Wochenrückblick: ABDA kritisiert Notfallreform
Von sozial bedingten MRSA-Risiken über Kritik an der Notfallreform bis hin zu weiteren gesundheitspolitischen Debatten: Unser Wochenrückblick beleuchtet die Themen, die Apotheken und Gesundheitswesen aktuell bewegen.
Notfallreform: ABDA befürchtet Nachteile für Patient:innen und Apotheken
Die ABDA warnt vor den Folgen des vom Bundestag beschlossenen Notfallversorgungsreformgesetzes. Hintergrund ist die geplante Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte, im Rahmen von Notdiensten Arzneimittel direkt an Patientinnen und Patienten abzugeben. ABDA-Präsident Thomas Preis sieht dadurch das etablierte Vier-Augen-Prinzip aus ärztlicher Verordnung und pharmazeutischer Kontrolle gefährdet.
Die Apothekerschaft betont, dass die Apothekenpflicht ein wichtiger Baustein für die Arzneimittel- und Therapiesicherheit sei und die bestehenden Nacht- und Notdienste der Apotheken die Versorgung bereits flächendeckend sicherstellten.
Zudem befürchtet die ABDA wirtschaftliche Folgen für Apotheken. Wenn Notdienstrezepte künftig häufiger direkt in ärztlichen Einrichtungen eingelöst würden, könnte dies die Wirtschaftlichkeit der Apothekennotdienste schwächen und langfristig zu weiteren Apothekenschließungen beitragen. Mit Blick auf die anstehende Beratung im Bundesrat fordert die ABDA die Länder deshalb auf, sich für den Erhalt der Apothekenpflicht einzusetzen.
Arbeitsvertrag: WhatsApp-Kündigung zählt nicht
Eine Kündigung per WhatsApp, SMS oder E-Mail ist rechtlich unwirksam. Darauf weist die Apothekengewerkschaft ADEXA unter Verweis auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hin. Demnach kann ein Arbeitsverhältnis nur durch eine schriftliche Kündigung mit eigenhändiger Unterschrift wirksam beendet werden. Auch Fotos oder Scans eines unterschriebenen Schreibens erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht.
Wie die ADEXA berichtet, sollten Beschäftigte eine per Messenger versandte Kündigung dennoch ernst nehmen, die Nachricht dokumentieren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Zudem weist die Gewerkschaft auf die wichtige Dreiwochenfrist für eine Kündigungsschutzklage hin, die grundsätzlich erst mit dem Zugang einer schriftlichen Kündigung beginnt. Die Gerichtsentscheidung verdeutlicht, dass digitale Kommunikationswege die arbeitsrechtlichen Formvorschriften nicht ersetzen können.
Lange Nacht des Impfens geht in die vierte Runde
Am 12. November 2026 findet bundesweit erneut die „Lange Nacht des Impfens“ statt. Die Aktion bietet Impfinteressierten die Möglichkeit, sich auch nach Feierabend unkompliziert gegen Grippe und COVID-19 impfen zu lassen. Neben öffentlichen Apotheken beteiligen sich unter anderem Arztpraxen, Gesundheitsämter und arbeitsmedizinische Dienste. Organisiert wird die Aktion bereits zum vierten Mal vom Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA).
Hintergrund der Initiative ist die weiterhin zu niedrige Impfquote bei älteren Menschen: Während das Robert-Koch-Institut für Menschen ab 60 Jahren eine Grippeimpfquote von 75 Prozent empfiehlt, liegt sie derzeit deutlich darunter. Die „Lange Nacht des Impfens“ soll dazu beitragen, bestehende Impflücken zu schließen. 2025 wurden im Rahmen der Aktion nach Angaben des BVVA mehr als 15.000 Impfungen dokumentiert. Dabei stellten Apotheken erneut den größten Anteil der insgesamt 385 teilnehmenden Impfstellen.
DRK wirbt angesichts sinkender Blutreserven für Blutspenden
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ruft aktuell zur Blutspende auf. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, sind die Blutreserven in mehreren Regionen Deutschlands zuletzt spürbar zurückgegangen. Als Gründe nennen die Blutspendedienste unter anderem die erste Erkältungswelle des Herbstes sowie die Ferienzeit. Besonders in Ostdeutschland liegen die Vorräte derzeit unter dem empfohlenen Niveau, auch aus weiteren Bundesländern wird ein rückläufiges Spendenaufkommen gemeldet.
Einen bundesweiten Engpass gebe es derzeit zwar nicht, dennoch müsse einer Verknappung frühzeitig entgegengewirkt werden, so die Blutspendedienste. Das DRK appelliert daher an alle gesunden Menschen, einen Termin zur Blutspende wahrzunehmen. Hintergrund ist auch die begrenzte Haltbarkeit vieler Blutpräparate, die für Operationen, Notfälle und die Behandlung schwerer Erkrankungen kontinuierlich benötigt werden.
KV Hessen warnt vor Betrugsanrufen mit der Nummer 116117
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen warnt vor einer neuen Betrugsmasche: In den vergangenen Wochen haben sich Betrüger am Telefon als Ärzt:innen, Mitarbeitende des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes, der KV oder des Patientenservices 116117 ausgegeben, um sensible Informationen wie Bankdaten zu erfragen. Besonders tückisch: Durch sogenanntes „Call ID Spoofing“ wird die Rufnummernanzeige manipuliert, sodass auf dem Display die eigentlich vertrauenswürdige Nummer 116117 erscheint.
Die KV Hessen betont, dass Mitarbeitende des Patientenservices zu keinem Zeitpunkt Bank- oder Zahlungsdaten abfragen. Wer einen solchen Anruf erhält, sollte keine Auskünfte erteilen und das Gespräch umgehend beenden. Da sich die technische Manipulation von Rufnummern nicht verhindern lässt, rät die KV zu besonderer Wachsamkeit.
Antibiotikaresistenzen sind auch eine soziale Frage
Eine aktuelle, mit dem Zi-Wissenschaftspreis ausgezeichnete RKI-Studie zeigt, dass invasive MRSA-Infektionen in sozioökonomisch benachteiligten Regionen Deutschlands deutlich häufiger auftreten als in wohlhabenderen Gebieten. Besonders ausgeprägt ist der Zusammenhang in Großstädten sowie dünn besiedelten ländlichen Regionen. Demnach liegt die modellierte MRSA-Häufigkeit in den sozial am stärksten benachteiligten Regionen rund 4,8-mal höher als in den privilegiertesten Gebieten.
Für andere resistente Erreger wie carbapenemresistente Acinetobacter-Arten (CRA) oder Enterobacterales (CRE) ließ sich hingegen kein vergleichbarer Zusammenhang nachweisen. Die Forschenden sehen soziale und regionale Faktoren daher als wichtige Einflussgrößen bei bestimmten Antibiotikaresistenzen und plädieren für gezielt zugeschnittene Präventionsstrategien. Als mögliche Ursachen nennen sie unter anderem beengte Wohnverhältnisse, Unterschiede bei Gesundheitskompetenz und Versorgungszugang sowie in ländlichen Regionen auch die intensive Nutztierhaltung.