Digitalisierung erreicht auch die Beipackzettel

Es ist nicht nur eine Kunst, sie (richtig) zu falten, sondern oft auch sie zu lesen und richtig zu verstehen, nicht nur für Personen mit Sehschwächen: die Beipackzettel der Medikamente.

Viele Menschen sind zwar mit der Papierform vertraut, doch die Nachfrage nach einer digitalen Variante wächst. Viele Pharmaunternehmen stellen zwar bereits heute Gebrauchsinformationen online zur Verfügung, doch eine zentrale Datenbank, über die die Beipackzettel über eine einzige Website abrufbar sind, fehlte bislang. Eine Initiative will das nun ändern.  

Digitale Packungsbeilage als Ergänzung Die Digitalisierung, die mit Neuerungen wie dem E-Rezept oder der Telematikinfrastruktur (TI) nach und nach das Apothekenwesen durchdringt, macht auch vor ihm keinen Halt: dem Beipackzettel. Auf den ersten Blick scheint das aber mehr Vorteile mit sich zu bringen als Nachteile. Zumal die klassische, gedruckte Packungsbeilage nicht verschwindet, sondern künftig zusätzlich auch in digitaler Form zugänglich ist. Verantwortlich dafür ist die Initiative „Gebrauchsinformation 4.0“, wohinter ein Konsortium aus Industrie, Behörden, Verbänden und Patienten steht. Auch die ABDA sowie der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) wirken mit. Unter www.gebrauchsinformation4-0.de sind derzeit etwa 6000 Beipackzettel digitalisiert abrufbar. Diese Zahl soll sich nach und nach erhöhen. Auch eine kostenlose App („GI 4.0“) steht bereits zur Verfügung.Per Scan: App ermöglicht noch schnellere Suche Es gibt ein Suchfeld, in das man den Namen des Medikaments oder die Pharmazentralnummer (PZN) einträgt. Sollte die Gebrauchsinformation bereits hinterlegt sein, greift die Autovervollständigung, das heißt, im Feld erscheint automatisch das möglicherweise vom Nutzer gesuchte Medikament. Über die App gibt es auch eine Scan-Funktion. Nicht nur deswegen können die Seite und die App durchaus als nutzerfreundlich bezeichnet werden. Nachdem die gewünschte Information aufgerufen wird, kann der Nutzer die Schriftgröße variieren, Abbildungen vergrößern oder nach Schlagwörtern suchen. Außerdem lassen sich die Informationen auch abspeichern oder drucken.

Anforderungen an Packungsbeilagen Welche Informationen in eine Packungsbeilage gehören, ist aber weiter unabhängig davon, ob sie dem Medikament beiliegt oder digitalisiert wurde. Festgelegt und genau geregelt ist der Aufbau in § 11 Arzneimittelgesetz (AMG). Wichtig zu wissen: Ein Arzneimittel ohne Packungsbeilage ist nicht verkehrsfähig.

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