Wochenrückblick: Erstes orales Medikament gegen Erdnussallergie, Comirnaty, Erstattung für Grippeimpfstoff

Das erste orale Arzneimittel gegen eine Erdnussallergie ist auf dem Markt. Es gibt Neuigkeiten zu Comirnaty. Die Erstattung der nicht abgegebenen Grippeimpfstoffe kann abgerechnet werden. Das und mehr im Wochenrückblick.

Grippeimpfstoff: Erstattung jetzt beantragen

Die Erstattung für den nicht abgegebenen Grippeimpfstoff der vergangenen Saison 2020/2021 kann über das Portal des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) seit Mittwoch, den 20. Oktober bis zum 30. November 2021 beantragt werden. Über ein Formular muss eine Eigenerklärung ausgefüllt werden, in der die Menge und der Preis – abzüglich der Rabatte des Großhandels oder des Herstellers – aufgelistet werden. Nach der Eingangsbestätigung des NNF wird anschließend eine Plausibilitätsüberprüfung durchgeführt und der Betrag voraussichtlich dieses Jahr erstattet. Alle Unterlagen müssen bis zum 31. Dezember 2024 für eine mögliche Einzelprüfung aufbewahrt werden.

Comirnaty: Längere Haltbarkeit & keine Verdünnung mehr

Die aktualisierte Fachinformation von Comirnaty wies bereits im September darauf hin, dass der Corona-Impfstoff länger haltbar ist. Demnach kann der Impfstoff von Pfizer – statt den bislang gültigen sechs – sogar bis zu neun Monate in der Ultratiefkühlung (-90°C bis -60°C) gelagert werden. Ab dem kommenden Jahr soll es ebenfalls eine neue Formulierung geben, die die Handhabung des Impfstoffs einfacher gestaltet: Er wird nach dem Auftauen direkt verabreicht, muss nicht mehr verdünnt und kann zudem für zehn Wochen (bisher 31 Tage) bei 2 bis 8 °C im Kühlschrank aufbewahrt werden.

Erstes orales Medikament gegen Erdnussallergie

Seit 15. Oktober gibt es das erste orale Medikament gegen eine Erdnussallergie bei Kindern und Jugendlichen. Palforzia von Aimmune Therapeutics Ireland Limited soll die Toleranz bei Allergiker:innen gegen das Erdnussprotein erhöhen.  Das entfettete Pulver aus der Erdnuss wird in Kapselform oder im Beutel (je nach Menge) angeboten, muss täglich zur gleichen Zeit mit einem Fruchtmus, Joghurt oder Milchreis (nicht mit einer Flüssigkeit!) vermengt und gegessen werden. Die Kapselhülle ist zu verwerfen. Die Therapie folgt dem Prinzip einer Desensibilisierung und darf nur angedacht werden, wenn der Patient bzw. die Patientin zusätzlich einen Adrenalin-Pen – für den Fall einer starken allergischen Reaktion – verordnet bekommt.

Neue pharmazeutische Dienstleistungen im Blick

In der „Neuen Apotheken Illustrierten“-Kolumne vom 15. Oktober hat die ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening Apothekenkund:innen über die angedachten neuen pharmazeutischen Dienstleistungen informiert. Ab Januar 2022 sollen in den Apotheken weitere pharmazeutische Angebote in den Bereichen Polymedikation, Therapietreue und Vorsorge bzw. Früherkennung erbracht werden, auf die durch das Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) ein gesetzlicher Anspruch besteht. Die Verhandlungen mit den Krankenkassen gestalten sich laut Overwiening "zäh" und sollen vor dem Schiedsgericht fortgeführt werden.

Konzernchef Oberhänsli gibt die Führung bei Zur Rose ab

Der bisherige CEO Walter Hess löst den amtierenden Chef und Mitgründer des Doc-Morris-Mutterkonzerns Zur Rose – Walter Oberhänsli – ab. Er war bisher das „Gesicht von DocMorris“ und in der Öffentlichkeit weitaus bekannter. Oberhänsli soll im kommenden Jahr Verwaltungsratspräsident werden – falls die Generalversammlung dem Personalwechsel Ende April 2022 zustimmt. Die Zur-Rose-Aktie ist zudem gesunken, da im dritten Quartal das Umsatzwachstum nicht wie prognostiziert ausfiel. Der Konzern passte daraufhin die Umsatzprognose für das Jahr 2021 an und hofft auf bessere Zahlen, wenn das E-Rezept eingeführt wird.

Präqualifikation für Trink- und Sondennahrung erforderlich

Ab Januar 2022 wird für die Apotheken, die Trink- und Sondennahrung an ihre Kund:innen abgeben, eine Präqualifikation notwendig. Wer bereits präqualifiziert ist, muss sich zunächst um keine besonderen Details kümmern. Bei Apotheken mit bevorstehender Re-Präqualifikation muss die Beantragung des neuen Bereiches beachtet werden, da sie sonst ihre Patient:innen nicht mehr zulasten der GKV weiterversorgen können. Folgende Anforderungen sind für eine erfolgreiche Erteilung erforderlich:

  • Approbierte, PTA oder Pharmazieingenieure müssen die fachliche Leitung übernehmen,
  • es müssen Muster für interessierte Kund:innen bereitgehalten werden,
  • die Apotheke benötigt einen separaten Beratungsraum mit einer Sitzgelegenheit,
  • die sachgerechte Lagerung und
  • eine zeitnahe Versorgung sowie Beratung im häuslichen Umfeld müssen gegeben sein.