Wochenrückblick: Sterbehilfe in Apotheken, Arzneimittel-Rückruf, E-Rezept
In Österreich sollen Apotheken Präparate zur Sterbehilfe abgeben können. Die E-Rezept-Kampagnenpakete sind bis zum 7. November verfügbar. Welche Arzneimittel wurden letzte Woche zurückgerufen? Das und mehr im Wochenrückblick.
Comirnaty & Spikevax: Dritte Impfung sowie Zulassung für Kinder
Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP, Committee for Medicinal Products for Human Use) der EMA hat offiziell entschieden, dass Erwachsene mit stark geschwächtem Immunsystem – deren zweite Comirnaty-Impfung länger als sechs Monate zurückliegt – eine dritte Dosis einer mRNA-Vakzine erhalten sollen. Denn viele Patient:innen mit Immundefizienz sprechen schlechter auf die COVID-19-Impfung an. Personen ab zwölf Jahren, die unter einer besonders starken Immunsuppression leiden (beispielsweise nach einer Organtransplantation), kann die dritte bereits 28 Tage nach der zweiten Dosis verabreicht werden. In den USA stimmte unterdessen das FDA-Beratergremium für eine Comirnaty-Zulassung bei Kindern zwischen fünf und zwölf Jahren. Es wird erwartet, dass es auch in Deutschland ein Votum für die Impfung von Kindern geben wird. Die EMA will bis Weihnachten darüber entscheiden. Auch Spikevax wird inzwischen von der CHMP für eine Booster-Impfung empfohlen.
Kampagnenpaket zum E-Rezept
Die „Einfach unverzichtbar.“-Kampagne der ABDA dreht sich im Herbst um das E-Rezept, das spätestens ab Januar 2022 verpflichtend eingeführt wird. Das Paket enthält drei Plakatmotive, einen Handzettel für deine Kund:innen mit Informationen zu Funktion sowie Datenverarbeitung und kann bis zum 7. November bestellt werden. Zudem kann jede Apotheke auf apothekenkampagne.de ein Team-Handout herunterladen, das die Mechanik und FAQs für Patient:innen erläutert.
Arzneimittel-Rückrufe der vergangenen Woche
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat in der vergangenen Woche folgende Arzneimittel zurückgerufen:
- EREMFAT® i. v. 600 mg 10 Durchstechflaschen, Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung – Ch.B. 001110 und 002110 – aufgrund eines teilweise abgeplatzten Glasbodens (Mittwoch, 27. Oktober 2021)
- Legapas® Tropfen, 20 und 45 ml – Ch.B. 0170 – aufgrund von Gehaltsunterschreitungen an Hydroxyanthracen-Glykosiden (Dienstag, 26. Oktober 2021)
- Pasconeural Injektopas® 1 %, 10 und 100 Ampullen – Ch.B.: 0503, 0584, 0639, 0640 – aufgrund einer Gehaltsunterschreitung von Procainhydrochlorid (Dienstag, 26. Oktober 2021)
- CoAprovel® 150 mg/12,5 mg, 28 und 98 Filmtabletten – Ch.B.: 9R2T2 – aufgrund einer Verunreinigung von irbesartanhaltigen Arzneimitteln mit Azidomethyl-Biphenyl-Tetrazol (Montag, 25. Oktober 2021)
Seit Montag, den 25. Oktober 2021, soll laut des Herstellers GlaxoSmithKline Consumer Healthcare aufgrund einer einstweiligen Verfügung die Chlorhexamed Tägliche Mundspülung nicht mehr abverkauft werden. Das Untersagen des Vertriebs – mit der PZN 16393823 – ist eine vorläufige Regelung, die noch nicht rechtskräftig ist. Daher erfolgte bislang kein offizieller Rückruf.
Gefälschte Impfpässe häufen sich
Durch den steigenden Impfdruck und den Wegfall der kostenlosen Bürgertests steigt die Bereitschaft, sich einen gefälschten Impfpass zu besorgen. In München wurde eine Apothekenangestellte und ihr Komplize von der Polizei verhaftet, die gemeinsam Hunderte gefälschte QR-Codes für digitale Corona-Impfausweise über das Internet verkauft haben sollen. Gegen den Apotheker wird kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da er nicht involviert war. Ein digitaler Code wurde illegal für 350 Euro verkauft – nur im Oktober handelten die betroffenen Personen mit über 500 Codes.
Sterbehilfe durch Apotheken
In Österreich wurde der Entwurf für das sogenannte „Sterbeverfügungsgesetz“ vorgelegt. Danach soll ab 2022 jeder unheilbar an einer tödlichen Krankheit leidende Erwachsene Beihilfe zum Suizid erhalten. Dafür muss er eine Sterbeverfügung aufsetzen und erhält nach der Aufklärung durch zwei verschiedene Ärzt:innen ein Rezept. Das tödliche Präparat soll laut Entwurf in Apotheken erhältlich sein. Die verantwortlichen Apotheker:innen sollen jedoch nicht zur Abgabe verpflichtet werden, wenn sie es ethisch nicht verantworten können. Damit das Gesetz umgesetzt werden kann, muss es im Dezember durch das Parlament beschlossen werden.