Neuer Tarifvertrag: Mehr Gehalt für Apothekenangestellte
Der neu ausgehandelte Gehaltstarifvertrag wurde kürzlich bekanntgegeben. Demnach gibt es für Apothekenangestellten 200 bis 225 Euro monatlich mehr Gehalt. Details zu den einzelnen Berufsgruppen findest du hier.
Das Jahr 2022 startet für die Apothekenmitarbeiter:innen laut dem Vorstand der Apothekengewerkschaft Adexa Andreas May mit „einer ordentlichen Schippe obendrauf“. Die Rede ist aber diesmal nicht von Mehrbelastung und Mehrarbeit, sondern von einem Gehaltsplus. Für PTA und Apotheker:innen gibt es 200 Euro mehr und für PKA sogar 225 Euro. Eine weitere Steigerung mit 3 Prozent erfolgt zum 1. Januar 2023. Darauf haben sich die ADEXA und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker (ADA) geeinigt. Die Tariferhöhung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2022 in Kraft.
Die neuen Gehaltstarifverträge gelten in allen Kammerbezirken bis auf Sachsen und Nordrhein. Der sächsische Apothekerverband ist nicht Mitglied des ADA und in Nordrein wird gesondert verhandelt. Der Arbeitgeber muss sich nur dann an die Tariferhöhung halten, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Mitglied in der jeweiligen Tariforganisation (also ADEXA und ADA) sind.
Mehr Geld wegen Erhöhung des Mindestlohns
Ausschlaggebend für die Gehaltserhöhungen sind wohl zum einen der bundesweit herrschende Fachkräftemangel, sowie die Pläne der neuen Bundesregierung den Mindestlohn auf 12,00 Euro zu erhöhen. Man wolle „mit guten Tarifverträgen die öffentliche Apotheke als Arbeitsplatz attraktiver machen“ und die „wachsende Abwanderung aus den Vor-Ort-Apotehken aufhalten“, sagen die Adexa Vorstände Tanja Kratt und Andreas May.
Mit der deutlichen Anhebung der Gehälter erhoffen sich beide Verbände außerdem eine Steigerung der Attraktivität von Apothekenberufen. Es soll auch ein Signal sein, das den Mitarbeiter:innen zeigt, dass ihr außergewöhnlich hohes Engagement innerhalb der Pandemiezeit von Arbeitgeberseite deutlich gesehen wurde und auch honoriert wird.
Das verdienen PTA jetzt
Konkret bedeutet das für eine PTA im ersten und zweiten Berufsjahr, die bisher bei 40 Stunden pro Woche ein Bruttomonatsgehalt von 2.149 Euro hatte, dass ab 01.01.2022 jeden Monat 2.349 € auf dem Konto eingehen und ab 01.01.203 sogar 2.419 Euro. Das entspricht einem Stundenlohn von 13,58 Euro (bzw. 13,98 Euro ab 2023).
In der höchsten Berufsjahresgruppe – also ab dem 15. Berufsjahr – erhöht sich bei Vollzeitarbeit der Bruttomonatslohn von 2.783 Euro auf 2.983 Euro. Ab dem 01.01.2023 wird erstmalig auch die 3000-Euro-Marke überschritten, sodass dann erstmals mehr als 3000 Euro auf dem Gehaltszettel stehen werden (3.072 Euro). Hier steigt der Stundenlohn von 17,24 auf 17,76 Euro an. Auch die Ausbildungsvergütung für PTA steigt ab dem 01. Januar 2022 auf 770 Euro und ab dem 01. Januar 2023 auf 793 Euro.
So sieht es bei den PKA und Approbierten aus
Bisher lag das Gehalt von PKA nach dreijähriger Berufsausbildung in den ersten drei Berufsjahresgruppen (also 1. bis 9. Berufsjahr) unterhalb des zukünftigen Mindestlohns. Daher musste ihr Lohn erhöht werden. Dies machte dann auch die Anpassung der Löhne von PTA und Apotheker:innen notwendig, um das Gehaltsgefüge innerhalb der Apotheke beizubehalten. Daher erfolgte die Anpassung der Löhne um einen Sockelbetrag von pauschale 200 Euro. Hieraus ergibt sich für PKA eine prozentuale Erhöhung im zweistelligen Bereich, für PTA um circa 7 Prozent und für Apotheker:innen um ca. 4,6 Prozent in der höchsten Berufsjahresgruppe.
Alle Berufsgruppen in der Apotheke – damit auch Pharmazieingenieur:innen, Apotheker- und Apotheken-Assistent:innen sowie Pharmazeut:innen im Praktikum und PKA in Ausbildung – erhalten mehr Gehalt. Den Gehaltstarifvertrag findest du hier.