer Health Deutschland GmbH hat kürzlich eine Namensänderung für ihr Arzneimittel Silomat® DMP gegen Reizhusten, 10,5 mg/Lutschpastille verkündet. Seit dem 1. März ist das Produkt unter dem neuen Namen „Silomat Hustenstiller Dextromethorphan mit Honig-Geschmack“ erhältlich. Die Namensänderung markiert eine Aktualisierung des Produkts, das weiterhin den bewährten Wirkstoff Dextromethorphan enthält. Diese Änderung betrifft insbesondere die Lutschpastillen, die eine effektive Linderung bei Reizhusten bieten. Die neuen Silomat Hustenstiller Lutschpastillen mit Honig-Geschmack enthalten 7,7 mg Dextromethorphan und sind ab sofort in 40-Stück-Packungen erhältlich.

Enalapril für die Behandlung von Herzinsuffizienz im Kindesalter

Herzinsuffizienz ist eine Erkrankung, die durch die mangelnde Kapazität des Herzens gekennzeichnet ist, den Körper ausreichend mit Blut, Sauerstoff und Nährstoffen zu versorgen. Im Kindesalter kann dies durch angeborene Herzfehler verursacht werden, was sogar Neugeborene und Kleinkinder betrifft. Neben operativen Eingriffen ist die medikamentöse Therapie wichtig.
Aqumeldi (Enalapril) ist ein ACE-Hemmer, der den Blutdruck senkt und die Blut- und Sauerstoffversorgung des Herzmuskels verbessert. Es ist für Kinder von der Geburt bis zum 17. Lebensjahr indiziert. Im Gegensatz zum Enalapril für Erwachsene ist Aqumeldi als Schmelztablette erhältlich und bietet niedrige Dosen ab 0,25 mg, was die Anwendung ab dem Säuglingsalter ermöglicht. Das Pharmaunternehmen Proveca Pharma Limited erhielt am 15.11.2023 für Aqumeldi eine Zulassung im Rahmen der Paediatric use marketing authorisation (PUMA), um pädiatrische Medikamente zu fördern und den Off-Label-Gebrauch zu reduzieren. Es ist nun auf dem europäischen Markt erhältlich.

Häufige Nebenwirkungen von Aqumeldi sind laut dem Hersteller Reizhusten, Erbrechen, Mikroalbuminurie, Hyperkaliämie, Hypotonie und lagerungsabhängiger Schwindel. Kontraindikationen sind Allergien gegen ACE-Hemmer, schwere Nierenerkrankungen, Schwangerschaft im dritten Trimenon und Angioödeme. Die Kombination von Enalapril mit Entresto birgt ein erhöhtes Risiko für Angioödeme. Ein Wechsel zwischen Enalapril und Entresto erfordert eine 36-stündige Pause.

Vetter-Pharma: Vom Apotheker zum Umsatzmilliardär

1950 pachtet der Apotheker Helmut Vetter eine Apotheke in Ravensburg, wird 1958 ihr Besitzer und gründet ein Unternehmen , das selbst keine Wirkstoffe herstellt, sich aber auf die aseptische Abfüllung flüssiger und gefriergetrockneter Medikamente in Spritzen und andere Injektionssysteme spezialisiert. In dieser Woche gab das inzwischen 6.300 Mitarbeiter starke Unternehmen Vetter-Pharma am Stammsitz Ravensburg in Oberschwaben bekannt, dass die Umsatzmarke von einer Milliarde Euro geknackt wurde.

Der Meilenstein sei früher als geplant erreicht worden, hieß es. Im abgelaufenen Geschäftsjahr stieg der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 12 Prozent auf 1,002 Milliarden Euro. Seit 2016 hat sich der Umsatz verdoppelt. Als global agierender Pharmadienstleister hat Vetter in den vergangenen Jahren erhebliche Summen in den Ausbau seiner Produktionskapazitäten investiert. Im Jahr 2023 wurden in die Standorte im Raum Bodensee-Oberschwaben, im benachbarten Rankweil in Vorarlberg sowie am US-Standort Chicago rund 225 Millionen Euro gesteckt.

AMIRA meint: Da schau her, was Apotheker so alles auf die Beine stellen…