Wochenrückblick: Corona-Spätfolgen, Grippeimpfschutz und mehr

Kognitive Defizite durch Corona? Was beinhaltet das dritte Bevölkerungsschutzgesetz? Unser heutiger Wochenrückblick behandelt unter anderem diese Themen und mehr.

Neue Erkenntnisse zu Corona

Offenbar verursacht COVID-19 auch bei milden Verläufen kognitive Defizite bei den Erkrankten. Diese Schädigung beobachteten Forscher aus Großbritannien und den USA, nachdem sie die Testdaten von über 84.000 Probanden untersucht hatten. Bei schweren Verläufen – mit Beatmung im Krankenhaus – liegt der Rückgang der kognitiven Leistung bei etwa 8,5 Punkten auf der IQ-Skala. Es waren auch Menschen von den Beeinträchtigungen betroffen, die beinahe symptomlos waren.

Otriven 0,025 % Nasentropfen bei unter Einjährigen kontraindiziert

Um eine mögliche Fehlanwendung und Überdosierung zu vermeiden, beschränkt GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG die Anwendung von Otriven gegen Schnupfen mit 0,025 % Xylometazolin auf Kleinkinder im Alter zwischen einem und zwei Jahren. Die Anwendung bei jüngeren Kindern ist damit kontraindiziert. Voraussichtlich ab dem 09. November 2020 wird die Ware mit der neuen Altersbeschränkung und einer aktualisierten Fach- und Gebrauchsinformation eingeführt. Die ABDATA Pharma-Daten stehen den Apotheken ab dem 15. November 2020 zur Verfügung.

Grippeimpfstoff aus Frankreich

Das Paul-Ehrlich- Institut (PEI) informierte in dieser Woche darüber, dass zusätzliche Packungen von Vaxigrip Tetra 2020/2021 aus Frankreich importiert wurden. Der Impfstoff kann aufgrund der Regelung der Medizinischen Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) nach Deutschland geliefert werden. Auf der Website des PEI finden sich alle relevanten Informationen zur gegenwärtig eingeführten Charge mit der Nummer U4A261V. Die aktuellen Packungen tragen einen Aufkleber mit der neuen PZN 07752105 und sind nicht serialisiert.

Drittes Bevölkerungsschutzgesetz im Bundesrat thematisiert

Am 06. November 2020 wurde das dritte Bevölkerungsschutzgesetz im Bundesrat beraten. Als wichtigste Eckpunkte wurden folgende Punkte benannt:

  • Impfprogramme vorbereiten: Schutzimpfungen und Testungen sollen zukünftig nicht nur Versicherten, sondern auch Nichtversicherten offenstehen.
  • Laborkapazitäten ausweiten: Veterinärmedizinische Labore sollen mit eingebunden werden.
  • COVID-19--Schnelltests gesetzlich verankern: Die Medizinprodukteabgabenverordnung soll angepasst werden. Deshalb fordert die ABDA im Vorfeld, einen rechtssicheren Rahmen zu schaffen, damit Apotheken Corona-Schnelltests abgeben und durchführen dürfen.
  • Erwerbstätige Eltern unterstützen: Falls ein Kind aufgrund coronabedingter Kita- und Schulschließungen oder einer Quarantäne zuhause betreut werden muss, sollen die Eltern einen Anspruch auf eine Entschädigung bis zum 31. März 2021 erhalten.
  • Die Einreise aus Risikogebieten regeln: Wenn eine vermeidbare Reise in ein 48 Stunden vor Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet unternommen wird und anschließend die Pflicht einer Quarantäne besteht, soll die betroffene Person keine Entschädigung mehr für den durch die Quarantäne verursachten Verdienstausfall erhalten. Es soll eine digitale Einreiseanmeldung umgesetzt werden.

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