Wochenrückblick 31. August – 4. September 2020
Hier kommt unsere wöchentliche Auswahl der wichtigsten News aus der Apothekenwelt. Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK) verstorben Dr. Andreas Kiefer ist tot.
Der aus Mainz stammende Präsident der Bundesapothekerkammer verstarb am Mittwoch nach schwerer Krankheit im Kreise seiner Familie. Er wurde 59 Jahre alt. Die BAK, der er seit 2013 vorstand, würdigte seine Verdienste mit folgenden Worten: „Herr Dr. Kiefer hat sich mit Leidenschaft, Herzblut, mit Weitblick und Humor außerordentlich für die Belange der Apothekerinnen und Apotheker sowie des pharmazeutischen Nachwuchses zum Wohle der Aufrechterhaltung der qualifizierten, wohnortnahen Arzneimittelversorgung der Menschen in unserem Land durch die Vor-Ort-Apotheken eingesetzt. Die deutsche und insbesondere die rheinland-pfälzische Apothekerschaft verlieren mit Herrn Dr. Kiefer eine besonders herausragende und geschätzte, liebenswürdige Persönlichkeit.“Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz soll noch dieses Jahr kommen In wenigen Tagen endet die Sommerpause des Bundestags und kaum geht es wieder los, steht eine Sitzung an, die die Apothekeninhaber*innen und -mitarbeiter*innen besonders interessieren dürfte. Es geht um das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz, besser bekannt unter der Abkürzung VOASG. Die erste Beratung im Bundestag zu diesem Thema ist für den 11. September geplant. Die Fachanhörung der Verbände im Gesundheitsausschuss des Bundestags soll am 16. September folgen. Da die Bundesregierung das Gesetz bereits im Sommer 2019 verabschiedet hat, ist ein Beschluss im Bundeskabinett nicht mehr notwendig. Daher wird davon ausgegangen, dass das VOASG noch 2020 in Kraft tritt. Im Gesetz geht es unter anderem um vergütete, pharmazeutische Dienstleistungen, das Rx-Boni-Verbot im GKV-Markt und ein dauerhaftes Botendienst-Honorar. Dr. Elmar Mand und Professor Dr. Hilko Meyer sehen das Gesetz derweil kritisch und halten es für noch nicht ausgereift. Die beiden Apothekenrechtsexperten haben dazu eine ausführliche Analyse veröffentlicht.Keine Corona-Tests an Laien Apotheker*innen dürfen der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.) zufolge keine Corona-Schnelltests an Endverbraucher abgeben. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Test das Virus direkt oder Antikörper gegen eine Infektion mit COVID-19 nachweist. Die Abgabe entsprechender In-vitro-Tests sei nur an medizinische Fachkreise erlaubt. „Es ist verständlich, dass sich Bürger selbst auf eine Corona-Infektion testen wollen. Aber diese Tests sollen nach den gesetzlichen Regelungen den Fachkreisen vorbehalten bleiben. Das ist nichts, was man wie einen Schwangerschaftstest zuhause im Badezimmer machen kann“, erklärte Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA, diese Woche.„Rap-Droge“ Tilidin bei Jugendlichen sehr beliebt Viele Jugendliche hören nicht nur Deutsch-Rap, sie versuchen auch, den Lebensstil ihrer Idole zu kopieren. Dass das nicht immer eine gute Idee ist, zeigt nun das Reportage-Magazin „STRG_F“ des NDR. Demnach seien die Tilidin-Verordnungen für die 15- bis 20-Jährigen innerhalb von zwei Jahren um den Faktor 30 gestiegen. 2017 seien es noch 100.000 definierte Tagesdosen gewesen, zwei Jahre danach drei Millionen. Das Schmerzmittel gelte als Modedroge und werde missbräuchlich eingesetzt – wegen seiner euphorisierenden und angstlösenden Wirkung. Erst vor wenigen Monaten veröffentlichte der erfolgreiche Deutsch-Rapper Capital Bra einen Song, in dem es um Tilidin ging.
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