Grüner Knollenblätterpilz oder Champignon? Verwechslung kann tödlich sein!

Für Pilzliebhaber gilt der Herbst als ideale Jahreszeit, um im Wald auf schmackhafte Schatzsuche zu gehen. Doch ist bei einigen Arten Vorsicht geboten – zum Beispiel beim Champignon.

Das Verzehren eines giftigen Pilzes kann lebensgefährlich sein. Die Pilzvergiftung mit den meisten Todesfällen wird durch Grüne Knollenblätterpilze (Amanita phalloides), die oft für Champignons gehalten werden, hervorgerufen. Im Folgenden erfährst du, warum eine Verwechslung fatal sein kann.

Grüner Knollenblätterpilz: Giftwirkung

Der Grüne Knollenblätterpilz ist im Gegensatz zum Champignon hochgiftig. Bereits der Genuss eines einzigen Pilzes kann tödlich sein. Im Wesentlichen ist die Giftwirkung auf die Toxine α- und β-Amanitin zurückzuführen, die schon in geringen Konzentrationen die Nucleinsäure- sowie die Proteinsynthese hemmen. Besonders stark werden Darmepithel, Leber und Nieren geschädigt. Nicht ohne Grund warnt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM), sich bei der Bestimmung von Speisepilzen blind auf Apps zu verlassen und rät deshalb zur Verzehrfreigabe durch qualifizierte Pilzsachverständige.

Symptome und Verlauf der Intoxikation

Bis zum Ausbruch der Symptome dauert es nach der Resorption zwischen fünf bis 24 Stunden. Bei den Vergifteten kommt es im ersten gastoenteritischen Stadium zu plötzlichen, wässrigen Durchfällen mit manchmal blutigen Stühlen, krampfartigen Magen-Darm-Beschwerden sowie Übelkeit mit Erbrechen. Nach einer scheinbaren Genesung beginnt nach wenigen Tagen die zweite Phase der Vergiftung durch den Grünen Knollenblätterpilz. Die Amanitine schädigen die Nieren und insbesondere die Leber irreparabel. Es kommt zu einem schweren hepatorenalen Syndrom.

Therapie

Bei Verdacht auf eine Grüne-Knollenblätterpilz-Vergiftung sollte umgehend der (Gift-)Notruf gewählt und direktes Erbrechen ausgelöst werden. Die Patienten – sowie aufgrund der langen Latenzzeit alle, die am Verzehr der Pilzmahlzeit teilgenommen haben – sollten sofort eine Klinik aufsuchen. Je nach Fortschreiten der Intoxikation kommt es zum Einsatz verschiedener therapeutischer Maßnahmen. Zu diesen gehören unter anderem Magen- und Darmspülung, Gabe von Aktivkohle, Volumensubstitution, Hämodialyse, Substitution von Gerinnungsfaktoren sowie die Gabe von Silibinin. Der aus der Mariendistel (Silybum marianum) gewonnene Arzneistoff hemmt die Aufnahme von Amanitin in die Leberzellen und wirkt somit als Antidot. Wenn die Vergiftung bereits zu weit fortgeschritten ist, bleibt lediglich eine Lebertransplantation.

Wie unterscheiden die beiden Pilze sich?

Chapmpignon

Aussehen: Der Champignon hat eine charakteristische weiße bis hellbraune Farbe. Sein Hut ist gewölbt und kann im Alter flach werden. Die Unterseite des Hutes zeigt rosafarbene bis braune Lamellen, die sich von den Sporen des Pilzes bilden.

Geruch: Der Champignon hat oft einen angenehmen pilzigen Geruch.

Standort: Champignons wachsen normalerweise auf Wiesen, in Wäldern oder auf Grasland.

Gründer Knollenblätterpilz

Aussehen: Der Grüne Knollenblätterpilz hat einen grünlichen bis olivgrünen Hut, der oft mit weißen Flecken oder Resten der Pilzhülle bedeckt ist. Die Lamellen unter dem Hut sind weiß. Am Stil hat der Pilz unten eine sackartige Hülle (Volva), die dem Champion fehlt.

Geruch: Der Grüne Knollenblätterpilz hat normalerweise keinen ausgeprägten Geruch.

Standort: Dieser Pilz kommt in Laub- und Nadelwäldern vor, oft in der Nähe von Bäumen wie Eichen und Buchen.

Allgemeine Tipps für das Pilzesammeln und Verzehren

  • Nur Pilze sammeln, die man sicher kennt und von Giftpilzen unterscheiden kann.
  • Besser keine Apps verwenden, sondern auf Personen mit Sachverstand und genauen Pilzkenntnissen vertrauen.
  • Nicht in der Dämmerung sammeln, weil dann wichtige Unterscheidungsmerkmale nicht sicher zu erkennen sind.
  • Pilze vorsichtig aus dem Boden drehen oder schneiden, um das Myzel nicht zu beschädigen.
  • Pilze in einem Korb oder einer Papiertüte transportieren, nicht in einer Plastiktüte.
  • Pilze nicht zu lange lagern, sondern bald verarbeiten oder trocknen. In manchen Bundesländern ist das Pilzesammeln nur für den Privatgebrauch gestattet, nicht für gewerbliche Zwecke (Mengenbeschränkung).
  • Pilze gründlich putzen und gut durchgaren, um mögliche Schadstoffe oder Parasiten zu reduzieren.
  • Pilze nur in Maßen verzehren, da sie schwer verdaulich sind und manche Allergien auslösen können.