Welche Tierarzneimittel müssen wie dokumentiert werden? – eine Anleitung

Arzneimittel für Tiere machen einen sehr kleinen Teil der verschreibungs- und apothekenpflichtigen Produkte aus, denn in Deutschland sind nur etwa 2.000 Präparate auf dem Markt. Wie sieht die korrekte Dokumentation aus?

Wie sieht eine komplette Dokumentation aus, die der Überprüfung eines Pharmazierates bzw. einer Pharmazierätin standhält? Es sind verschiedene Aspekte zu beachten: Ob die Tiere zur Nahrungsmittelgewinnung dienen oder Haustiere sind, ob sie an einen Tierarzt bzw. eine Tierärztin oder den Halter abgegeben werden und ob es sich um spezielle Tierarzneimittel oder um verschreibungspflichtige, am Menschen zugelassene Präparate handelt. Die folgenden Tabellen geben dir einen Überblick.

Dokumentation verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Rx-AM)

Dokumentation apothekenpflichtiger Arzneimittel (AM)

Die Wareneingangsdokumentation umfasst den Namen und die Anschrift des Lieferanten sowie die Art und die Menge des Arzneimittels samt Chargenbezeichnung. Auf der Rezeptkopie muss der Name und die Anschrift des Tierhalters und des verschreibenden Tierarztes bzw. der Tierärztin sowie das Abgabedatum leserlich sein. Die Dokumentationen der Vorgänge müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Wichtig: Rezepte von Tierärzt:innen aus dem Ausland dürfen nicht beliefert werden.

Betäubungsmittel für die Anwendung bei Tieren

Auch Betäubungsmittel (BtM) dürfen auf BtM-Rezept für Tiere ausgestellt und abgegeben werden. Eine Auflistung der BtM mit den dazugehörigen Höchstmengen sind in § 4 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) geregelt. Dabei sind die Wirkstoffe Alfentanil, Cocain, Etorphin, Fentanyl, Pentobarbital, Remifentanil und Sufentanil nur für den Praxisbedarf verordnungsfähig. Diamorphin, Dronabinol, Fenetyllin, ­Levacetylmethadol, Methadon, Methylphenidat, Naloxon, Oxycodon, Schlafmohn und Secobarbital darfst du dagegen auch auf BtM-Rezept nicht abgeben.

In der Apotheke müssen alle Warenein- und -ausgänge von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln jährlich dokumentiert und dabei die Bestände überprüft werden.