Wochenrückblick: 200 Euro Energiepauschale, Forderung nach mehr Selbstbeteiligung und schlechte Stimmen bei Apotheker:innen

Diese Woche für dich im Angebot: Umfrage der ADEXA zur Attraktivität der Arbeit in Apotheken, Energiepauschale für PTA-Schüler:innen, der Forderung nach mehr Selbstbeteiligung für gesetzlich Krankenversicherte und historisch schlechte Stimmung unter Apothekeninhaber:innen.

Energiepauschale in Höhe von 200 Euro auch für PTA-Schüler:innen

Unter der Web-Adresse www.einmalzahlung200.de lassen sich seit kurzem die Anträge für die Auszahlung der von Bund und Ländern versprochenen Energiepauschale in Höhe von einmalig 200 Euro stellen. Antragsberechtigt sind neben Studierenden Fachschülerinnen und -schüler, die “einen Bildungsgang mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses absolvieren oder einen Bildungsgang besuchen, dessen Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt (nur Fachschülerinnen und Fachschüler)”. PTA und PKA gehören nach dieser Definition dazu. Antragsberechtigt sind sie, sofern sie seit dem 1. Dezember 2022 an einer entsprechenden Ausbildungsstätte angemeldet waren und einen Wohnsitz in Deutschland besitzen. Zur Antragsstellung gehört der Identitätsnachweis, dazu benötigen Antragssteller ein Bund-ID-Konto und den Online-Ausweis, alternativ zu letzterem funktioniert auch ein ELSTER-Zertifikat. Auf der Website wird dazu geraten, diese Dinge bereits jetzt anzulegen, denn das spare Zeit und sorge dafür, dass die Pauschale ab Mitte März aufs Konto überwiesen werden könne. Das genaue Vorgehen ist unter www.einmalzahlung200.de beschrieben. AMIRA meint: Nett, dass es die Unterstützung gibt. Aber echt aufwendig das Ganze. Was das wohl an Verwaltungskosten aufwirft?

GKV: 2000 Euro Selbstbeteiligung bei selbstgewählten Risiken?

Um das Gesundheitssystem in Zukunft finanzieren zu können, schlug Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen in dieser Woche gegenüber der Bild-Zeitung für gesetzlich Krankenversicherte eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1500 bis 2000 Euro pro Jahr vor. Knapp 90 Prozent der Bevölkerung sind gesetzlich krankenversichert. Raffelhüschen warnt, das System werde sonst zu teuer, bis 2035 kämen auf die Versicherten Beiträge von 22 Prozent vom Bruttolohn zu. Aktuell liegt der Satz je nach Krankenkasse bei rund 16 Prozent. Schon in diesem Jahr müsse der Bund die gesetzlichen Kassen mit etwa 17 Milliarden Steuergeld stützen. Versicherte sollten zum Beispiel Verletzungen nach selbstgewählten Risiken komplett selbst zahlen. Dazu zählen zum Beispiel Skifahren oder auch Rauchen. Auch sollten Patient:innen in Zukunft nach Arztbesuchen eine Rechnung erhalten, welche sie an ihre Krankenkasse weitergeben sollen. Diese würden auch weiterhin einen großen Anteil der Kosten übernehmen. Die Eigenbeteiligung solle in mehreren Stufen erfolgen. Versicherten, die die Selbstbeteiligung nicht stemmen könnten, solle der Staat per Sozialausgleich unter die Arme greifen. Gesundheitsminister Lauterbach erteilte diesen per Twitter eine Absage. Grund: Wohlhabende und Bezieher hoher Einkommen könnten sich das leisten, wer wenig verdient, jedoch nicht. AMIRA fragt: Was haltet ihr von den Vorschlägen von Professor Raffelhüschen?

Berufswahl „Öffentliche Apotheke“: Was gibt den Ausschlag, was lässt sich verbessern?

Der drängenden Frage, wie man die Jobs in öffentlichen Apotheken für künftige Schulabgänger:innen attraktiver machen könnte, geht die Apothekengewerkschaft Adexa nun in einerUmfrage nach. Teilnehmer werden unter anderem dazu befragt, warum sie den Beruf gewählt haben, welche Kriterien bei der Berufswahl entscheidend waren und wie man mehr junge Menschen für den Beruf in der Apotheke begeistern könnte. Wer seine eigenen Erkenntnisse noch mitteilen möchte, muss sich sputen: Eine Teilnahme an der Umfrage ist nur noch bis einschließlich 28. Februar möglich!

 

Teure Debitcard

Die Zahlung mit Bargeld geht zurück, deshalb stellt die Geldwirtschaft um auf eine Online-freundliche Methode: Viele Banken tauschen die Girocard (bekannt als EC-Card) gegen die sogenannte Debitcard aus. Beträge, die Kunden mit ihnen bezahlen, werden direkt vom Konto abgebucht, ähnlich wie bei der Girocard. Im Gegensatz dazu eignen sich Debitkarten aber auch uneingeschränkt für den Online-Zahlungsverkehr, außerdem sind sie – da von Kreditkartenunternehmen wie Mastercard oder Visa ausgegeben – weltweit anerkannt. Das war bei der bisherigen Girocard nicht immer gegeben. 

Apotheken würden mit der zunehmenden Nutzung der neuen Karten allerdings vor ein Problem gestellt, berichtet die Pharmazeutische Zeitung. Das Problem heißt: höhere Kosten. Denn im Gegensatz zur Girocard, für die zwischen 0,2 und 0,3 Prozent des Rechnungsbetrags an Transaktionskosten fällig wurden, seien künftig Kosten von 0,7 bis 1 Prozent des Umsatzes zu erwarten. Das könne besonders bei hochpreisigen Arzneimitteln, etwa Chemotherapeutika, die auf Privatrezept verkauft würden, teuer. Die PZ rechnet vor, dass durch die Umstellung auf Debitkarten einige Tausend Euro Mehrkosten pro Jahr auf die Apotheken zukämen. Was tun, wenn man als Inhaber die Zahlung mit Debitkarten aus diesem Grund minimieren möchte? Entweder den Kauf auf Rechnung akzeptieren, was aber ein hohes Ausfallrisiko beinhalte und darum nur für Stammkunden infrage komme. Oder die private Krankenkasse per Abtretungserklärung direkt mit ins Boot holen. Ob das klappe, sei aber fraglich. AMIRA meint: Fraglich ist auch, ob die Debitcard als Zahlungsmittel in Apotheken wirklich ein Fortschritt ist.

BVDAK befürchtet “englische Verhältnisse”

Auch der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V. (BVDAK) spricht mit Verweis auf den ABDA-Klimaindex inzwischen von einer historisch schlechten Stimmung unter Apothekeninhabern. Wenn mehr als vier Fünftel (82,8 Prozent) der selbstständigen ApothekerInnen in den nächsten zwei bis drei Jahren eine negative wirtschaftliche Entwicklung erwarten, könne etwas nicht stimmen. Die miese Stimmung sei aber kein Wunder, denn ein Affront jage den nächsten. So etwa der Entwurf zum Arzneimittel-Engpassgesetz, der mit seinem Engpassausgleich (50 Cent) der bisherigen Denkweise in der Politik entspreche. Dr. Stefan Hartmann, Vorsitzender des BVDAK: „Seit 2004 wurde das Honorar nicht angepasst, jetzt auch noch um 23 Cent gekürzt. Das ist eine Unverschämtheit. Das Honorar muss auf über 10 Euro ohne Kassenabschlag angehoben werden. Daneben müssen die erleichterten Austauschregeln beibehalten werden, die Präqualifizierung und die Null-Retax-Regelung abgeschafft werden.“ Außerdem gelte es, die Notdienst-Struktur zu überarbeiten und die Investoren-getriebenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu regulieren, die zu einer enormen Kostensteigerung führten. 

„Ich habe den Eindruck, dass wir ApothekerInnen mit unseren Teams nur noch lästige Kostenverursacher sind, die ausgequetscht werden können“, sagte Hartmann. Das sei in den übrigen Bereichen des Gesundheitswesens wie etwa im Krankenhaussektor, bei der Notfallversorgung oder im Pflegebereich ganz ähnlich. „Wer es noch nicht gemerkt hat: Wir laufen in Riesenschritten auf englische Verhältnisse zu, beziehungsweise haben diese schon, merken es nur noch nicht, weil wir das als gegeben hinnehmen.“

Neuer Therapieansatz bei Psoriasis-Arthritis: Bimekizumab

Psoriasis-Arthritis (PsA) ist als eine komplexe, immunvermittelte, chronisch entzündliche Erkrankung bekannt. Betroffene klagen über Gelenkschmerzen, so wie Haut- und Nagelbefall. Das Risiko PsA zu entwickeln, steigt außerdem mit dem Schweregrad der dermalen Psoriasis. Anfangs treten meist Schuppenflechte mit Rötungen oder Juckreiz auf. Bleibt die Erkrankung unbehandelt, so verstärken sich die nach etwa sieben bis acht Jahren auftretenden Gelenkschmerzen. Daher ist eine rechtzeitige Diagnose mit Therapie umso wichtiger. Bisher wurden zur Behandlung Methrotrexat, verschiedene Biologika und Apremilast eingesetzt. Trotz dieser waren zusätzliche Behandlungsoptionen für Betroffene nötig. Ein vielversprechender Kandidat ist Bimekizumab, humanisierter monoklonaler IgG1-Antikörper, der selektiv die Interleukine IL-17A und IL-17F hemmt. Diese sind wichtige Treiber der Haut- und Gewebeentzündung so wie verantwortlich für Knochenschwund. Die Europäische Arzneimittelagentur hat den Zulassungsantrag für Bimekizumab zur Behandlung erwachsener Patient:innen angenommen. Mehrere Studien zeigten einen Rückgang der Beschwerden um mindestens 50 Prozent in Woche 16 nach Einsatz Bimekizumabs. Die Verträglichkeit ist insgesamt als akzeptabel einzustufen. Nebenwirkungen wie Durchfall, Nasopharyngitis, Kopfschmerzen und milde bis moderate Candidosen können jedoch auftreten.

Klettverschluss-Protein gegen Covid-19?

Immer noch ist der Wissenschaft nicht klar, warum einige Menschen schwerer an Covid-19 erkranken als andere. Eine mögliche Erklärung kommt jetzt von der Universität Sydney (Australien). Hier entdeckte ein Forscherteam ein Protein, welches die Ausbreitung des Virus möglicherweise hemmen und schwere Erkrankungen verhindern könnte. Dieses „LRRC15“ genannte Molekül heftet sich an Sars-CoV-2 und zieht es von den Zielzellen weg. Bei Verstorbenen wurden zwar große Mengen des Proteins in den Lungen gefunden, die Forscher vermuten aber, dass dieses zu spät hergestellt wurde. Die Forscher schätzen nun, dass eine höhere Konzentration des Proteins zu weniger schlimmen Verläufen beitragen und eine Art Immunbarriere herstellen könnte. Möglicherweise sei das Protein LRRC15 sogar bei der Herstellung neuer Medikamente hilfreich.