Wochenrückblick: Botendienste, Rauchverbot und Sorge um die Gesundheit
Wochenrückblick: Botendienste, Rauchverbot und Sorge um die Gesundheit Botendienste werden eher von Älteren genutzt – was auch so geplant war – die EU will Rauchen nun auch im Freien regulieren und beim Deutschen Apotheker Verband bleibt alles beim Alten – zumindest personell. Dies und mehr im Wochenrückblick.
Botendienst in der Apotheke: Wer ihn am häufigsten in Anspruch nimmt
Seit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung können Apotheken ein Honorar für Botendienste in Rechnung stellen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken wurde der Zuschlag ab dem 1. Januar 2021 dauerhaft etabliert. Ziel ist es, insbesondere ältere und vulnerable Bevölkerungsgruppen weiterhin vor Infektionen zu schützen.
Um die Nutzung des Botendienstes zu analysieren, führte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI) jüngst eine Untersuchung durch. Dabei wurden alle zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechneten Rezepte mit Botendienst-Honorar im Zeitraum von Januar bis Juni 2024 ausgewertet. Die Ergebnisse zeigen: Der Anteil der Botendienstbelieferungen bei Fertigarzneimittelrezepten betrug im ersten Halbjahr 2024 etwa 5,4 % für Personen ab 65 Jahren. Für Personen unter 65 lag der Anteil bei 2,7 %. Dies verdeutlicht, dass insbesondere ältere Menschen den Botendienst häufiger in Anspruch nehmen, was dafür spricht, dass die Ziele der Regelung erreicht werden.
Fristverlängerung für die Erstattung von Wundbehandlungsprodukten
Die Übergangsfrist zur Erstattung von „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ ohne Nachweis eines speziellen Nutzens wurde bis zum 2. März 2025 verlängert. Ursprünglich sollte die Frist in dieser Woche enden. Die Ausdehnung ermöglicht Herstellern, die erforderlichen Nachweise für eine Erstattung durch die GKV beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) einzureichen. Ohne diese Nachweise droht der Ausschluss aus der GKV-Erstattung.
Die Entscheidung fiel nach einer Einigung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich zuvor für eine Verlängerung starkgemacht, nachdem eine geplante gesetzliche Regelung wegen des Koalitionsbruchs der Ampelregierung gescheitert war. Hersteller hatten vorsorglich Produkte umgemeldet, wodurch etwa 300 Produkte im ABDA-Artikelstamm als nicht erstattungsfähig gelistet sind. Apotheken sind nicht verpflichtet, die korrekte Meldung zu prüfen. Anpassungen im Artikelstamm werden beim nächsten Update erwartet. „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ wirken aktiv auf die Heilung ein und wurden per Änderung der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) 2020 von Verbandmitteln abgegrenzt.
Nichts Neues an der DAV-Spitze
Dr. Hans-Peter Hubmann wurde am Donnerstag mit großer Mehrheit für eine zweite Amtszeit als Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV) bestätigt. Der 60-jährige Apotheker aus Kulmbach wird das Amt ab 2025 weitere vier Jahre ausüben. Hubmann ist seit 2008 Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbands und seit 2013 im DAV-Vorstand tätig. Als Stellvertretende Vorsitzende wurde Anke Rüdinger aus Berlin wiedergewählt. Die 59-Jährige ist seit 2019 Vorsitzende des Berliner Apotheker Vereins und seit 2021 im Geschäftsführenden DAV-Vorstand aktiv.
Der DAV vertritt die wirtschaftlichen Interessen von über 90 % der deutschen Apothekeninhaber. Hubmann wies auf die Notwendigkeit politischer Maßnahmen zur Sicherung der Apothekenversorgung hin und forderte ein angemessenes Apothekenhonorar. Rüdinger hob die Herausforderungen durch die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) hervor und unterstrich die herausragende Rolle der Apotheken als zentrale Anlaufstelle im Gesundheitswesen.
Neben Hubmann und Rüdinger wurden Jan-Niklas Francke, Thomas Dittrich und Thomas Preis in den DAV-Vorstand gewählt. Alle fünf Mitglieder sind auch Vorsitzende ihrer jeweiligen Landesapothekerverbände.
EU-Parlament ringt um Rauchverbote im Freien - Experten sehen Chancen für Präventionsarbeit
Das EU-Parlament konnte sich nicht auf eine gemeinsame Position zu möglichen Rauchverboten im Freien einigen. Demnächst steht jedoch eine Entscheidung über eine Empfehlung der EU-Kommission an, die rauchfreie Zonen auf öffentliche Bereiche wie Spielplätze, Freizeitparks und Bahnhöfe ausweiten würde. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) unterstützt solche Maßnahmen. Nach Einschätzung von Katrin Schaller von der DKFZ-Stabsstelle Krebsprävention könnten Rauchverbote im Freien die gesellschaftliche Akzeptanz des Rauchens weiter senken und besonders Jugendliche vom Raucheinstieg abhalten. Dies zeigten bereits die Erfahrungen mit den Nichtraucherschutzgesetzen in Deutschland: Eine Studie ergab, dass die eingeführten Verbote für fast ein Drittel der ehemaligen Raucher hilfreich waren, nicht rückfällig zu werden.
Während einige Länder wie Australien und Spanien bereits weitreichende Rauchverbote im Freien umgesetzt haben, hinke Deutschland bei der Tabakkontrolle hinterher. Das DKFZ plädiert für umfassende Schutzmaßnahmen, die auch E-Zigaretten und Außenbereiche einschließen. Der aktuelle EU-Vorschlag ist allerdings nur eine unverbindliche Empfehlung, da die Gesundheitspolitik in der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten liegt.
Wie siehst du die Sache: Ist ein Rauchverbot im Freien erforderlich oder geht das zu weit?
Deutsche so besorgt um ihre Gesundheit wie seit 15 Jahren nicht
Die Ängste der Deutschen vor schweren Erkrankungen haben einen neuen Höchststand erreicht, wie eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag der DAK-Gesundheit zeigt. Besonders die Furcht vor Krebs (73 Prozent), Demenz (55 Prozent) und Schlaganfall (52 Prozent) hat im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen. Alarmierend ist vor allem die Situation junger Menschen zwischen 14 und 29 Jahren: Mehr als die Hälfte von ihnen fürchtet sich vor psychischen Erkrankungen wie Depression oder Burn-out. DAK-Vorstandschef Andreas Storm führt dies auf wachsenden Leistungsdruck, soziale Medien und die anhaltenden globalen Krisen zurück. Im Gegensatz dazu sorgen sich nur 19 Prozent der über 60-Jährigen um ihre psychische Gesundheit. Bemerkenswert ist der starke Rückgang der Corona-Ängste: Nur noch 10 Prozent der Befragten fürchten sich vor einer COVID-19-Erkrankung - ein deutlicher Rückgang gegenüber den 37 Prozent zu Pandemiebeginn 2020. Trotz der gestiegenen Gesundheitssorgen schätzen 87 Prozent der Deutschen ihren eigenen Gesundheitszustand als gut oder sehr gut ein, und die Teilnahme an Krebsvorsorgeuntersuchungen ist auf 62 Prozent gestiegen.
Studie kritisiert Selbstzahler-Leistungen beim Arzt - Milliardenumsatz trotz fraglichen Nutzens
Eine neue Forsa-Studie im Auftrag des Medizinischen Dienstes (MD) deckt kritische Aspekte bei ärztlichen Selbstzahler-Leistungen (IGeL) auf. Die Deutschen geben jährlich etwa 2,4 Milliarden Euro für diese zusätzlichen Untersuchungen aus, obwohl deren medizinischer Nutzen oft nicht nachgewiesen ist, warnt MD-Vorsitzender Stefan Gronemeyer. Besonders problematisch sind laut der Studie die am häufigsten gebuchten Leistungen: Ultraschall-Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung bei Frauen, Glaukom-Früherkennung und PSA-Tests bei Männern. Bei diesen Untersuchungen überwiegen nach Experteneinschätzung die Risiken durch Fehldiagnosen und unnötige Behandlungen den potentiellen Nutzen.
Die Kritik wird durch mangelnde Aufklärung verschärft: Nur jeder vierte Patient fühlt sich ausreichend über die angebotenen Leistungen informiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb standardisierte Informationsblätter, die Patientenschützer plädieren für eine verpflichtende Bedenkzeit von 14 Tagen. Die AOK moniert zudem, dass diese Zusatzangebote zu längeren Wartezeiten in der regulären Versorgung führen könnten, nach dem Motto: Wenn Ärzte sich ausführlich IGeL-Untersuchungen widmen, fehle die Zeit für die vertragsärztlichen Leistungen.
Probleme bei der Herstellung von Amoxicillin-Suspensionen - AMK warnt vor Dosierungsrisiken
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) berichtet über gehäufte Schwierigkeiten bei der Zubereitung von Amoxicillin Micro Labs 500 mg/5 ml Suspensionen im Jahr 2024. Zwischen Mai und November wurden zehn Fälle dokumentiert, bei denen sich auch nach intensiver Bearbeitung Klumpen und Sedimente in der Suspension bildeten. Untersuchungen des Zentrallabors bestätigten das Problem: Direkt nach der Herstellung wurden bis zu 1,6 cm große Agglomerate festgestellt, die sich erst nach drei Tagen vollständig auflösten. In drei dokumentierten Fällen kam es bereits zu Verzögerungen der antibiotischen Therapie. Wurden die Flaschen im Kühlschrank gelagert, lösten sich die Klumpen nach wenigen Stunden auf. Der Hersteller verweist zwar auf die kleine Öffnung der Dosierspritze als Sicherheitsmerkmal gegen Überdosierung, prüft aber nun den Einsatz alternativer Flaschen für eine bessere Durchmischung. Die AMK empfiehlt Apotheken, Patienten bei der Zubereitung zu unterstützen und die Suspension zunächst für drei Stunden im Kühlschrank zu lagern, um die Auflösung eventuell entstandener Klumpen zu fördern.