Einwaagekorrekturfaktor: Warum und wie?

Der Einwaagekorrekturfaktor begegnet uns immer wieder in der Rezeptur. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Wort? Und worauf ist bei Wirkstoffen bei der Herstellung zu achten? Wir klären auf.

Die Wirkstoffe, die du in einer Rezeptur verwendest, können von der Industrie nicht immer in 100-prozentiger Reinform bereitgestellt werden. Sie enthalten manchmal Verunreinigungen oder einen bestimmten Wasseranteil. Diese „verdünnen“ den Wirkstoff. Solche Mindergehalte sind herstellungsbedingt oft nicht zu vermeiden und in diesem Sinne auch kein Qualitätsmangel. Doch für die in der Apotheke hergestellten Individualrezepturen kann dies eine Verminderung der Qualität bedeuten, wenn die eingearbeitete Menge an Wirkstoff nicht der rezeptierten Menge entspricht. Denn ein verminderter Gehalt des Arzneistoffs in der Darreichungsform kann zu einer Beeinträchtigung der Wirksamkeit führen.

Auch das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) stellt in Ringversuchen immer wieder Mindergehalte fest. Diese kannst du in der Herstellung vermeiden, wenn du an den Einwaagekorrekturfaktor (EKF) denkst.

So berechnest du den Faktor

Um die ärztlich verordnete Menge exakt in die Rezeptur einzuarbeiten, brauchst du den EKF. Er wird nötig, wenn mehr als zwei Prozent Abweichung zur Reinsubstanz bestehen. Manche Firmen vermerken den EKF praktischerweise auf dem Analysenzertifikat, so dass er direkt übernommen werden kann. Doch du kannst den EKF auch schnell selber ausrechnen. Die Formel ist leicht zu merken:

(100% : Wirkstoffgehalt) ÷ (100% - Wassergehalt)  x 100 = Faktor (f)

Der Faktor (f) wird auf drei Nachkommastellen angegeben. Als nächsten Schritt musst du ihn einfach mit der benötigten Wirkstoffmenge multiplizieren.

Außerdem gibt es einen Einwaagekorrekturfaktorrechner von DAC/NRF. Nach dem Einloggen kannst du den Rechner (aktuell Excel-Datei) schnell und einfach im Apothekenalltag nutzen.

Krankenkassen zahlen das Mehr an Wirkstoff

Du darfst die Mehreinwaage den gesetzlichen Krankenkassen in Rechnung stellen, wenn auf dem Etikett die Soll-Menge des Wirkstoffs vermerkt ist. Ist der Gehalt mit mehr als 100 Prozent angegeben und besteht kein Trocknungsverlust, so würde ein Wert unter 1,000 bei der Rechnung herauskommen. Dieser wird jedoch nie benutzt, da nur Mindergehalte auf diese Weise ausgeglichen werden.