Alkoholberechnung in der Apotheke – Teil 1: die Verdünnung

<p>Die Berechnung von Alkoholverdünnungen ist in der Apotheke immens wichtig. Nicht nur bei der aktuell relevanten Herstellung von Desinfektionsmitteln, sondern auch bei der Bereitung von Rezepturen.</p>

Für alle, die nicht täglich mit Alkohollösungen umgehen müssen, ist das regelmäßige Auffrischen der korrekten Berechnung empfehlenswert. Wenn ein Rezepturarzneimittel eingenommen oder es als Gurgellösung verwendet werden soll, musst du auf dem Etikett die enthaltene Alkoholmenge in Volumenprozent angeben. Auch dafür musst du den Gehalt bestimmen können.

Rechenbeispiel zur Alkoholverdünnung

Es soll ein Ethacridinlactat-Rachenspray hergestellt werden.

  • Ethacridinlactat              0,085 g
  • Pfefferminzöl                    0,04 g
  • Krauseminzöl                    0,02 g
  • Polysorbat 80                    0,25 g
  • Ethanol 90% (V/V)          12,50 g
  • Gereinigtes Wasser ad 125,00 g

Dosierung: 3 x täglich zwei Sprühstöße (1 Hub entspricht 0,5 ml)

Zur Verfügung steht Ethanol 96 % (V/V), das auf 90 % (V/V) verdünnt werden muss. Es hilft entweder einen Blick in das NRF (Neues Rezeptur-Formularium) zu werfen oder der zweite Weg: die Eigenberechnung. Die nachstehende Eselsbrücke hilft dir, die Formel im Gedächtnis zu behalten.

(Arzt x Arzt) : Apotheker = benötigte Menge

Die Menge des benötigten Ethanols lautet wie folgt:

(Menge des gewünschten Ethanols x der Konzentration des gewünschten Ethanols) : Konzentration des vorrätigen Ethanols

Der einzige Nachteil: Diese Rechnung wird mit Masseprozent (m/m) und nicht mit Volumenprozent (V/V) durchgeführt. Das Volumen von Ethanol-Wasser-Gemischen ist aufgrund der beim Mischen auftretenden Volumenkontraktion geringer als die Summe beider Einzelvolumina. Daher ist es eigentlich genauer, nach Massenkonzentration zu mischen.

Die dafür benötigten Werte schlägst du vorher beispielsweise in der Ethanoltabelle des Pharmazeutischen Arzneibuches nach. Dort sind die Dichten sowohl nach Volumen- als auch nach Massenprozenten aufgeführt und können sehr leicht verglichen werden.

Folgende Werte finden sich dort für unser Rechenbeispiel:

Ethanol 96 % (V/V) entspricht 93,8 % (m/m)

Ethanol 90% (V/V) entspricht 85,6 % (m/m)

Die Rechnung sieht somit folgendermaßen aus:

(12,5 x 85,6) : 93,8 = 11,40 g

Die Menge aus dem Ergebnis musst du mit gereinigtem Wasser auf 12,5 g ergänzen. Da die Rezeptur aber ohnehin Wasser enthält, wird sie nach dem Einwiegen aller benötigten Substanzen mit 125 g Wasser ad aufgefüllt. Abschließend muss 11,4 g Ethanol 96% (V/V) eingewogen werden.

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