Wochenrückblick: Cannabis-Aus in der GKV, neue Leitlinie und Covid-19-News

Neue GKV-Regeln für Cannabis und Homöopathie, eine Leitlinie fürs Medikationsmanagement, Fortschritte bei Ensitrelvir und Streit um Rx-Zuzahlungen: Das bewegte diese Woche die Apotheken- und Pharmawelt.

GKV-Leistungen bei Cannabis und Homöopathie deutlich eingeschränkt 

Seit dem 30. Juli gelten neue gesetzliche Vorgaben für die Versorgung gesetzlich Versicherter mit Cannabisarzneimitteln sowie homöopathischen und anthroposophischen Präparaten. Durch die Neufassung des § 31 Abs. 6 SGB V entfällt der Leistungsanspruch der GKV für Cannabisblüten. Erstattungsfähig bleiben künftig nur noch Cannabisextrakte in standardisierter Qualität sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für vor dem Stichtag ausgestellte, aber erst danach eingelöste Verordnungen fehlt eine Übergangsregelung, weshalb bei der Abgabe von Cannabisblüten zulasten der GKV ein Retaxationsrisiko besteht, wie die ABDA berichtet.  

Ebenfalls ausgeschlossen von der Verordnungsfähigkeit zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung sind seit dem 30. Juli homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Apotheken können entsprechende Rezepte nicht mehr mit den Krankenkassen abrechnen; eine Versorgung ist nur noch auf Privatrezept als Selbstzahlerleistung möglich. Unberührt bleiben zugelassene pflanzliche Arzneimittel der evidenzbasierten Medizin, für die die bisherigen Verordnungsregelungen weiterhin gelten. 

EMA empfiehlt Zulassung von Ensitrelvir zur Covid-19-Postexpositionsprophylaxe 

Für das antivirale Arzneimittel Ensitrelvir (Zokovea®) rückt die EU-Zulassung näher: Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA hat eine positive Empfehlung ausgesprochen. Der 3CL-Proteasehemmer, der anders als Paxlovid® keinen Ritonavir-Booster benötigt, soll ab zwölf Jahren zur Postexpositionsprophylaxe von Covid-19 eingesetzt werden. In einer placebokontrollierten Studie senkte Ensitrelvir das Risiko für eine symptomatische Covid-19-Erkrankung bei Haushaltskontakten infizierter Personen, wenn die Behandlung innerhalb von 72 Stunden nach Symptombeginn des Indexpatienten erfolgte. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung liegt nun bei der EU-Kommission. 

Erste BAK-Leitlinie definiert Standards für kontinuierliches Medikationsmanagement 

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat erstmals eine Leitlinie zum kontinuierlichen Medikationsmanagement verabschiedet. Ziel ist es, die Arzneimitteltherapie von Patientinnen und Patienten langfristig zu begleiten und zu optimieren. Dabei erfassen Apothekerinnen und Apotheker die vollständige Medikation einschließlich der Selbstmedikation, identifizieren arzneimittelbezogene Probleme und verfolgen diese fortlaufend nach. Nach Angaben der BAK basiert die Leitlinie auf den Erfahrungen des Modellprojekts ARMIN, das eine verbesserte Versorgung durch klar definierte Zuständigkeiten von Ärzteschaft und Apothekerschaft gezeigt habe. 

Die Leitlinie konzentriert sich auf die pharmazeutischen Aufgaben und betont zugleich die ärztliche Therapiehoheit. Zu den zentralen Zielen zählen eine stärkere Einbindung der Patientinnen und Patienten, die Förderung der Therapietreue sowie die nachhaltige Reduzierung arzneimittelbezogener Probleme. Die BAK fordert zudem bessere digitale Schnittstellen: Apothekerliche Hinweise und Vorschläge sollen künftig im elektronischen Medikationsplan dokumentiert und über die elektronische Patientenakte einfacher mit Arztpraxen geteilt werden können. Das Medikationsmanagement baut auf der bereits etablierten Medikationsanalyse im Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistung „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ auf. 

Union fordert Lösung für drohenden Rx-Boni-Streit 

Die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossene Erhöhung der Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel um 50 Prozent sorgt für neue Diskussionen im Apothekenmarkt. Nach Informationen der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) werben erste Versandapotheken bereits damit, Kundinnen und Kunden die höhere Zuzahlung ganz oder teilweise zu erlassen. Der CSU-Gesundheitspolitiker und Unions-Apothekenberichterstatter Stephan Pilsinger sieht darin einen Wettbewerbsnachteil für Vor-Ort-Apotheken und fordert das Bundesgesundheitsministerium zum Handeln auf. 

Hintergrund ist die Anhebung der gesetzlichen Zuzahlung von bislang 5 bis 10 Euro auf künftig 7,50 bis 15 Euro. Während Versandapotheken mit entsprechenden Rabatten werben können, sehen viele Präsenzapotheken darin eine Verzerrung des Wettbewerbs. Laut PZ richtet sich der Blick nun auf das Bundesgesundheitsministerium, das eine rechtssichere Lösung für das entstehende Zuzahlungs- und Bonusproblem finden soll. 

„Pharmazie des Lebens“ macht pharmazeutische Innovationen sichtbar 

Mit der neuen Online-Plattform „Pharmazie des Lebens“ will die Landesapothekerkammer Thüringen die Bedeutung der Pharmazie für den Alltag stärker ins Bewusstsein rücken. Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Thüringer Apothekerkammergesetzes präsentiert das Portal pharmazeutische Errungenschaften sowie die Geschichten hinter wissenschaftlichen Entwicklungen und Alltagsprodukten. Der digitale Rundgang umfasst Beiträge von A bis Z, die sich nach Themen und Regionen durchsuchen lassen. Ziel des Projekts ist es, die Pharmazie nicht nur als Arzneimittelversorgung, sondern auch als treibende Kraft für Wissenschaft, Innovation und moderne Gesundheitsversorgung sichtbar zu machen.