Wochenrückblick: Frühzeitige Impfstoff-Bestellungen, neue Arzneimittel im Dezember, Impfungen in Apotheken kommen und die neuen Corona-Beschlüsse der Woche

Ab nächster Woche können Ärzt:innen Impfstoff für Kinder bestellen, neue Arzneimittel werden eingeführt, Skepsis bei E-Rezept und die neuen Corona-Beschlüsse – unsere Themen der Woche im Rückblick.

Corona-Impfstoff rechtzeitig bestellen

Der Corona-Impfstoff Comirnaty für Kinder zwischen fünf und elf Jahren kann am 07.12. bis 12 Uhr erstmals beim Großhandel bestellt werden. Kinderarztpraxen, die das Vakzin ordern, werden vermutlich erst am 20.12. erstmals beliefert. Die Arztpraxen geben bei der Bestellung, wie gewohnt, die Anzahl der benötigten Impfstoffdosen mit dem Zusatz „für Kinder (5-11 Jahre) plus Impfzubehör“ an. Bei der ersten Lieferung erhalten die Praxen deutschlandweit ungefähr 2,4 Millionen Dosen des Kinderimpfstoffs. Dieser sollte ausschließlich von Vertragsärzten bestellt werden, die in ihrer Praxis Kinder versorgen und eine vollständige Durchstechflasche mit zehn Impfstoffdosen verbrauchen können. Weitere Impfstofflieferungen sollen im Januar 2022 erfolgen: Für eine Auslieferung am Montag, 10.01., sollte am Dienstag, 4.01. bis 12 Uhr bestellt werden.

Neue Arzneimittel im Dezember

Mehr als 80 neue Präparate wurden zum 1. Dezember 2021 in den deutschen Markt eingeführt. Gegen schubförmig-wiederkehrende Multiple Sklerose bei Kindern ab zehn Jahren sowie Erwachsenen gibt es nun Aubagio in der Stärke 7 mg von der Firma Sanofi-Aventis Deutschland. Zur Behandlung von schwerer Thrombozytopenie bei Erwachsenen mit chronischer Lebererkrankung, die sich invasiven Eingriffen unterziehen müssen, sind jetzt die Mulpleo 3 mg Filmtabletten der Firma Shionogi auf dem Markt. Sie enthalten je Tablette 3 mg des Thrombopoetin-Rezeptor-Agonisten Lusutrombopag. Bisher war für diese Art der Behandlung lediglich Doptelet mit dem Wirkstoff Avatrombopag zugelassen. Ebenfalls neu ist Semglee der Firma Mylan Healthcare. Hier handelt es sich um ein Insulin glargin-Biosimilar. Es kann zur Behandlung von Diabetes mellitus bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab einem Alter von zwei Jahren eingesetzt werden. Wer Metformin als Monotherapie nicht verträgt, darf sich über Steglatro der Firma MSD Sharp & Dohme freuen. Es handelt sich hier um ein neues Ertugliflozin-Monopräparat, das bei Erwachsenen mit Typ-2 Diabetes mellitus als Ergänzung zu Diät und Bewegung zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle eingesetzt werden kann. Es ist auch in Kombination mit anderen Antidiabetika einsetzbar. Eine komplette Liste der neuen Arzneimittel findest du hier.

Skepsis bei der E-Rezept-Einführung

Für Wirbel hat am 01.12. die Aussage der gematik-Gesellschafter geführt, dass sie der Einführung des E-Rezeptes am 01.01.2022 skeptisch gegenüberstehen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) sehen die bisherigen Tests in der Fokusregion Berlin-Brandenburg als „nicht aussagekräftig“, da insgesamt nur 42 Rezepte statt der geplanten 1000 Rezepte erfolgreich abgerechnet werden konnten. Ob das für die knapp 2 Millionen Rezepte die in Deutschland täglich ausgestellt werden genügt, darf zurecht angezweifelt werden. Krankenhäuser waren zudem bei den bisherigen Tests noch gar nicht mit eingebunden.

Corona-Impfungen in Apotheken kommen

Bund und Länder wollen bis zum Jahresende noch 30 Millionen Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen erreichen. So, dass jetzt auch kurzfristig Apotheken, Pflegefachkräfte und Zahnärzte nach einer Delegation durch einen Arzt oder Ärztin in die Corona-Wiederauffrischungsimpfungen mit eingebunden werden können. Der Grund dafür ist die sehr hohe Nachfrage innerhalb der Bevölkerung, die eine schnelle Organisation und Durchführung notwendig macht. Apotheker:innen, die bereits im Rahmen von Modellprojekten zur Grippe-Impfung das Impfen erlernt haben und die in Apotheken arbeiten sowie  die notwendigen räumlichen Voraussetzungen bieten, könnten dann direkt mit dem Impfen beginnen. Bedingung hierfür:Die Details  müssten bis dahin in dem neuen Paragraphen §20b im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt sein.. Die ärztliche Delegation soll dann zum 01. Januar als Bedingung wegfallen und der genannte erweiterte Personenkreis darf dann, zusammen mit den Tierärzten, auf eigene Verantwortung und mit einer zeitlichen Befristung auf das komplette Jahr 2022 impfen. Die ABDA- und AKWL-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening forderte die Kammern auf, dass sie sofort entsprechende Fortbildungen in niederschwelliger Form anbieten sollen. Sie ist zudem dafür, dass die Delegation durch Ärzt:innen schon vor dem Januar für die Apotheken ausgesetzt werden sollte.

Weitere Bund-Länder Beschlüsse vom Donnerstag

Die Beschlüsse befassen sich größtenteils mit einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht (beispielsweise für Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser), die bald umgesetzt werden soll. Eine allgemeine Impfpflicht wird ebenso vorbereitet. Sie wird bis zum Jahresende noch durch den Ethikrat bewertet und vermutlich zum Februar 2022 in Kraft treten. Zudem wurden noch folgende Regeln verabschiedet:

  • In allen Innenräumen, in denen Menschen zusammenkommen (beispielsweise Einzelhandel, Kino, Theater, Schwimmbäder, Fitnessstudios oder Restaurants) gelten 2G- oder sogar 2G-Plus-Regeln. Ausgenommen sind nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden, sonst drohen empfindliche Strafen. Clubs oder Diskotheken werden ab einer Inzidenz von 350 geschlossen. Für private Treffen gilt ab dieser Inzidenzstufe eine Obergrenze von 50 Personen im Innenraum und 200 Personen im Freien.
  • Eine Maskenpflicht in der Schule gilt nun für alle Klassenstufen.
  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte sollen folgendermaßen verschärft werden: Zusammenkünfte mit Ungeimpften sollen auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind alle Kinder unter 14 Jahren.
  • Großveranstaltungen werden für Innenräume auf 5.000 Menschen und für Veranstaltungen im Freien auf 15.000 Menschen begrenzt. Fußballstadien dürfen nicht mehr als 50 Prozent ihrer Plätze mit Zuschauern besetzen. Es gelten dann 2G oder sogar 2G-Plus-Regelungen sowie eine allgemeine Maskenpflicht. Wenn ein Bundesland besonders stark betroffen ist, können Geisterspiele oder die Absage des Spiels die Folge sein.
  • Zu Neujahr gibt es bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird, wie im vergangenen Jahr, verboten. An Plätze an denen sich viele Menschen versammeln, gibt es zudem ein Feuerwerksverbot.
  • Das Infektionsschutzgesetz soll zudem überarbeitet werden, damit die Länder angemessene zusätzliche Maßnahmen aussprechen können, wenn es das Infektionsgeschehen verlangt – beispielsweise mit befristeten Schließungen von Gaststätten, einem Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, einer Beschränkung von Ansammlungen oder mit Einschränkungen bei Hotelübernachtungen.